Strafe wegen fahren auf Bundesstraße ?

Black Evil

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Hallo und frohe Ostern !
Gestern Nacht sind ein Kumpel und ich mit dem Rad auf einer Bundesstraße gefahren weil es eine prima Abkürzung war und ohnehin kein Auto zu sehen war.
Doch plötzlich, wie es der Zufall so will, kommt die Polizei um die Ecke als wir gerade dabei waren die Strecke wieder zu verlassen. Die also natürlich volle Kanone auf uns zu und uns gestoppt. Dummerweise hat mein Kumpel zugegeben was getrunken zu haben (Osterfeuer) woraufhin sie bei ihm 0,74 Promille festgestellt haben. Ich habe jeglichen Alkoholkonsum abgestritten und mußte demzufolge auch nicht pusten. (lustig eigendlich)
Jedenfalls behandelte mich die Beamtin wie einen Vollspassti der nich bis drei zählen kann und erklärte mir dass ich als Inhaber einer Fahrerlaubnis doch wohl wissen müsse, dass man mit dem Fahrrad nicht auf einer Bundesstraße rumgurken dürfe. Aufgrund meiner darauf folgenden Antwort wurde sie allerdings etwas nervös : Ich habe nämlich zufällig mal gelesen, dass es grundsätzlich NICHT verboten ist. Außerdem führt diese Bundesstraße auch durch die Stadt und dort fahren glaube ich öfters Leute mit dem Fahrrad.

Was meint ihr dazu ??
 
Demzufolge durften wir dort also fahren. Es ist zwar ein Radweg vorhanden aber dass fahren auf der Fahrbahn ist deswegen ja nicht explizit verboten.
 
Wenn ein Radweg vorhanden ist, mit einem der drei Radweg Schilder gekennzeichnet, dann ist es Richtig, das Du nicht auf der Straße fahrn darfst. Es besteht Radweg - Benutzungspflicht.
 
Du darfst selbstredend auf einer B-Straße fahren, solange da kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Tabu sind Kraftfahrstrassen sowie Bundesautobahnen. Die Promillegrenze (abs. Fahruntüchtigkeit) für Radfahrer liegt bei 1,6 Promille. Die rel. Fahruntüchtigkeit beginnt aber für alle Fahrzeugführer (auch Fahrrad) bei 0,3 Promille. D.h., baust Du nen Unfall mit 0,3 Promille wirst Du trotzdem zur Blutprobe gebeten. Gleiches gilt übrigends für entsprechende Ausfallerscheinungen. Und es kann sehr wohl sein, dass sich das auf die Kfz-Fahrerlaubnis auswirkt (also Pappe weg, Punkte, Bußgeld oder sogar Strafe, Fahrverbot; evtl. sogar Fahrerlaubnis komplett neu machen, nachdem die MPU zuvor bestanden wurde).
 
Hallo und frohe Ostern !
Gestern Nacht sind ein Kumpel und ich mit dem Rad auf einer Bundesstraße gefahren weil es eine prima Abkürzung war und ohnehin kein Auto zu sehen war.
Doch plötzlich, wie es der Zufall so will, kommt die Polizei um die Ecke als wir gerade dabei waren die Strecke wieder zu verlassen. Die also natürlich volle Kanone auf uns zu und uns gestoppt. Dummerweise hat mein Kumpel zugegeben was getrunken zu haben (Osterfeuer) woraufhin sie bei ihm 0,74 Promille festgestellt haben. Ich habe jeglichen Alkoholkonsum abgestritten und mußte demzufolge auch nicht pusten. (lustig eigendlich)
Jedenfalls behandelte mich die Beamtin wie einen Vollspassti der nich bis drei zählen kann und erklärte mir dass ich als Inhaber einer Fahrerlaubnis doch wohl wissen müsse, dass man mit dem Fahrrad nicht auf einer Bundesstraße rumgurken dürfe. Aufgrund meiner darauf folgenden Antwort wurde sie allerdings etwas nervös : Ich habe nämlich zufällig mal gelesen, dass es grundsätzlich NICHT verboten ist. Außerdem führt diese Bundesstraße auch durch die Stadt und dort fahren glaube ich öfters Leute mit dem Fahrrad.

Was meint ihr dazu ??

deine äusserungen lassen für mich nur den schluss zu,daß du nicht alle latten am zaun hast.letztendlich willst du nur bestätigung was für ein toller hecht du bist.
bist du aber nicht!!!;)
 
Stimmt - ich hab wirklich nicht mehr alle Latten am Zaun !

Aber dass ich ein toller Hecht bin weiß ich sowieso. Dafür brauch ich mich nicht am Ostersonntag vor den Rechner klemmen.

Wie dem auch sei....meiner Meinung nach ist fahren auf der Bundesstraße jedenfalls nicht zwangsläufig verboten. Bin mal gespannt was die daraus machen. Man hat echt gemerkt, dass die selbst nicht wußten was nun richtig ist. Deswegen wollte ich euch mal fragen.
 
Dummerweise hat mein Kumpel zugegeben was getrunken zu haben (Osterfeuer) woraufhin sie bei ihm 0,74 Promille festgestellt haben. Ich habe jeglichen Alkoholkonsum abgestritten und mußte demzufolge auch nicht pusten. (lustig eigendlich)
nicht lustig sondern ganz normal - wenn Polizisten keine konkreten Anzeichen auf Alkholkonsum haben, ist eine Atemalkoholmessung rechtswidrig
deshalb nie sagen, man habe nur ganz wenig alkohol getrunken - denn dann müssen die Polizisten prüfen

übrigens mal am Rande - man muss sich auch nicht mit Taschenlampen in die Augen leuchten lassen oder einen Schweißtest machen etc.
 
@Heizerer: So in der Art habe ich das auch schonmal erzählt bekommen und habe deshalb auch intuitiv "nein" gesagt. Aber dass es wirklich stimmt habe ich nicht gedacht. Das merke ich mir.
Unter uns : Ich hatte sogar mehr geladen als mein Kumpel, aber ob ich auf 1,6 Promille gekommen wäre glaube ich nicht.
Im Nachhinein ist mir auch eingefallen, dass wir die auch hätten abhängen können. Dort ist nämlich so ein Weg der mit so Betonkübeln versperrt ist. Aber ich glaube das wäre mir zu kriminell geworden.
 
@Heizerer: So in der Art habe ich das auch schonmal erzählt bekommen und habe deshalb auch intuitiv "nein" gesagt. Aber dass es wirklich stimmt habe ich nicht gedacht. Das merke ich mir.
Unter uns : Ich hatte sogar mehr geladen als mein Kumpel, aber ob ich auf 1,6 Promille gekommen wäre glaube ich nicht.
Im Nachhinein ist mir auch eingefallen, dass wir die auch hätten abhängen können. Dort ist nämlich so ein Weg der mit so Betonkübeln versperrt ist. Aber ich glaube das wäre mir zu kriminell geworden.

damit hast du meine meinung mehr als bestätigt!!!
 
Wenn ein Radweg vorhanden ist, mit einem der drei Radweg Schilder gekennzeichnet, dann ist es Richtig, das Du nicht auf der Straße fahrn darfst. Es besteht Radweg - Benutzungspflicht.

Es muß ein Schild da sein UND der Radweg muß straßenbegleitend, befahrbar und zumutbar sein.
Erst dann gilt Benutzungspflicht.
Der Großteil der Radwege, vor allem innerorts, erfüllen diese Bedingungen nicht und sind daher auch nicht benutzungspflichtig.

Nicht zumutbar ist z.B.:
-starkes Fußgängeraufkommen
-Glasscherben, fehlerhafter Belag
-Autos, die auf oder neben (Sicherheitsabstand) dem Radweg parken
-unklare Streckenführung
 
Das ist zwar richtig, aber bei Verdacht kann die Blutprobe angeordnet und notfalls unter Zwang durchgeführt werden.

aber die Verdachtsmomente die eine solche Maßnahme rechtfertigen könnten, sind nicht beliebig und mitlerweile gerichtlich geklärt

ohnehin muss der Verdacht einer unter Alkoholeinfluß begangenen Owi oder Stratat bestehen, was bei fahrradfahren erst ab 1,6 promille der Fall wäre
 
@Black_Evil

das problem is... da oben aufm nassen acker hat die polizei einfach zuviel zeit. tote hose halt ;)
zieh in eine grosstadt (z.b. berlin) und du hast deine ruhe.
klingt komisch aber is so ;)

@Axel
warum soll man nachts nicht auf ner leeren strasse fahren ?
da sieht und hört man n auto doch schon meilenweit vorher.
 


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