Empfehlung der Spitzenverbände: Radfahren auf allen geeigneten Wegen erlauben

Empfehlung der Spitzenverbände: Radfahren auf allen geeigneten Wegen erlauben

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Die Bundesplattform Wald – Sport, Erholung, Gesundheit (WaSEG) überreichte vor einigen Wochen ein Empfehlungspapier an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Inhalt dessen ist, wie in Zukunft mit dem Thema Erholung und Natursport umgegangen werden sollte – wovon natürlich auch der Mountainbike-Sport betroffen ist. Hier findest du einen kurzen Überblick.

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Empfehlung der Spitzenverbände: Radfahren auf allen geeigneten Wegen erlauben
 
Zwei Typische Baum Überfahrten im Singeltrail am Hang entlang,wüsste jetzt nicht was daran verwerflich ist um diese Stecke weiter zu nutzen.Da haben die sogenannten Trail Pfleger gute Arbeit geleistet ,damit der Trail bestehen bleibt.
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
kann man in zivilem Ungehorsam auf der Autobahn falsch rum fahren,

Ruf mal bei der Polizei durch und erzähl ihnen, du buddelst dir einen Sprung für dein Mountainbike im Wald.
Oder ruf mal bei der Polizei an und erzähl ihnen, du fährst jetzt gleich absichtlich verkehrt rum auf die Autobahn.
Dann hörst du schon den Unterschied der beiden Vergehen ;)
Mit gesunden Menschenverstand hat der Vergleich nämlich nichts mehr zu tun.

G.:)
 
Sachbeschädigung wird's selten sein. Aber auf Besitzstörung können auch Nicht Eigentümer klagen und das mit nahezu beliebig wählbarem Streitwert. Das kann schnell teuer werden.
 
Wir schreiben das Jahr 2021 🤔, geändert hat sich : nichts 🤷
In Stuttgart werden Trails nach wie vor , mit erheblichen Schäden der Natur bzw. des umliegenden Waldes "zurückgebaut", Mountainbiker werden auf den Trails von der Polizei abgefangen und erhalten Bußgeldbescheide.
 
Wir schreiben das Jahr 2021 🤔, geändert hat sich : nichts 🤷
In Stuttgart ...

Das gilt vielleicht für Baden-Württemberg.
Für Bayern kann man so nicht sagen. Dort wäre man erst einmal froh, hätte sich nichts geändert.
Hier beschäftigt sich seit kurzem eine Verwaltungsvorschrift ganz explizit mit dem Topic
"Empfehlung der Spitzenverbände: Radfahren auf allen geeigneten Wegen erlauben" und zwar dahingenden was denn dann alles ungeeignet sein könnte.

Die Empfehlung vom März 2019 lautet:
Bund und Länder schreiben sinngemäß vor, dass Radfahren in der freien Landschaft einschließlich Wald auf Straßen und auf geeigneten Wegen gestattet ist. Grundsätzlich geeignet sind Wege in festem Zustand.

Eine Empfehlung, mit der man zumindest hätte leben können, auch wenn sie sonst wenig Sinn ergibt und auch eher bedenklich ist - aber letztlich nicht schlimm.

Der Spitzenverband des Natursports, das Kuratorium Sport und Natur, war durch dessen Vorstandsmitglied Janssen vertreten, der auch Mitglied der Kommission Recht des Deutschen Alpenvereins ist.

Trotz Erwähung der WaSEG-Empfehlung führt Dr. Weber, ebenfalls Mitglied der Kommison Recht des DAV, der seinerseits auch im Kuratorium Sport und Natur organisiert ist, bei der AG Betretungsrecht am 23.09.2019 u. 01.10.2019 und beim RundernTisch Oberallgäu, 25.09.2019 eine ganze reihe weitere Kriterien an.
Edit: In dieser Präsentation von Herrn Dr. Weber vom DAV ist die Verordnung ja schon teilweise vorformuliert:
http://www.alpwirtschaft.de/app/download/5822383442/Präsentationen+Weber+Reich+MTB+und+Wegeeignung.pdf
Man hätte auch froh sein können, hätte man es bei der Empfehlung der WaSEG belassen - oder sich sogar für deren Umsetzung eingesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gilt vielleicht für Baden-Württemberg.
Für Bayern kann man so nicht sagen. Dort wäre man erst einmal froh, hätte sich nichts geändert.
Hier beschäftigt sich seit kurzem eine Verwaltungsvorschrift ganz explizit mit dem Topic
"Empfehlung der Spitzenverbände: Radfahren auf allen geeigneten Wegen erlauben" und zwar dahingenden was denn dann alles ungeeignet sein könnte.

Die Empfehlung vom März 2019 lautet:
Bund und Länder schreiben sinngemäß vor, dass Radfahren in der freien Landschaft einschließlich Wald auf Straßen und auf geeigneten Wegen gestattet ist. Grundsätzlich geeignet sind Wege in festem Zustand.

Eine Empfehlung, mit der man zumindest hätte leben können, auch wenn sie sonst wenig Sinn ergibt und auch eher bedenklich ist - aber letztlich nicht schlimm.

Der Spitzenverband des Natursports, das Kuratorium Sport und Natur, war durch dessen Vorstandsmitglied Janssen vertreten, der auch Mitglied der Kommission Recht des Deutschen Alpenvereins ist.

Trotz Erwähung der WaSEG-Empfehlung führt Dr. Weber, ebenfalls Mitglied der Kommison Recht des DAV, der seinerseits auch im Kuratorium Sport und Natur organisiert ist, bei der AG Betretungsrecht am 23.09.2019 u. 01.10.2019 und beim RundernTisch Oberallgäu, 25.09.2019 eine ganze reihe weitere Kriterien an.

Man hätte auch froh sein können, hätte man es bei der Empfehlung der WaSEG belassen - oder sich sogar für deren Umsetzung eingesetzt.
Stimmt in Bayern wurde verschlimmbessert. MTB Trails zum Abschluss freigegeben.🤬
 
Ja stehen mitten auf dem Trail und nehmen die Personalien auf, Bußgeldbescheid folgt dann nach.
Richtig so, da muss man Prioritäten setzen. Die Clans in den Großstädten lachen die Polizei aus, im Wald hat die Polizei noch Autorität und sorgt für Recht und Ordnung :wut:
Maskenpflicht im Freien und Mountainbiker kontrollieren. Läuft bei uns :spinner:
 
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Sachbeschädigung wird's selten sein. Aber auf Besitzstörung können auch Nicht Eigentümer klagen und das mit nahezu beliebig wählbarem Streitwert. Das kann schnell teuer werden.
Auch wenn der Beitrag des Tirolers schon länger zurückliegt: Das, worüber er hier schreibt ist österreichspezifisch.
Tatsächlich ist dort der zivilrechtliche Tatbestand der Besitzstörung ein ziemlich ekelhaftes Ding, welches es hier bei uns in D in dieser Form zum Glück nicht gibt. (Es gibt auch die Besitzstörung, aber anders als im Nachbarland. Insbesondere die Praxis der Rechtsprechung (die Judicatur) ist eine andere.)

Also Augen auf und in Deckung gehen, wenn ihr in Österreich unterwegs seid. Ganz besonders im Wald, egal ob auf festen Wegen oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keinen Ausweis mitnehmen, keine Personalien angeben, im Fall des Falles es auf eine Festnahme ankommen lassen, usw usw. ;)
 
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