Vom PKW angefahren....Schmerzensgeld

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Hallo,

kürzlich hat es mich erwischt. Auf meinem Arbeitsweg bin ich von einem PKW angefahren und über die Motorhaube geflogen.
Glücklicherweise ist mir abgesehen von Schürfwunden und Prellungen nicht passiert.
Das Rad, den Helm * und die Klamotten wird die gegnerische Versicherung wohl ersetzen obwohl ich keine Rechnungen vorlegen kann.

Kann mir jemand mal so grob umreißen wie es sich mit Schmerzensgeld verhält?
Wer kann das beurteilen?

Es geht mir weder darum den Unfallfahren noch die Versicherung abzuzocken noch darum einen Reibach zu machen.
Meine Schäden hätte ich natürlich schon gern ersetzt.

Hat jemand Erfahrungen in solchen Sachen und möchte die hier, oder gern per PN weitergeben?
 
Sofern dem PKW-Fahrer die Schuld am Unfall zugewiesen wird, dann ist der Fall soweit zumindest Versicherungstechnisch klar.

Da werden einfach die Schäden die bei dir entstanden sind abgegolten. Zusätzliches Schmerzensgeld dürfte aber schwierig werden. Soweit ich weiss, müsste da ein Vorsatz seitens des PKW-Lenkers vorliegen.
 
Gut. :)
Bei Personenschaden ohne polizeiliche Unfallaufnahme wäre es Essig mit Schmerzensgeld gewesen!
>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
ja, wenn der Autofahrer einen Verstoß gegen die Strassenverkehrsordnung gemacht hat und von Deiner Seite aus keiner, besteht auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch diesen Anspruch durchzusetzen, dazu sollte man zuerst die Polizei geholt haben, die den Unfallhergang aufnimmt und dann beim Arzt die Verletzungen dokumentieren lassen. Am besten auch noch die Blutergüsse fotografieren und weitere Zeugen einbeziehen. Sonst zahlen die Versicherungen nichts ! Da die Verletzungen, vermute ich, in absehbarer Zeit ausheilen werden und wahrscheinlich nicht s zurückbleibt kannst Du, so meine Einschätzung, mit einer 3-Stelligen Summe höchstens rechnen ! Ausserdem noch Ersatz fürs defekte Fahrzeug.
Bis auf Fotos wurde ja alles gemacht.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt, den muss der Unfallverursacher auch bezahlen.
 
Soweit ich weiss, müsste da ein Vorsatz seitens des PKW-Lenkers vorliegen.

So ein quatsch.:mad: Mit Vorsatz wäre es ein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr und vorsätzliche Körperverletzung.

Unfallverursacher zahlt. Arzt, Attest, Schmerzensgeld-und Schagensforderung an die Versicherung, geht alles ohne Anwalt. Der wird erst nötig, wenn die Versicherung sich querstellt. Das tun sie mal, und mal auch nicht. Also: abwarten.
 
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Hallo, wenn Verkehrsrechtsschutz besteht, ab zum Anwalt. Privat schreibt man sich den Wolf mit der gegnerischen Versicherung, die sich meistens wie ein Aal aus der Verantwortung winden will. Mit Anwalt ist alles entspannter und die Versicherung spurt.

Das beruht auf eigener Erfahrung aus zwei Unfällen, allerdings immer PKW gegen PKW, Schuldfrage war immer klar. Beim ersten mal alles selber mit der Versicherung geregelt, war ziemlich zäh und dauerte ewig. Beim zweiten Mal über Rechtsschutz und Anwalt, ging schneller und reibungsloser.
 
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Unfallverursacher zahlt. Arzt, Attest, Schmerzensgeld-und Schagensforderung an die Versicherung, geht alles ohne Anwalt.

Und genau DAS wird die Versicherung nicht so ohne weiteres bezahlen. Eine Versicherung bezahlt lediglich den real entstandenen Schaden, es sei denn, da wurde auf gerichtlicher Ebene einer Schmerzensgeldforderung stattgegeben...

Wär ja noch schöner: Sonst könnte ja jeder kommen, und einen beliebigen Betrag fordern, und die Versicherung darf zahlen...
 
Und genau DAS wird die Versicherung nicht so ohne weiteres bezahlen. Eine Versicherung bezahlt lediglich den real entstandenen Schaden, es sei denn, da wurde auf gerichtlicher Ebene einer Schmerzensgeldforderung stattgegeben...

In meinem Fall wurde das ohne Gericht beglichen. Der Anwalt hat den Wert aus dem Attest des Arztes und wohl aus irgendeiner Tabelle einen Richtwert gehabt und dann der Versicherung vorgeschlagen, die das dann anstandslos akzeptiert hat.

Wie auch immer, bei solchen Sachen gibt es viele Fallstricke, als Laie kann man nur den Gang zum Anwalt raten.
 
Und genau DAS wird die Versicherung nicht so ohne weiteres bezahlen. Eine Versicherung bezahlt lediglich den real entstandenen Schaden, es sei denn, da wurde auf gerichtlicher Ebene einer Schmerzensgeldforderung stattgegeben...

Wär ja noch schöner: Sonst könnte ja jeder kommen, und einen beliebigen Betrag fordern, und die Versicherung darf zahlen...

Du bist sicher Rechtsgelehrter, oder hast schon viel Schadensfälle abgewickelt, stimmts?

Es darf eben nicht jeder kommen, sondern nur wer einen Schaden erlitten hat. Schmerzen - verursacht durch ein Fremdverschulden - sind im weitesten Sinne ein Schaden. Daraus ergibt sich der Anspruch.
 
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Ich kann auch nur den Anwalt empfehlen.
Bei meinem Motorradunfall, an dem ich eindeutig nicht Schuld hatte (gab zum Glück sehr viele Zeugen), hat alles der Anwalt bzw. die Kanzlei geregelt.
Da ist sogar die Kanzlei in Vorleistung gegangen! Den Gutachter hat die Kanzlei organisiert und zunächst auch bezahlt.
Das haben die halt dann später, als die Versicherung gezahlt hat (Gutachterkosten waren natürlich dabei), wieder abgezogen.

Wenn die Forderungen von einer Kanzlei kommen, spuren die Versicherungen auch schneller.

Der Anwalt darf auch Akteineinsicht nehmen usw.

Und dabei hatte/habe ich noch nicht mal eine Rechtsschutzversicherung.
 
Ich habe das alles selbst schon durch.

Wurde auf dem Radweg von einer Fahranfängerin, die die Kontrolle über ihr Auto verloren hatte, angefahren.

Die Sachlage war eigentlich klar, aber Recht hben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge.

Die materiellen Schäden wurden mir innerhalb von 3 Wochen bezahlt (Klamotten, Bike, Rücksack), aber um das Schmerzensgeld habe ich 4 Jahre!!! gekämpft.
Frewillig zahlen die Versicherungen ja nix, mir wurde ein Angebot über 2000€ gemacht (für 13 Monate Kh, 8 Op`s, 27 Monate Reha), wenn ich auf alle weiteren Forderungen für Folgeschäden verzichte.

Hab dass dann mit meinem (sehr guten) Anwalt bis zum bitteren Ende durchgezogen und dürfte aktuell der Spitzenreiter beim Schmerzensgeld in D für diese Verletzung sein. :D

Fazit: nie wieder ohne Anwalt.

Ich hoffe, du hast eine gute Rechtsschutz.
Meine Prozesskosten inkl. aller Gutachten hatten sich auch auf insgesamt ~40000€ belaufen (die ich sonst hätte vorstrecken müssen).
 
RS habe ich und wenn ich bedenke, das bisher weder der Verursacher (Sohn) noch der Vater (Halter) den Schaden bei ihrer Vers. gemeldet haben werde ich wohl doch den längeren Weg gehen und mich nicht persönlich mit dem Kram rumärgern.

(Als ich heute dort anrief wußte die Vers. von nix und sagte: "Wir werden Herrn xxx wegen einer Stellungnahme anschreiben und hoffen das er zeitnah reagiert schwoll mir ein wenig der Kamm.)
Die Polizei schickt dem Verursacher die Unterlagen ebenso zu......
Laut Aussage des Vaters wäre der arme Kerl ja so durch den Wind.....
Noch nicht mal zu einer persönlichen Entschuldigung ist er in der Lage.

Gut das ich schon wieder auf die Arbeit renne.
 
Zusätzliches Schmerzensgeld dürfte aber schwierig werden. Soweit ich weiss, müsste da ein Vorsatz seitens des PKW-Lenkers vorliegen.

Natürlich nicht. Schmerzensgeld bekommst Du, sofern Dir durch das verschuldete Handeln Deines Gegners ein körperlicher Schaden zugefügt wurde. Welche Art von Verletzung entstanden ist, ist erst mal unerheblich. So es sich aber um Verletzungen handelt, die schnell und unkompliziert verheilen und Dich nicht oder nur wenig einschränken, wird es nur wenig Schmerzensgeld geben. Ich selbst hatte vor 9 Jahren auch einen Radunfall, allerdings nicht die typische PKW-Fahrrad Konstellation, sondern Fahrrad - Fahrrad (auf Radweg). Wurde ebenfalls polizeilich aufgenommen. Habe 2 Wochen im KH gelegen und habe zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht (also Schäden an Klamotten, Defekte am Rad durch den Unfall, Schmerzensgeld, was mein Anwalt über eine Tabelle berechnet hat). Hat auch nicht lange gedauert, bis ich die Entschädigung bekam. War auch nicht sehr hoch, aber im 4-stelligen Bereich.

RS habe ich und wenn ich bedenke, das bisher weder der Verursacher (Sohn) noch der Vater (Halter) den Schaden bei ihrer Vers. gemeldet haben werde ich wohl doch den längeren Weg gehen und mich nicht persönlich mit dem Kram rumärgern.

Der Verursacher ist verpflichtet den Schaden unverzüglich (also ohne schuldhafte Verzögerung) seiner Versicherung zu melden (rausbekommen tut sie es eh durch den Geschädigten).
 
Glücklicherweise ist mir abgesehen von Schürfwunden und Prellungen nicht passiert.

Ist meiner Frau passiert. Auto parkt aus, schießt sie vom Roller. Kleine Rutschpartie über die Straße, Prellungen, sonst nix (dank Motorrad-Klamotten). Ergab an Schmerzensgeld: genau 75 Euro.

Die Fantastilliarden an Schmerzensgeld gibt's in den USA, hier nicht.
 
Das ich jetz kein Flash 1 ordern kann ist mir klar und darum geht es auch nicht.
Ich bin froh, daß ich so weit OK bin.
Ist zwar schade um das Marin aber nicht mehr und nicht weniger.
Bin gestern probehalber mit dem Alu-Corratec meiner Tochter auf die Arbeit gefahren aber Stahl ist doch Stahl.
Der Kopf will auch noch nicht so recht. Von wegen Straßenverkehr und Fahrrad liegt ihm zur Zeit wohl nicht so.
 
Keine Polizei, ICH habe den Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet und trotzdem gab es den Neuwert des Schadens + 150 € Schmerzensgeld für Prellungen. Ich war jung, naiv und brauchte das Geld für ein neues Rad. Geht also auch ohne Anwalt, muss aber nicht. Kommt dann stark auf die Versicherung an.
 
Gern würde ich Dir einen ähnlich glimpflich verlaufenden Unfall wünschen. Nur damit Du künftig nicht mehr so eine ******* schreibst.

Das Sternchenwort beginnt mit Sch.....
 
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Keine Umsatzsteuer auf Schmerzensgelder für Personenschäden. Ein echt großzügiges Steuergeschenk! :daumen:
 


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