moin,
nachdem mich gerade die cops beim trialen verscheucht haben... bzw. mich nur noch weiterschieben lassen wollten weil ich kein licht habe, stellt sich mir die frage um die rechtliche situation eines trial-bikers auf deutschen strassen.
mir ist bekannt dass die stvo, oder ein anderes gesetzbuch, weiss nimmer genau, radfahrern vorschreibt immer mit einem funktionsfaehigen licht unterwegs zu sein, selbst wenn dieses nicht benoetigt wird, nicht mal angebracht ist (stecksystem), damit sie auf der strasse fahren duerfen.
mir ist ausserdem ein fall bekannt, in dem ein einradfahrer den ganzen gerichtlichen weg durchgegangen ist, damit er mit seinem einrad auf die strasse durfte. zusammenfassung dieses falls: wenn das einrad licht nach vorne und hinten und zwei bremsen (wobei das rueckwaertstreten als rueckwaertsbremse bestaetigt wurde) hat, darfs auf die strasse, andernfalls nur auf den gehweg (weil spielzeug, kein verkehrsmittel).
als trialer steht man da ja ziemlich genau dazwischen, einerseits hat man kein licht, dafuer hat man zwei bremsen. koennen mir die cops dann eigentlich vorschreiben mein rad zu schieben solange ich mich NICHT auf der strasse, sondern auf einem gehweg neben der strasse aufhalte?
ich waere fuer antworten dankbar, die aufgrund fundierter gesetzkenntisse gegeben werden und nicht aus gesundem menschenverstand... mit letzterem kommt man nicht weit im deutschen rechtssystem.
nachdem mich gerade die cops beim trialen verscheucht haben... bzw. mich nur noch weiterschieben lassen wollten weil ich kein licht habe, stellt sich mir die frage um die rechtliche situation eines trial-bikers auf deutschen strassen.
mir ist bekannt dass die stvo, oder ein anderes gesetzbuch, weiss nimmer genau, radfahrern vorschreibt immer mit einem funktionsfaehigen licht unterwegs zu sein, selbst wenn dieses nicht benoetigt wird, nicht mal angebracht ist (stecksystem), damit sie auf der strasse fahren duerfen.
mir ist ausserdem ein fall bekannt, in dem ein einradfahrer den ganzen gerichtlichen weg durchgegangen ist, damit er mit seinem einrad auf die strasse durfte. zusammenfassung dieses falls: wenn das einrad licht nach vorne und hinten und zwei bremsen (wobei das rueckwaertstreten als rueckwaertsbremse bestaetigt wurde) hat, darfs auf die strasse, andernfalls nur auf den gehweg (weil spielzeug, kein verkehrsmittel).
als trialer steht man da ja ziemlich genau dazwischen, einerseits hat man kein licht, dafuer hat man zwei bremsen. koennen mir die cops dann eigentlich vorschreiben mein rad zu schieben solange ich mich NICHT auf der strasse, sondern auf einem gehweg neben der strasse aufhalte?
ich waere fuer antworten dankbar, die aufgrund fundierter gesetzkenntisse gegeben werden und nicht aus gesundem menschenverstand... mit letzterem kommt man nicht weit im deutschen rechtssystem.