Wo werden aus welchen Gründen Wege gesperrt?

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Hochtaunus - Hessen: a) in einem Naturschutzgebiet, das mittlerweile von neuen Pfaden zerpflügt wurde (also teilweise verständliche Sperrung)
b) alles was schmal ist und Spaß macht, weil angeblich nicht gesetzeskonform (nicht nachvollziehbare Rechtsauslegung). DIMB IG Taunus arbeitet an einem Konsens mit den Behörden
 
In BW gilt schon lange die 2m Regel, alles schmalere ist verboten. Im Naturschutzgebiet rund um den Belchengipfel sind sämtliche schmalen Wege ausdrücklich mir Hinweisschildern gesperrt und die Breitenreglung auf 3m erweitert. Wobwei es, außer der ehemaligen Strasse, keine Wege >3m gibt ... Die Verbote gründen sich auf dem Naturschutz.
Pardoxerweise werden Wanderer die die Wege verlassen und auf den Wiesen rumlaufen nicht geahndet.
Am Feldberg sind die trials auch ausdrücklich gesperrt und dort wird dies auch oft durch Ranger überwacht.
Meiner Meinung nach ist es OK einige Wege in diesen Gebieten zu sperren, da sie einfach zu stark frequentiert sind. Aber man sollte auch ein paar Wege speziell für Biker freigeben und kennzeichnen. Kanalisieren statt verbieten!
 
Neuerdings steht auch auf einem ca. 500 langen Teil meiner Feierabendrunde ein Verbotsschild (254 - "Verbot für Fahrräder"). Die gesperrte Strecke ist ein Wanderweg und befindet sich im Saarland. Im saarländischen Landeswaldgesetz gibt es keine Vorschrift für eine Mindestbreite des Weges (http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm#SAARLAND).

Die beiden Schilder stehen an den beiden jeweiligen Endpunkten des Weges - ich fahre aber erst etwas später auf diesen Weg auf ("halblegal" über einen privaten Wiesentrampelpfad) - kann die Schilder also eigentlich garnicht sehen. Ist diese Sperrung überhaupt legal? Ich bin bislang davon ausgegangen, dass eine Waldsperrung vom Forstamt durchgeführt muss; also ein Zusatzschild der anordnenden Behörde angebracht sein muss mit: "Das Forstamt - der Bürgermeister usw.." - diese Sperrung erscheint mir nämlich rein willkürlich und von einem Anwohner des Wanderwegs angebracht worden sein. Es handelt sich jedoch um zwei Metallschilder - glaube die Größe ist etwas kleiner als genormt.

Auf einem ähnlichen Trail (auch Wanderweg - in der Nähe der MTB-World-Cup-Strecke in St. Wendel) steht beispielsweise ein Schild, auf dem lediglich daraufhingewiesen wird, einen anderen Weg als MTBler zu benutzen und auf die "hohe Gefahr" des Weges hingewiesen wird. Als eine reine Bitte - hier auch mit dem Zusatz, dass dies eine Bitte der Forstbehörde ist. Ich denke eine Sperrung wäre juristisch eben auch nicht durchsetzbar.
 
Da haben wir ja in NRW fast ein Paradies, wenn man von einigen durchgeknallten Förstern, DSK-Schergen und Ordnungsämtern absieht. Selbst so gefährliche Sachen wie der CTF Cup geht einigemaßen gesittet von statten.
 
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