Ich hatte etwa eine gleichlautende Antwort vom MdL Bauer (CDU) erhalten.
Die Grünen sehen das Thema übrigens eher bikerfreundlich, wenn ich deren Antwort richtig interpretiere. Die Linken haben anscheinend noch keine offizielle Meinung dazu und meine Anfrage an den "zuständigen Bearbeiter" weitergeleitet und auch die SPD oder jedenfalls mein Abgeordneter des Kreises Bergstraße ist wohl schon seit 3 Wochen in Urlaub oder kümmert sich nicht drum.
Nach Bundeswaldgesetz ist der Wald zunächst öffentlich. Außer bei wichtigem Grund, wie z.B. Absicherung eines ehemaligen Steinbruchs oder einer Schonung hat da auch kein Besitzer einen Zaun zu errichten. Die Landswaldgesetze regeln dann die Details. In der Freeride war mal ein Artikel zur Gesetzeslage. Demnach, was verwunderlich erscheint, kann man auch nicht einfach ein Stück Wald kaufen und dort ungenehmigt eine Freeridestrecke bauen, auch wenn alle Bauten aus Material errichtet wurden, die auf dem Waldstück tot rumlagen.
Das das Befahren von Singletrails in hessen schon immer verbnoten sein soll, so wie es der Forstpolitische Sprecher sinngemäß erklärte halte ich für Nonsense. Ich hatte sogar mal von einem offiziellen Schild am Eingang eines Naturschutzgebietes ein Bild gemacht, finde es jetzt aber nicht mehr. Das Schild steht aber noch. Das Schild steht auf dem Felsberg (Felsenmeer) unterhalb des Ohly-Turms gegenüber dem Naturschutzgebietsschild. Hinter dem Schild gehen zwei naturfeste Wege weiter. Auf dem Schild ist Raddahren ausdrücklich erlaubt, wenn man auf den Wegen bleibt. Wer die Wege kennt, weiß, wenn dort Radfahren offiziell erlaubt ist, dann überall, wo ein festgetrampelter Weg erkennbar ist, der breit genug ist, um Wanderer vorbei zu lassen. Also muss auch nichts am bestehenden Gesetz geändert werden. Wenn sich die Waldbesitzer über große Schäden durch Mountainbiker ärgern, kann ich nicht ganz nachvollziehen, wo das sein soll. Die Trails, die ich benutze, haben sich seit 20 Jahren kaum verändert, und wenn, dann sind sie eher weiter zugewachsen. Schäden am Forst kommen höchstens in Ballungsräumen vor, wo viele Downhiller eine Strecke brauchen. Die bauen dann irgendwann illegal im Wald. Dort sollte man ansetzen und die Legalisierung nicht so kompliziert gestalten. Sind den Bikern die Regeln, nach denen sie auf einem bestimmten Stück eine Strecke bauen dürfen klar und das Forstamt lässt mit sich reden, fällt es ihnen sicher leichter, sich daran zu halten, als wenn sie wissen, ohne Verein und jahrelange Lobbyarbeit ist eine legale Strecke kaum möglich. Dann bauen die lieber 100 m weiter eine neue Strecke, wenn die alte zerstört wurde. Das richtet dann wahrscheinlich wirklich Schäden an. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass irgendwo ein alter Baum gefällt wurde, um eine schwarze Strecke bauen zu können. Wahrscheinlich wird die irgendwo wild aufgegangene Buche, die umgefahren oder getreten wurde, bevor sie 1 Jahr alt war schon auf ihre mögliche Lebenserwartung und den dann möglichen Wert hochgerechnet. Aber da fällt mir dann auch nix mehr dazu ein.