ingoshome
not too old to die too young ;-o
Hi folks,
da die beiden Threads zu "Gefahren" und zu "Wegenutzung" sehr schnell bei Versicherungs- und Haftungsfragen
ins Stocken kamen, möchte ich dazu nochmal einen eigenen Thread aufmachen. Vielleicht kommen wir hier drauf,
welche Versicherung an sich die richtige ist.
Das lässt sich wohl kaum trennen von der Frage "AV-Mitgliedschaft oder nicht?".
Ich selbst bin DAV Mitglied und habe den Versicherungsschutz dort so verstanden, dass er für jegliche Fälle
erforderlicher alpiner Bergrettung gilt. Allerdings ist das für mich nicht das treibende Argument für Beitritt
und Aktivität im DAV gewesen.
Stimmen anderer zum Versicherungsschutz (aus den o.g. Threads):
@Thomas: vielleicht ist es gar nicht so überraschend, dass ein gestresster AV-Sachbearbeiter
anders antwortet als eine Kontaktperson der Bergrettung, die ein neues Mitglied wittert!? das sage
mal ohne werten zu wollen - das läge in der Natur der Sache und der beteiligten Menschen!?
... auch nicht überraschend wäre es, wenn die "abwickelnde Versicherung" dahinter dieselbe wäre!?
Möglicherweise gibt es auch Unterschiede zwischen den einzelnen Alpenländern und den hinter
den AV's stehenden Versicherungsn ...in Verbindung dann wiederum mit den jeweiligen Haftungs-
fragen der Wege selbst!?
Ich selbst bin sehr grün in diesen Themen, weil ich eh immer so unterwegs bin, dass ich möglichst
keine Versicherung brauche ... Umso interessierter lese ich euch hier mit ...
da die beiden Threads zu "Gefahren" und zu "Wegenutzung" sehr schnell bei Versicherungs- und Haftungsfragen
ins Stocken kamen, möchte ich dazu nochmal einen eigenen Thread aufmachen. Vielleicht kommen wir hier drauf,
welche Versicherung an sich die richtige ist.
Das lässt sich wohl kaum trennen von der Frage "AV-Mitgliedschaft oder nicht?".
Ich selbst bin DAV Mitglied und habe den Versicherungsschutz dort so verstanden, dass er für jegliche Fälle
erforderlicher alpiner Bergrettung gilt. Allerdings ist das für mich nicht das treibende Argument für Beitritt
und Aktivität im DAV gewesen.
Stimmen anderer zum Versicherungsschutz (aus den o.g. Threads):
... Nur wenn Du auch eine priv. Unfallversicherung hast, sonst zahlts der Alpenverein......
Siehe hier:
http://cms.alpenverein.de/download_file.php?id=7235&showfile=1
Die Kombi des DAV aus verbilligten Hüttenübernachtungen, verbilligen Essen auf Hütten, Bergeversicherung,
Sport-Haftpflicht usw. lohnt sich wenn man viel in den Bergen unterwegs ist, auf alle Fälle.
Generell kann man die Mitgliedschaft vom DAV eigentlich von jedem einverlangen, der öfters in die Berge geht.
Neben dem sicher sinnvollen Versicherungsschutz finanziert jeder mit seinem Mitgliedsbeitrag
den Unterhalt des Wegenetztes. Und das ist ein wesentlicher Punkt, den man nicht vergessen sollte.
Dennoch sollte sich weder Vollkaskomentalität (der Heli holt mich schon) noch eine "ich hab dafür bezahlt"- Stimmung
einstellen.
Berge bedeuten Respekt und Demut. Wir sind dort nur Gast und sollten weder uns, noch Andere, noch die Natur und letztlich
auch nicht den Trail in Gefahr bringen, verletzten oder beschädigen.
Haha, rat, wo i jetzt dabei bin?
Es war so: I hab als Mitglied immer diese Zeitschrift bekommen und in jeder 2. war eine Hasstirade gegen MTBler drin.
Da i im Laufe der Zeit nur noch wegen dem Versicherungsschutz dabei war, war i mir nicht mehr sicher, ob die mir was
zahlen, wenn ich das tu, was sie so verteufeln.
Daraufhin hab i eine Email an die Rechtsabteilung des Alpenvereins geschrieben. Antwort (6.5.2009):
Versicherungsschutz für Bergungskosten besteht auch nach Unfällen mit dem Mountainbike, bislang hat die abwickelnde Versicherung
auch keine Einwände getätigt, wenn sich derartige Unfälle auf nicht zum Mountainbiken freigegebenen Wegen ereigneten.
Aus meiner Sicht gibt es für die Versicherung auch keine hinreichenden Bestimmungen, die eine Ablehnung aus diesem Grund
rechtfertigen könnten.
Vielen Dank!
Können Sie mir also garantieren, dass ich mich auf den
Versicherungsschutz auch auf Wandersteigen verlassen kann?
Ich kann Ihnen keine Garantie abgeben, ich kann Ihnen nur die derzeitige Regulierungspraxis darlegen. Alles andere sind reine
Rechtsansichten, einen Einwand aus einer Unfallversicherung (Bergekosten) hat es wie gesagt bislang noch nicht gegeben und
gibt es somit auch keine höchstgerichtliche Entscheidung.
Das war mir dann zu schwammig, unsicher, zu "hm, jetzt warten wir, bis was passiert, dann sehn wir ja, ob wir dann Lust haben",
ich habe die Bergrettung kontaktiert:
Unser Versicherungsschutz beinhaltet jegliche Bergung im alpinen Gelände,
sofern es für ein Rettungsauto nicht zugänglich ist.
Ja, schwer zu erraten, wo ich jetzt dabei bin...
...
@Thomas: vielleicht ist es gar nicht so überraschend, dass ein gestresster AV-Sachbearbeiter
anders antwortet als eine Kontaktperson der Bergrettung, die ein neues Mitglied wittert!? das sage
mal ohne werten zu wollen - das läge in der Natur der Sache und der beteiligten Menschen!?
... auch nicht überraschend wäre es, wenn die "abwickelnde Versicherung" dahinter dieselbe wäre!?
Möglicherweise gibt es auch Unterschiede zwischen den einzelnen Alpenländern und den hinter
den AV's stehenden Versicherungsn ...in Verbindung dann wiederum mit den jeweiligen Haftungs-
fragen der Wege selbst!?
Ich selbst bin sehr grün in diesen Themen, weil ich eh immer so unterwegs bin, dass ich möglichst
keine Versicherung brauche ... Umso interessierter lese ich euch hier mit ...