Teufelstisch
Rate mal, wer zum Essen kommt?
Hallo,
ich bin seit einem Weilchen in meiner Heimat radverkehrspolitisch aktiv und blogge auch darüber. Zu dem Thema habe ich hier auch einen längeren Artikel verfasst. In Rheinland-Pfalz konzentriert sich - was die vermeintliche Illegalität des Mountainbikens betrifft - fast alles nur auf die Frage, ob "Fußwege und Pfade" (im Sinne des § 3 Abs. 7 LWaldG) Waldwege sind und mit Fahrrädern befahren werden dürfen - oder nicht. Die Rechtslage ist hier uneindeutig. Aber lassen wir die Frage an der Stelle mal außen vor.
Ein meines Erachtens nicht minder schweres Problem ist die Tatsache, dass zumindest im Pfälzerwald (aber auch "kleineren" Wäldern im gesamten Süden von Rheinland-Pfalz) quasi fast ausnahmslos alle klassischen Waldwege (gerne auch "Waldautobahnen" genannt) mit Zeichen 250 StVO beschildert sind - und jenes verbietet eben auch den Radverkehr. Freigaben per ZZ 1022-10 gibt es selbst bei offiziellen Radrouten so gut wie gar nicht. Dieses Verkehrszeichen hat aber im Grunde eben die gleiche Wirkung wie bspw. bei einer Vollsperrung an einer Straße: Radfahrer dürfen hier ihre Räder nur schieben!
Man kann sich ausmalen, was es unter Umständen auch zivilrechtlich bedeuten kann, wenn man "illegal" auf einem Waldweg unterwegs war - und dann bspw. Opfer eines Hundebisses oder eines Pferdetritts wird. Oder einen Unfall mit einem Jäger, Wanderer, Forstfahrzeug etc. hat.
Es mag zwar sein, dass sich aufgrund des "Gewohnheitsrechts" grundsätzlich niemand (von den Radfahrern) dran hält und z. B. auch alle Routen des Mountainbikepark Pfälzerwald auf Waldwegen ausgeschildert sind, die man gem. des Verbotszeichens aus der StVO nicht befahren dürfte. Aber zufriedenstellend ist das für mich nicht. Im Grunde ist die Frage, ob wir schmale Wege befahren dürfen fast irrelevant - weil wir ja schon meist überhaupt nicht einmal legal über Waldwege dahin gelangen können.
Interessant finde ich allgemein die regionalen Unterschiede; im angrenzenden Saarland fällt mir regelmäßig auf, dass wesentlich öfter das Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) verwendet wird, um Feld- und Forstwege für den übrigen Verkehr zu sperren, das Radfahren aber somit erlaubt bleibt. Wie sieht das in euren Regionen / Bundesländern aus mit der StVO-Beschilderung von Waldwegen? Oder isses bei euch auch "Tradition", dass einfach alles mit Z 250 gesperrt wird - und es keinen interessiert, wie Radfahrer dann überhaupt legal im Wald herumfahren dürfen?
ich bin seit einem Weilchen in meiner Heimat radverkehrspolitisch aktiv und blogge auch darüber. Zu dem Thema habe ich hier auch einen längeren Artikel verfasst. In Rheinland-Pfalz konzentriert sich - was die vermeintliche Illegalität des Mountainbikens betrifft - fast alles nur auf die Frage, ob "Fußwege und Pfade" (im Sinne des § 3 Abs. 7 LWaldG) Waldwege sind und mit Fahrrädern befahren werden dürfen - oder nicht. Die Rechtslage ist hier uneindeutig. Aber lassen wir die Frage an der Stelle mal außen vor.
Ein meines Erachtens nicht minder schweres Problem ist die Tatsache, dass zumindest im Pfälzerwald (aber auch "kleineren" Wäldern im gesamten Süden von Rheinland-Pfalz) quasi fast ausnahmslos alle klassischen Waldwege (gerne auch "Waldautobahnen" genannt) mit Zeichen 250 StVO beschildert sind - und jenes verbietet eben auch den Radverkehr. Freigaben per ZZ 1022-10 gibt es selbst bei offiziellen Radrouten so gut wie gar nicht. Dieses Verkehrszeichen hat aber im Grunde eben die gleiche Wirkung wie bspw. bei einer Vollsperrung an einer Straße: Radfahrer dürfen hier ihre Räder nur schieben!
Man kann sich ausmalen, was es unter Umständen auch zivilrechtlich bedeuten kann, wenn man "illegal" auf einem Waldweg unterwegs war - und dann bspw. Opfer eines Hundebisses oder eines Pferdetritts wird. Oder einen Unfall mit einem Jäger, Wanderer, Forstfahrzeug etc. hat.
Es mag zwar sein, dass sich aufgrund des "Gewohnheitsrechts" grundsätzlich niemand (von den Radfahrern) dran hält und z. B. auch alle Routen des Mountainbikepark Pfälzerwald auf Waldwegen ausgeschildert sind, die man gem. des Verbotszeichens aus der StVO nicht befahren dürfte. Aber zufriedenstellend ist das für mich nicht. Im Grunde ist die Frage, ob wir schmale Wege befahren dürfen fast irrelevant - weil wir ja schon meist überhaupt nicht einmal legal über Waldwege dahin gelangen können.
Interessant finde ich allgemein die regionalen Unterschiede; im angrenzenden Saarland fällt mir regelmäßig auf, dass wesentlich öfter das Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) verwendet wird, um Feld- und Forstwege für den übrigen Verkehr zu sperren, das Radfahren aber somit erlaubt bleibt. Wie sieht das in euren Regionen / Bundesländern aus mit der StVO-Beschilderung von Waldwegen? Oder isses bei euch auch "Tradition", dass einfach alles mit Z 250 gesperrt wird - und es keinen interessiert, wie Radfahrer dann überhaupt legal im Wald herumfahren dürfen?
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