Unfall - Vorfahrt gehabt aber...

trauntaler

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... sagen wir mal so: Angenommen jemand fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und ihm wurde die Vorfahrt von einem Auto genommen das von einer Seitenstrasse raus wollte. Er musste sich über die Motorhaube des Wagens abrollen wobei am Auto und am Radfahrer kleinere Kratzer entstanden. Das Rad des Fahrradfahrers hatte nur eine Rücktrittbremse und war somit evtl. nicht ganz verkehrssicher.
Wenn Autofahrer nun gemeint hätte das die Versicherung des Radfahrers aufkommen muss weil dessen Rad nicht verkehrssicher war, was könnte der Radfahrer tun um dem zu entgehen? Wäre es hilfreich wenn das Rad, weil es evtl. kaputt gegangen ist, gleich auf den Schrott wandern würde bevor es jemand zu Gesicht bekommen würde?

MfG Stefan
 
Hi.
Halte ich für keine gute Idee, denn die Sache wird ja relativ sicher vor Gericht gehen. Und dann ist es sicherlich nicht hilfreich, wenn du das Rad nicht mehr vorweisen kannst.
Mein Rat: Nimm dir nen Anwalt! Zumindest für ne Beratung, sollte nicht die Welt kosten und du weist mehr.

Ciao, Daniel
 
...was könnte der Radfahrer tun um dem zu entgehen?

Sich vor allem rechtliche Beratung einholen, und nicht nach Forumsmeinungen fragen :eek:

Aber wenn du schon fragst -> ich denke mal (nicht das ich ahnung haette) ihr bekommt beide ne Teilschuld. Du hast da nix verloren, und der Autofahrer hat aufgrund der *erhoehten Betriebsgefahr* die von nem Auto ausgeht besonders vorsichtig zu fahren. Wie es genau ausgeht, kommt drauf an, wie es mit Schaeden auf beiden Seiten aussieht...
 
Mal wieder fadenscheinliche Ausrede eines Autofahrers um nicht zahlen zu müssen.
Falls er dich angefahren hat, weil er dich nicht gesehen, ist er schuld, für dich/oder demjenigen war das Rad in Ordnung, er müsste dir erstmal das Gegenteil beweisen, es sei den, man würde es auf den ersten Blick sehen, das es ein Schrotthaufen sei, aber salbst da egal, da für Räder kein TÜV.
 
Wenn Du einen Anwalt engagierst, der seinen Job versteht, dürftest Du Deinen Schaden incl. Anwaltskosten und Aufwandspauschale höchstwahrscheinlich vollständig ersetzt bekommen. Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug.
 
Wenn Autofahrer nun gemeint hätte das die Versicherung des Radfahrers aufkommen muss weil dessen Rad nicht verkehrssicher war, was könnte der Radfahrer tun um dem zu entgehen?

Warum? Wenn der Radfahrer eine Haftpflichtversicherung hat sollte das doch kein Problem sein. Er hat bei der Privathaftpflicht ja keine Schadensfreiheitsklasse wo er bei einem Schaden höhergestuft wird.
 
Also ich würde den Autofahrer da wenig Schuld zu weisen. Denn der Fahrradfahrer hat den Bürgersteig befahren was man nur darf bis zu einem alter von 8 Jahren. Wenn man von einem Bürgersteig auf die andere Strassenseite wechseln will (was anderes ist das ja nicht) sollte man da auch als Fahrradfahrer auf den Verkehr achten denn der hat halt nun mal auf der Strasse Vorfahrt.
 
...auf dem Gehweg oder war's nen kombinierter Rad-/Fußweg?

K.A. mal angenommen es war ein Weg ohne Beschilderung?

Ich sage mal das Fahrrad war eine sogenannte Stadtschlampe ohne Wert und ist jetzt etwas krumm. Kann man einer Versicherung einen Vorschlag machen? Der Herr soll seinen schei$$ selbst bezahlen und der Radfahrer hält dafür die Klappe und verzichtet auf Ansprüche wg. Personenschaden.

MfG
 
Ob ein Weg ein Fuß-oder Radweg ist, ist doch augenscheinlich. Und nein, man ist nicht zwangsweise als Autofahrer Schuld, wenn einem an Stellen, wo man nicht mit rechnen muß, einer in die Seite kracht, z.B. weil einer den Radweg in die falsche Richtung befährt u.ä.

Ein Fahrrad ohne Bremse ist allerdings schon vorsätzliche Gefährdung. Sei mal froh, dass der keine Bullen gerufen hat.
 
wenn du nachts falsche seite zzgl bürgersteig ohne licht vom auto auf die schippe genommen wirst, hat der autofahrer trotzdem ne beträchtliche teilschuld.
 
Der Unfall an sich hat sich nicht auf dem Gehweg sondern auf der Einfahrt abgespielt. Der Autofahrer wollte keine Polizei weil der genau wusste das er auch Schuld hat bzw. mehr Schuld hat als der Radfahrer. Wäre wohl ein Streitfall aber ich denke das versucht der Radfahrer im keim zu ersticken.

MfG
 
mal angenommen mir fährt so ein mongo ins auto weil der affe meint, mit seiner schrottreifen stadtschlampe auf dem fußgängerweg fahren zu müssen.
ich sag mal so, der liderliche lump hätte nen satz heiße ohren verdient.
 
Kürzlich hatte ich einen Unfall, bei dem ich - im Glauben, das Fahrradfahren sei dort vorgeschrieben - einen Fußweg befuhr und an einer Einmündung mit einem Auto kollidierte. Da ich an der Vorfahrtsstraße fuhr, fühle ich mit absolut im Recht. Da auch hier offenbar die meisten meinen, dieser Fall müsse dazu führen, dass jeder eine Teilschuld hat, hier das Ergebnis meiner rechtlichen Recherchen: Wer mit dem Rad auf dem Fußweg fährt hat keine Vorfahrt! Manche Gerichte halten dies für grob verkehrswidrig und geben dem Radfaher die Alleinschuld. Also: Lasst es sein!
 
hier das Ergebnis meiner rechtlichen Recherchen: Wer mit dem Rad auf dem Fußweg fährt hat keine Vorfahrt! Manche Gerichte halten dies für grob verkehrswidrig und geben dem Radfaher die Alleinschuld. Also: Lasst es sein!

Was absurd ist. Denn wenn ein Kind mit Inliner, Tretroller an einer Einfahrt vorbeirauscht, ist der aus der Einfahrt kommende Autofahrer der Dumme.
Kommst du als Erwachsener mit dem Rad, kannst du ihn getrost über den Haufen fahren. Egal wie schnell er war.
Vollkommen bescheuert und zeigt wieder das der Radfahrer im allgemeinen immer der Dödel ist.
 


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