Servus Leute,
ich musste heut mit erschrecken feststellen das man die Horizontale in Jena in großen Abschnitten für Radfahrer gesperrt hat. Leider konnte ich von den Schildern bzw. dem Schild kein Bild machen. Einige Bilder des Weges finden sich in meiner Gallerie. Begründet wurde bzw. wird die Sperrung mit dem § 3 Abs. 1 der 1.DVO des Thür. Waldgesetzes (stand zumindest als Zusatz auf dem Schild). Hier mal der Textauszug:
"§ 3
Einschränkung der Benutzung, Entflechtung
(1) Die Einschränkung einzelner Benutzungsar-ten auf Straßen und Wegen nach § 6 Absatz 4 ThürWaldG erfolgt im einvernehmen mit den Waldbesitzern nach Anhörung der Vertretungen der örtlich betroffenen Waldbenutzer, insbeson-dere der Wanderer, Skiläufer, Radfahrer, Reiter und Jäger sowie des zuständigen Forstamtsaus-schusses"
Als umweltbewußter Biker kann ich die Sperrung an einigen Stellen echt nachvollziehen (Holztreppen, extremes Gelände) aber würde es nicht reichen diese Stellen mit entsprechenden Schildern zu "versorgen", anstatt gleich den ganzen Weg zu sperren. Die länge der Strecke würde ich mal grob auf 15 km abschätzen.
Von einer Anhörung hab ich natürlich auch nicht mitbekommen. Bei meiner heutigen Befahrung (...upps) sind mir auch drei Forstleute entgegengekommen, sie haben aber nichts gesagt und ich wollte die nun auch nicht gleich vollquatschen.
So nun lasst mal was hören wie man sich verhalten soll, den Weg zu meiden wäre ein tiefer psychologischer Einschnitt in meinen Gefühlshaushalt
mfg der b
ich musste heut mit erschrecken feststellen das man die Horizontale in Jena in großen Abschnitten für Radfahrer gesperrt hat. Leider konnte ich von den Schildern bzw. dem Schild kein Bild machen. Einige Bilder des Weges finden sich in meiner Gallerie. Begründet wurde bzw. wird die Sperrung mit dem § 3 Abs. 1 der 1.DVO des Thür. Waldgesetzes (stand zumindest als Zusatz auf dem Schild). Hier mal der Textauszug:
"§ 3
Einschränkung der Benutzung, Entflechtung
(1) Die Einschränkung einzelner Benutzungsar-ten auf Straßen und Wegen nach § 6 Absatz 4 ThürWaldG erfolgt im einvernehmen mit den Waldbesitzern nach Anhörung der Vertretungen der örtlich betroffenen Waldbenutzer, insbeson-dere der Wanderer, Skiläufer, Radfahrer, Reiter und Jäger sowie des zuständigen Forstamtsaus-schusses"
Als umweltbewußter Biker kann ich die Sperrung an einigen Stellen echt nachvollziehen (Holztreppen, extremes Gelände) aber würde es nicht reichen diese Stellen mit entsprechenden Schildern zu "versorgen", anstatt gleich den ganzen Weg zu sperren. Die länge der Strecke würde ich mal grob auf 15 km abschätzen.
Von einer Anhörung hab ich natürlich auch nicht mitbekommen. Bei meiner heutigen Befahrung (...upps) sind mir auch drei Forstleute entgegengekommen, sie haben aber nichts gesagt und ich wollte die nun auch nicht gleich vollquatschen.
So nun lasst mal was hören wie man sich verhalten soll, den Weg zu meiden wäre ein tiefer psychologischer Einschnitt in meinen Gefühlshaushalt

mfg der b