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Hi,
ich hab mir über den Gebrauchtmarkt letzte Woche ein schönes 5 Jahre altes Cube AMS Fully gekauft. Nun will ich natürlich einen eventuellen Diebstahl finanziell absichern, damit es nicht wie bei meinem letzten Rad läuft und alles futsch ist. Deswegen will ich bei der HUK24 eine Hausratversicherung abschließen, bei der ein Fahrrad mit 3% der Versicherungssumme, wären dann maximal 1350 abgesichert ist. Das Rad hab ich für 630 gekauft, somit habe ich ein dickes Polster für Upgrades übrig. Für das Rad wie ich es beim Privatmann gekauft habe, gibt es keine Rechnung mehr. Was muss ich jetzt machen, damit ich einen Beleg habe, was das Rad wert ist? Beim Händler schätzen lassen? Unabhängiges Gutachten einholen? Und was ist, wenn ich bspw ne gebrauchte Gabel (oder andere Upgrade-Teile) kaufe, von Privat, die dann da einbaue, wie weise ich deren Wert nach, falls das Rad dann wegkommt? Oder reicht eine Bestätigung eines privaten Verkäufers über den Verkaufspreis aus? Die würde ich auch von dem Verkäufer des Rads natürlich bekommen. Die Versicherung ersetzt laut ihren Bedingungen "die Wiederbeschaffung zum Neuwert". We gehe ich nun vor?
Danke für Tipps schonmal im Voraus
Gruß
Jochen
ich hab mir über den Gebrauchtmarkt letzte Woche ein schönes 5 Jahre altes Cube AMS Fully gekauft. Nun will ich natürlich einen eventuellen Diebstahl finanziell absichern, damit es nicht wie bei meinem letzten Rad läuft und alles futsch ist. Deswegen will ich bei der HUK24 eine Hausratversicherung abschließen, bei der ein Fahrrad mit 3% der Versicherungssumme, wären dann maximal 1350 abgesichert ist. Das Rad hab ich für 630 gekauft, somit habe ich ein dickes Polster für Upgrades übrig. Für das Rad wie ich es beim Privatmann gekauft habe, gibt es keine Rechnung mehr. Was muss ich jetzt machen, damit ich einen Beleg habe, was das Rad wert ist? Beim Händler schätzen lassen? Unabhängiges Gutachten einholen? Und was ist, wenn ich bspw ne gebrauchte Gabel (oder andere Upgrade-Teile) kaufe, von Privat, die dann da einbaue, wie weise ich deren Wert nach, falls das Rad dann wegkommt? Oder reicht eine Bestätigung eines privaten Verkäufers über den Verkaufspreis aus? Die würde ich auch von dem Verkäufer des Rads natürlich bekommen. Die Versicherung ersetzt laut ihren Bedingungen "die Wiederbeschaffung zum Neuwert". We gehe ich nun vor?
Danke für Tipps schonmal im Voraus
Gruß
Jochen