Das sind wirklich keine guten Neuigkeiten... aber neu ist das nicht. Bei uns in RLP ist das schon seit Jahren geltendes Recht. Das Waldbetretungsrecht gesteht jedem Menschen zwar zu, sich zu Fuß zu jeder Tag- und Nachtzeit an jeder Stelle des Waldes aufhalten zu dürfen (allgemeines Betretungsrecht des Waldes - falls euch also mal ein Jäger aus dem Wald jagen will könnt ihr ihm das unter die Nase reiben - das darf er nämlich nicht. Dieses Betretungsrecht ist übrigens auch der Grund dafür, dass man keinen Wald einzäunen darf - nicht einmal seinen Privatwald.), doch mit dem Rad oder zu Pferd sieht die Sache schon anders aus. Mit Rad und Pferd ist es verboten abseits von solchen Wegen unterwegs zu sein, die mit dem Auto befahren werden können. D.h. Premiumwanderwege, Klettersteige und alles was irgendwie nach Trail aussieht ist verboten!!! (außer natürlich der Weg ist ausdrücklich für diese Nutzung ausgeschrieben - aber so viele Trails nur für Fahrräder gibt es nun wirklich nicht) Hier ist man also immer darauf angewiesen, dass der Förster, Jäger, Wanderer, der dich unterwegs auf dem Trail trifft, dir nichts böses will, denn eigentlich begeht man eine Straftat, wenn man abseits der Waldautobahnen unterwegs ist.