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Doch.Was hältst du auch bei denen an?
Hätte die erst mal schön hinter mir her hetzten lassen so eine 1/2 h , hätte nicht mehr gekostet
Aber entweder hattest kleinliche Polizisten oder bist anderweitig negativ aufgefallen.
Das wäre mir der Spaß wert wenn Sie mich bekommen würden
Keine gute Idee...bei uns hamse richtige Radmopeds, so für 45+....Renner oder vielleicht ein Gravel wenn du sehr fit bist..Was hältst du auch bei denen an?
Hätte die erst mal schön hinter mir her hetzten lassen so eine 1/2 h , hätte nicht mehr gekostet
Dann packt sich noch einer hin bei der riskanten Verfolgungsfahrt und holt sich einen komplizierten Bruch am Bein, dauerhafte Dienstunfähigkeit usw. Und dann macht das Land, bei dem er beschäftigt ist, Dich dafür schadensersatzpflichtig - mit nicht so geringen Erfolgschancen.Das wäre mir der Spaß wert wenn Sie mich bekommen würden
Batterielichter hatte ich im Rucksack...
Glaub ich nicht. Es gab mal einen Fall bei einer Verfolgungsjagd im Auto da ging es auch um eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei hat dabei einen Unfall verursacht, da wurde die Polizei sogar wegen Nötigung verurteilt. Es gilt immer die Verhältnissmäßigkeit und wenn es zu gefährlich für den Beamten wird muss er abbrechen.Dann packt sich noch einer hin bei der riskanten Verfolgungsfahrt und holt sich einen komplizierten Bruch am Bein, dauerhafte Dienstunfähigkeit usw. Und dann macht das Land, bei dem er beschäftigt ist, Dich dafür schadensersatzpflichtig - mit nicht so geringen Erfolgschancen.
Tatsächlich muss bei einem sog. Verfolgerfall das Risiko der Verfolgung in angemessener Relation zum Zweck sein. Also umso schwerer der vermeintliche Vorwurf ist, umso mehr Risiko kann der Verfolgende gehen, dass eine Verletzung noch angemessen dem Flüchtenden zurechenbar ist.Glaub ich nicht. Es gab mal einen Fall bei einer Verfolgungsjagd im Auto da ging es auch um eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei hat dabei einen Unfall verursacht, da wurde die Polizei sogar wegen Nötigung verurteilt. Es gilt immer die Verhältnissmäßigkeit und wenn es zu gefährlich für den Beamten wird muss er abbrechen.