Wie Rahmennummer prüfen

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Auf der Suche nach einem Rad für meinen Cousin habe ich nun etwas gebrauchtes ins Auge gefasst.
Da der Verkäufer hier in der Zeitung annoncierte aber für das 2010 hergestellte Bike keine Papiere besitzt bin ich etwas stutzig.
Gesichert habe ich mir dennoch schonmal die Kaufoption.
Nun geht es mir darum, kann ich prüfen, ob die Rahmennummer als gestohlen gemeldet wurde?
Wenn ja, wie ?

Darf die Polizei an dieser Stelle überhaupt Informationen rausgeben?
Reicht es, wenn ich dort nachfrage?
 
Auf der Suche nach einem Rad für meinen Cousin habe ich nun etwas gebrauchtes ins Auge gefasst.
Da der Verkäufer hier in der Zeitung annoncierte aber für das 2010 hergestellte Bike keine Papiere besitzt bin ich etwas stutzig.
Gesichert habe ich mir dennoch schonmal die Kaufoption.
Nun geht es mir darum, kann ich prüfen, ob die Rahmennummer als gestohlen gemeldet wurde?
Wenn ja, wie ?

Darf die Polizei an dieser Stelle überhaupt Informationen rausgeben?
Reicht es, wenn ich dort nachfrage?
Bei der Polizei fragen, die Verbinden dich im Zweifelsfall mit der "Gesucht-Abteilung" von Interpol oder Verfassungsschutz.:D

Welche Informationen sollen die bitte nicht rausgeben? Mehr als ein "Ja, ist als gestohlen gemeldet" oder "Steht nicht in unserer Datenbank" wirst du nicht hören. Wenn sie nicht mal das sagen dürfen, werden sie dir zumindest sagen, dass sie es dir nicht sagen dürfen.
 
Wer schmeißt denn, noch dazu innerhalb der Garantiezeit, die Rechnungen bzw. Papiere von einem Rad weg?
Schon seltsam!

Weiß der Verkäufer wenigstens noch, wo er das Rad gekauft hat?
Vielleicht ist über den Händler ja was rauszukriegen.
Räder bezahlt ja heute kein Mensch mehr Bar und bei ner Kartenzahlung wäre
Der Kauf auch über die Bankauszüge nachvollziehbar!

Gruß Doc
 
...
Räder bezahlt ja heute kein Mensch mehr Bar und bei ner Kartenzahlung wäre
Der Kauf auch über die Bankauszüge nachvollziehbar!

Gruß Doc
Naja, damit er könnte zumindest nachweisen, dass er (irgend) ein Rad bezahlt hat. Das heißt aber noch lange nicht, dass das zum Verkauf angebotene Rad wirklich ihm gehört.
 
Besser als gar nix!
Wenn der Verkäufer nicht mal das vorweisen will oder kann, ist mit ziemlicher Sicherheit was faul!

Mit dem Beleg einer Kartenzahlung und dem entsprechendem Gegenstück (Buchhaltung) beim Händler, sollte der Kauf aber komplett nachvollziehbar sein!


Gruß Doc
 
Wer schmeißt denn, noch dazu innerhalb der Garantiezeit, die Rechnungen bzw. Papiere von einem Rad weg?
Schon seltsam!

Weiß der Verkäufer wenigstens noch, wo er das Rad gekauft hat?
Vielleicht ist über den Händler ja was rauszukriegen.
Räder bezahlt ja heute kein Mensch mehr Bar und bei ner Kartenzahlung wäre
Der Kauf auch über die Bankauszüge nachvollziehbar!

Gruß Doc

naja nur Bares ist wahres-
und es verhandelt sich besser wenn du einige hunderter in der Hand hast, glaub mir ;)

bike ohne papiere könnte auch bedeuten, das es zwar legal erworben wurde aber mehrwertsteuerfrei. alles nur mutmassungen.
 
Lass Dir doch mal detaillierte Fotos zukommen, insbesondere von der Rahmennummer. Anschließend gehst Du ganz einfach mit dem Bild zu Deiner zuständigen Polizeidienststelle. Du sagst freundlich, dass Du evtl. vor hast, dieses Rad zu kaufen und nicht sicher bist, ob es evtl. gestohlen ist, da der Verkäufer keine Unterlagen vorweisen kann.
Ist alles in Ordnung, kannste zuschlagen. Ansonsten kannst Du die netten Herren ja auf das Angebot hinweisen, wo sie das Rad abholen können. Du wärst sauber aus der Sache ;) .
Was Du natürlich nicht weisst - ob das Rad evtl. kurzfristig vorher entwendet wurde. Dann kann es sein, dass Du die Auskunft von der Polizei erhältst, dass alles OK ist und einen Tag später wird das Rad evtl. in Fahndung gesetzt, weil der Eigentümer den Diebstahl etwas später bemerkte oder anzeigte. Vielleicht kannst Du ja einen späteren Termin vereinbaren "da Du jetzt in den Urlaub fährst". Da wäre Vorsicht geboten, wenn der Verkäufer das Teil sehr schnell loswerden will.
 
bike ohne papiere könnte auch bedeuten, das es zwar legal erworben wurde aber mehrwertsteuerfrei. alles nur mutmassungen.

"Mehrwertsteuerfrei" und "Legal" beisst sich aber irgendwie:lol:
Wobei wir ja hier nich bei der Steuerfahndung oder dem Finanzamt sind.

Gruß Doc.

P.S. Auf die Aussage der irgendeiner Polizeistelle würde ich da auch nicht vertrauen.
Ich glaube nicht, daß es sowas wie ein "Zentralregister" für geklaute Räder gibt, in dem man Bundesweit suchen kann.
Sicher bist du nur, wenn du beweisen kannst, daß du das Rad rechtswirksam gekauft hast.
 
Ah, ja.

Aber ob da, neben Kapitalverbrechen, Mord und Menschenhandel auch Fahrraddiebstahl aufgeführt wird?

Wusste ich nicht!


Gruß Doc
 
Aber ob da, neben Kapitalverbrechen, Mord und Menschenhandel auch Fahrraddiebstahl aufgeführt wird?

Wenn die Rahmennummer bekannt ist, dann wird sie auch in Fahndung gesetzt. Da kann ich Dir Brief & Siegel geben ;) . Ich arbeite immerhin in dem Verein und kenne das System ein wenig (ich unterrichte die Kollegen darin ;) ).
 
Also die Rahmennummer zu bekommen war ja nie ein Problem.
Habe damit gestern die herren in erdfarbener Uniform aufgesucht und die mal gefragt.

Auskunft1: "Wenn ein Fahrrad zur Fahndung steht, dürfen wir darüber keine Auskunft geben"

Auskunft2: "Wir dürfen ihnen auch nicht sagen ob es in der Datenbank steht oder nicht"

Resultat: Ich bin keinen Schritt weiter! (Soviel zu: Dein Freund und Helfer)
 
Also die Rahmennummer zu bekommen war ja nie ein Problem.
Habe damit gestern die herren in erdfarbener Uniform aufgesucht und die mal gefragt.

Auskunft1: "Wenn ein Fahrrad zur Fahndung steht, dürfen wir darüber keine Auskunft geben"

Auskunft2: "Wir dürfen ihnen auch nicht sagen ob es in der Datenbank steht oder nicht"

Resultat: Ich bin keinen Schritt weiter! (Soviel zu: Dein Freund und Helfer)

Kann ich mir nur in so weit erklären, dass die Kollegen nur prüfen, wenn das Bike vor Ort ist. Es werden ja schließlich auch Fahrradkontrollen durchgeführt, wo dann auch die Rahmennummer abgeglichen wird.
 
Das wäre ja totaler Irrsinn.
Mal rein von der Logik her gesehen und angenommen ein Bike ist gestohlen.
Ich kaufe es im Gutglauben, es wäre legal gehandelt.
Prüfe es bei der Polizei und habe es dabei.
Dort stellt sich heraus, es ist gestohlen.
Dann bin ich sofort dran wegen "Ankauf gestohlener Ware"
Gleichzeitig bleibe ich aber rechtlich gesehen ja Eigentümer, da ich per Gutglaube gehandelt habe.

Dann hab ich eine Anzeige am Hals, habe Eigentum was mir wirklich gehört moralisch aber zweifelhaft in meinem Besitz ist.
Der Verkäufer bekommt eine aufs Dach wegen Hehlerei wo ich dann noch meine Zeit für eine Aussage und ggf für ein persönliches Erscheinen opfern müsste.
Und der ursprüngliche Eigentümer, sofern ermittelbar, hat noch mehr Rennerei?

Nun ja das ist mir zu heiß - ich kauf was bei einem Händler :)
 
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