Bike-Verbot in Hessen: Der Comic zum Thema! [inkl. Presse-Mitteilung der DIMB]

So sehe ich es auch. "Grüne" ist allerdings ein Faux pas! Die Schwarzen sind die Bösen! ;)

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Hab's mal zur Sicherheit geändert, nicht das die sich angesprochen fühlen...
 
Naja die einfachste Lösung, falls das Gesetz durchkommt, is wohl das sich jeder Biker dann ein Stück Wald kauft in dem er sich dann selbst erlauben kann zu fahren xD Das hört sich nach einer Marktlücke an... beim Bikekauf gibts gleich ein paar Quadratmeter Wald dazu zum fahren :p
 
und wo ist da dein problem? DU willst etwas, also musst DU auch etwas dafür tun.

oder gehst du auch einfach in ne wohnung weil die tür offen steht, ohne vorher den rechtmässigen besitzer/mieter zu fragen, ob das ok ist?

von daher: füsse geschwind still halten, weil wegen genau solchen leuten wie dir, kommt es erst zu verboten weil du diese typische "null bock" menthalität der heutigen generation an den tag legst.


wenn man etwas will, muss man dafür was tun, und wenn man halt fragen muss, dann muss man das, punkt, fertig.

So einfach ist das aber auch wieder nicht. Solange ich mich auf einem von der Fortbehörde als Wanderpfad/weg wieauchimmer gekennzeichneten Weg bewege kann mir das kein Waldbesitzer verbieten. Hat er zu dulden - steht so im Waldgesetz. Ob ich das jetzt zu Fuß oder unerlaubter Weise mit dem Rad tue spielt ja erstmal keine Rolle - da isser auch eigentlich ned für zuständig.
 

Ist Würzburg mittlerweile in Baden-Württemberg angesiedelt worden? Ansonsten widerspricht die Aussage des Forstbetriebes Arnstein dem Bayerischen Naturschutzgesetz §28 und §29, d.h. die auf dem Schild getroffene Aussage ist schlichtweg falsch. Das könnte eines der nächsten Diskussionsthemen mit den Behörden werden...

Gruß
GrrIngo
 
Ist Würzburg mittlerweile in Baden-Württemberg angesiedelt worden? Ansonsten widerspricht die Aussage des Forstbetriebes Arnstein dem Bayerischen Naturschutzgesetz §28 und §29, d.h. die auf dem Schild getroffene Aussage ist schlichtweg falsch...

Im Bayerischen Waldgesetz leider sehr schwammig formuliert:

<
7902-1-L

Waldgesetz für Bayern (BayWaldG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005...

Art. 13

Betreten des Waldes

(1) 1 Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet...
...
(3) 1 Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2 Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

>

Genauso wie im Bay. Naturschutzgesetz:

<
Art. 28

Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2 Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

>

Ich würde an Stelle der betroffenen Biker überlegen, ob man mit "geeignet" durchkommt. Das ist definitiv nicht der Fall bzw. nicht zu beweisen, wenn am Weg eindeutig Schäden durch MTBs entstanden sind. Dann war er sicher nach Ansicht der Forstbehörde nicht geeignet.
 
Dann tauchen wohl bald Waldstücke im Bikemarkt auf :D
Hier in WÜ gehts auch schon wieder los
http://wuerzburg-riders.de/13-Radfa...ht-mehr-Steinbachtal-Richtung-Hoechberg.html#
und das betrifft wohbemerkt einen Trail der zwei Meter neben der Autobahn herführt. Da fragt sich nur wer oder was die Tiere verscheucht und den Wald kaputt macht.

Hierzu habe ich Hrn. Felbinger über Abgeordnetenwatch.de angeschrieben - seine Antwort hier - demnach ist das Sperrschild ein Fake, welches die Forstbetriebe liebend gerne sofort entsorgen werden. Fundstellen bitte an das Bürgerbüro (siehe voherige Antwort im Link) schicken - dann sollte das Thema vom Tisch sein. Schnelle, hervorragende Antwort unseres MdLs!
 
Ich hatte etwa eine gleichlautende Antwort vom MdL Bauer (CDU) erhalten.
Die Grünen sehen das Thema übrigens eher bikerfreundlich, wenn ich deren Antwort richtig interpretiere. Die Linken haben anscheinend noch keine offizielle Meinung dazu und meine Anfrage an den "zuständigen Bearbeiter" weitergeleitet und auch die SPD oder jedenfalls mein Abgeordneter des Kreises Bergstraße ist wohl schon seit 3 Wochen in Urlaub oder kümmert sich nicht drum.

Nach Bundeswaldgesetz ist der Wald zunächst öffentlich. Außer bei wichtigem Grund, wie z.B. Absicherung eines ehemaligen Steinbruchs oder einer Schonung hat da auch kein Besitzer einen Zaun zu errichten. Die Landswaldgesetze regeln dann die Details. In der Freeride war mal ein Artikel zur Gesetzeslage. Demnach, was verwunderlich erscheint, kann man auch nicht einfach ein Stück Wald kaufen und dort ungenehmigt eine Freeridestrecke bauen, auch wenn alle Bauten aus Material errichtet wurden, die auf dem Waldstück tot rumlagen.
Das das Befahren von Singletrails in hessen schon immer verbnoten sein soll, so wie es der Forstpolitische Sprecher sinngemäß erklärte halte ich für Nonsense. Ich hatte sogar mal von einem offiziellen Schild am Eingang eines Naturschutzgebietes ein Bild gemacht, finde es jetzt aber nicht mehr. Das Schild steht aber noch. Das Schild steht auf dem Felsberg (Felsenmeer) unterhalb des Ohly-Turms gegenüber dem Naturschutzgebietsschild. Hinter dem Schild gehen zwei naturfeste Wege weiter. Auf dem Schild ist Raddahren ausdrücklich erlaubt, wenn man auf den Wegen bleibt. Wer die Wege kennt, weiß, wenn dort Radfahren offiziell erlaubt ist, dann überall, wo ein festgetrampelter Weg erkennbar ist, der breit genug ist, um Wanderer vorbei zu lassen. Also muss auch nichts am bestehenden Gesetz geändert werden. Wenn sich die Waldbesitzer über große Schäden durch Mountainbiker ärgern, kann ich nicht ganz nachvollziehen, wo das sein soll. Die Trails, die ich benutze, haben sich seit 20 Jahren kaum verändert, und wenn, dann sind sie eher weiter zugewachsen. Schäden am Forst kommen höchstens in Ballungsräumen vor, wo viele Downhiller eine Strecke brauchen. Die bauen dann irgendwann illegal im Wald. Dort sollte man ansetzen und die Legalisierung nicht so kompliziert gestalten. Sind den Bikern die Regeln, nach denen sie auf einem bestimmten Stück eine Strecke bauen dürfen klar und das Forstamt lässt mit sich reden, fällt es ihnen sicher leichter, sich daran zu halten, als wenn sie wissen, ohne Verein und jahrelange Lobbyarbeit ist eine legale Strecke kaum möglich. Dann bauen die lieber 100 m weiter eine neue Strecke, wenn die alte zerstört wurde. Das richtet dann wahrscheinlich wirklich Schäden an. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass irgendwo ein alter Baum gefällt wurde, um eine schwarze Strecke bauen zu können. Wahrscheinlich wird die irgendwo wild aufgegangene Buche, die umgefahren oder getreten wurde, bevor sie 1 Jahr alt war schon auf ihre mögliche Lebenserwartung und den dann möglichen Wert hochgerechnet. Aber da fällt mir dann auch nix mehr dazu ein.
 
...Sind den Bikern die Regeln, nach denen sie auf einem bestimmten Stück eine Strecke bauen dürfen klar und das Forstamt lässt mit sich reden, fällt es ihnen sicher leichter, sich daran zu halten, als wenn sie wissen, ohne Verein und jahrelange Lobbyarbeit ist eine legale Strecke kaum möglich...

Damit übersiehst du aber ein aus Sicht der Waldbesitzer erhebliches rechtliches Problem.
Wenn du den Wald bzw. einen wenig frequentierten Pfad betrittst, egal ob zu Fuß oder per Bike, bist du selbst dafür verantwortlich, auf Gefahren zu achten. Mit einer speziell zum Biken angelegten Strecke kann das ganz anders aussehen! Wenn du diese genehmigst bzw. sie durch Duldung quasi genehmigst, kannst du durchaus in Haftung genommen werden, wenn etwas Schlimmes passiert. Eine legale Strecke bedeutet immer auch Verantwortung dafür! Würdest du als Waldbesitzer diese Verantwortung übernehmen wollen?
Aber wie gesagt, darum geht es in dem Gesetzentwurf nicht. Das ist schon immer verboten.
 
Ich denke es wird im Falle eines Verbotes so laufen, dass die meisten einfach genau so weiterfahren wie bisher. Außer an vereinzelten Stellen die besonders unfreudndlichen und intolerangen Bierbäuchen gehören.
 
"Wir sind der Überzeugung, dass wir im Konsens und Dialog zwischen den betroffenen Interessengruppen mehr erreichen können, als mittels staatlicher Vorschriften."
Dann tut das doch auch so! Was die Cdu macht, ist doch ganeu das Gegenteil! Unglaublich, und dann behaupten sie noch, dass sie mit ihrem Verbot "Dialog führen"!
und wenn es nichts verbietet, was nicht eh schon verboten wurde, frage ich mich, welchen Sinn es nach Ansicht der Cdu dann hat?!?


"Vereinzelt waren bedauerlicherweise auch Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern zu beobachten, die punktuell zu massiven Schäden und damit nicht zuletzt Vermögensverlusten im Wald geführt haben."
Anderes Beispiel: Vereinzelt waren auch Probleme mit rücksichtslosen Autofahrern zu beobachten, die teilweise zu Verletzen und sogar Toten (!) auf der Starße geführt haben.

Meiner Meinung nach sind diese Folgen wesentlich schlimmer als "Vermögensverluste im Wald" (ich würde mal gern Wissen, in welcher "Höhe" die sind). Wird jetzt das Autofahren Verboten? Nein, natürlich nicht, ist auch nicht mein Interesse.

Was ich damit sagen will ist nur, dass es so viele Dinge gibt, die wichtiger sind, und dann wird unnötigerweise darüber diskutiert, ob Mountainbiker auf wegen fahren dürfen, die man mit einem Auto nicht befahren darf! Das hört sich doch eigentlich an wie ein schlechter Witz!
 
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