bastl-axel
aktiver Rentner
Hallo!
Im § 8 Absatz 1c steht drin, daß in einer 30Km-Zone immer Rechts-vor-Links gilt.
Im § 10 steht wiederum drin, daß ein abgesenkter Bordstein, diese Vorfahrt wieder nimmt.
Bei uns gibt es viele 30Km-Zonen und fast alle dort einmündende Straßen haben einen abgesenkten Borsdstein. Damit hat die Behörde die generelle Vorfahrts-Regelung Rechts-vor-Links wieder außer Kraft gesetzt.
Was gilt nun? § 8 oder 10. Rechts vor Links oder nicht?
Bitte mit Fakten, da bei uns auch die Polizisten sich uneins sind.
Im § 8 Absatz 1c steht drin, daß in einer 30Km-Zone immer Rechts-vor-Links gilt.
Im § 10 steht wiederum drin, daß ein abgesenkter Bordstein, diese Vorfahrt wieder nimmt.
Bei uns gibt es viele 30Km-Zonen und fast alle dort einmündende Straßen haben einen abgesenkten Borsdstein. Damit hat die Behörde die generelle Vorfahrts-Regelung Rechts-vor-Links wieder außer Kraft gesetzt.
Was gilt nun? § 8 oder 10. Rechts vor Links oder nicht?
Bitte mit Fakten, da bei uns auch die Polizisten sich uneins sind.