Specialized-Bikes aus USA importieren

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Tach allerseits,

Ich als ami-Bike Fan bin sehr unzufrieden über das P/L Verhältnis der Specialized-Bikes in Europa. Mein persöhnliches Interesse liegt bei eine neuem Stumpjumper fsr, doch ist der Import gerade wegen dem schwachen Dallar Kurs und den vielen internationalen Onlinie-shops in America wirklich unangebracht? (BSP:Specialized ca. 35% Preisunterschied) :eek:
Postet doch mal eure Meinungen und Erfahrungen mit USA Importen.

mfg Judas Ben Hur :daumen:
 

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Re: Specialized-Bikes aus USA importieren
Ganz dumme Frage: Specialized Bikes habe ich bisher nur auf specialized.com (also der Hersteller Website) und noch in keinem Online Shop gesehen. Von wo willst Du das Teil denn bestellen (ich gehe mal davon aus, dass specialized.com nicht nach D shippt...) ?!

Gruß
Peter
 
das hab ich mir auch schon mal überlegt,
aber irgendwie ist das alles recht doof,
einerseits weiss ich jetzt nicht ob bei den angegebenen Preisen in $ die beliebte sales tax schon dabei ist. Die kriegt man zwar bei der Ausfuhr wieder, dann muss aber das ding noch verzollt werden. Transportkosten werden auch einige hundert $ ausmachen, vermute ich mal.
Die Frage ist auch, ob die Garantieleistungen an dem Bike auch vom deutschen Specialized Ableger übernommen werden. ein kumpel hat sich angeblich mal informiert und gesagt bekommen, dass die Garantie nur von dem us-händler geleistet wird, kann ich mit aber fast nicht vorstellen.

Muss man sich umfassend informieren. fang mal an und berichte uns dann :D

gruß
fone
 
richtig lohnen tut sich das nur, wenn man eh in den staaten ist. dann gilt: fahrrad kaufen und ein paar runden drehen, bis ordentlich gebrauchsspuren auf den reifen * sind. dann ist das ganze nicht mehr "neu" und ihr habt dem schnipp ein zöllchen geschlagen.

was das shipping angeht, hab ich keinen blassen schimmer. ich weiß nur, dass die lh damals ein riesengeld von mir wollte, wenn sie ein rad mit an bord nimmt. aber "damals" war auch 1998 ...
 
Ich will aber wissen ob es sich lohnt in den USA einzukaufen, z.B. bei Fox Gabeln lohnt es sich allemals (siehe Fox Terralogic Thread), aber ob es sich wie in meinem Fall bei einem neuen Stumpjumper (d.h. Komplettbike) lohnt bezüglich Einfuhrzoll, Sperrgut usw... kann ich nicht sagen. Deshalb brauche ich Erfahrungsberichte denn um Garantiefälle und Teileersatz sorge ich mich nicht weil mir da der Laden um die Ecke aushilft.

l.G. Judas
 
@ achsedesbösen:
"richtig lohnen tut sich das nur, wenn man eh in den staaten ist. dann gilt: fahrrad kaufen und ein paar runden drehen, bis ordentlich gebrauchsspuren auf den reifen * sind. dann ist das ganze nicht mehr "neu" und ihr habt dem schnipp ein zöllchen geschlagen. "

Das war vielleicht 1998 so. Jetzt würdest du Probleme damit bekommen, wobei das natürlich immer vom Zöllner abhängt. Gefragt ist die Kaufquittung, liegt sie weniger als 6 Monate zurück, kostet das Zoll+MWSt=ca. 30%. Dass mit den 6 Monaten gilt auch nur, wenn Du mind. 1 Jahr in Amiland warst, denn dann gilt das Bike als Übersiedlungsgut. Hier ein Auszug aus einer email vom freundlichen Zollbeamten:

Die zollrechtlichen Bestimmungen für die Einfuhr von
Übersiedlungsgut habe ich nachstehend zusammengefaßt:

1. Befreit von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und von etwaigen besonderen
Verbrauchsteuern ist danach unter bestimmten Voraussetzungen Übersiedlungsgut
natürlicher Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem nicht zur
Europäischen Union (EU) gehörenden Land (Drittland) nach Deutschland verlegen.

2. Übersiedlungsgut sind Waren, die zum persönlichen Gebrauch der Beteiligten
oder für ihren Haushalt bestimmt sind und die nach Art und Menge keinen
kommerziellen Zweck erkennen lassen. Dazu rechnen insbesondere neben Hausrat
(z.B. Möbel und Wäsche, Elektroartikel wie PC, Laptop, Stereoanlage etc.)
Fahrräder und Krafträder, private Kraftfahrzeuge und deren Anhänger,
Wassersportfahrzeuge, Sportflugzeuge, sowie Haus- und Reittiere.
Als Übersiedlungsgut gelten auch Haushaltsvorräte in den von einer Familie
üblicherweise als Vorrat gehaltenen Menge.
Ausgeschlossen von der Einfuhrabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut sind
Nutzfahrzeuge und gewerblich genutzte Gegenstände, soweit es sich nicht um
tragbare Instrumente für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten handelt.
Tabak, Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse sind von der Abgabenfreiheit
ausgeschlossen; Parfüm, Toilettewasser und Kaffee sind dagegen im Umfang der
jeweiligen Reisefreimenge abgabenfrei.

3. Voraussetzungen der Einfuhrabgabenbefreiung
Die Einfuhrabgabenbefreiung hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
der Beteiligte muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate im Drittland
gewohnt haben; ein kürzeres Wohnen genügt, wenn es nachweislich für mindestens
ein Jahr geplant war; Gebrauchsgegenstände müssen von dem Beteiligten vor der
Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Drittland während einer bestimmten
Mindestfrist (in der Regel 6 Monate) benutzt worden sein und 12 Monate nach der
Einfuhr zu den gleichen Zwecken weiter benutzt werden (bei Veräußerung oder
Gebrauchsüberlassung innerhalb der 12-Monats-Frist entstehen die
Einfuhrabgaben!); Das Übersiedlungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach
Wohnsitznahme in Deutschland einer Zollstelle zur Überführung in den freien
Verkehr angemeldet werden (s. auch Nr. 4 letzter Satz); diese Frist gilt auch
bei Einfuhr in Teilsendungen.

4. Nachweise
Als Nachweis, dass die Voraussetzungen der Einfuhrabgabenfreiheit für
Übersiedlungsgut vorliegen, genügen im Regelfall:
eine Bescheinigung (z.B. ein Abzugsattest) der zuständigen drittländischen
Behörde, aus der hervorgeht, wie lange der Übersiedelnde im Drittland gewohnt hat;


Meine Meinung: Lohnt nur, wenn Du das Bike in Amiland kaufts, dort eine Weile fährst und ZOLLFREI nach D bekommst

D.
 
@Zoll

habe schon öfters gehört, daß du mit einem alten Fahrrad nach Amerika fliegen könntest, das neue dort kaufst und statt dem alten mitnimmst....

LG
Martin
 
ob sich das noch lohnt mit dem flugpreis?
wieviel billigre is das bike? 1000€? da müsste man echt schon anfangen zu rechnen, was am ende übrig bleibt.
 
Mit dem Flugzeug werden nur Zubehorteile versendet, Sperrgut wie ein Fahrrad kommt mit nem Kontainerschiff nach Rotterdam (wie alle Specis). So ne Schifffahrt ist eigentlich fast gratis und weil man es ja selbst bestellt hat (d.h. ohne Zwischenhändler) sollte sich der Import doch eigentlich lohnen, oder? (korrigiert mich wenn ich was falsches sage.

Grüsse Judas
 
jo das würde sich anbieten.

aber entweder hab ich grad keinen usa aufenthalt geplant, oder ob ich dann wenn ich drüben bin grad eins brauch, höchstens auf vorrat :)
 
Also da ich für ein (Studien)jahr in USA bin hab ich gleich mal zugeschlagen...

Hab im September ein Specialized Enduro Expert ('04!) (damals noch mit 8" Front-Rotor :mad:) besorgt...

Hat sich für mich echt gelohnt... Bei dem Dollarkurs... Dann noch ein Special-Price und 10% Back To School Rabate... :D

Was jetzt bei Rückflug zusammenkommt, weiß ich nicht... Die 7% Sales-Tax würde ich zwar gerne zurückbekommen, aber ich hab noch nicht rausgefunden, wie das gehen soll... Hab am Flughafen nichts entsprechendes gefunden und in den Läden wissen die auch nichts davon...

Weil ich nach Zürich fliege ist das mit dem Zoll hoffentlich kein Problem... Steuer währe 8.5% (auch nicht sooo schlimm) Aber das Rad ist schon gut gebraucht und mehr als 6 Monate alt... Und ich sag dann halt ich war ein Jahr dort... (Ich meinte natürlich ein Schuljahr, wenn es Stress geben sollte ;))

Bei swiss darf ich das Rad umsonst mitnehmen (zählt nur gewichtstechnisch beim Gepäck mit), aber für den einen Flug in den USA muss ich wahrscheinlich 50$ blechen...

Mein größtes Problem ist noch die Verpackung für den Flug... Ein gutes Case kostet an die 275$ :mad:

Hat irgendjemand Erfahrungen mit dem Weiterverkauf von gebrauchten Bike-Cases???
 
@McHacker,

das gleiche Problem kommt auch auf mich zu. Ich nehme für den Rücktransport einfach die Originalverpackungen. Die sind stabil und sollten ihren Zweck erfüllen.
Die Rückerstattung der sales tax wäre auch für mich ganz interessant, da ich mir 2 bikes zugelegt habe. Da kommt schon was zusammen...
Wenn du was rausbekommen hast, könntest Du es bitte posten - oder mir schreiben?

dirk
 
.......... denn wenn Ihr per Kreditkarte ein Bike oder ein Rahmen ordert, vergesst nicht eine Versicherung zu machen, sofern nicht eine der Frachtfirmen UPS, DHL, FEDEX usw. die Ware liefern. Wenn Ihr eine Bike o.ä. nun ordert kommt die VAT von dem US Staat weg wo der Shop ansässig ist, die Frachtkosten drauf (anfragen beim Shop) dann der Warenzoll (beim Zoll anfragen) und die 16% MwSt. Das ist es schon.

Ich denke dass könnte je nach dem auf jeden Fall lohnen.
 
der stumpjumper pro kostet hier 3380eur und drüben 1800$!!!!(mit V-brakes)
wer bringt mir einen mit? sammelbestellung?
gruss marcus
 
Ja, ich sehe schon, lauter Experten hier ;)

Also, ob Import sich lohnt, hängt natürlich vom Preis ab. Der Thread-Opener hat sich ja dafür interessiert, das bike in USA über Internet zu bestellen. Dann läuft das folgendermaßen ab:

Der US-Händler hat eine Bestell- und Lieferadresse in Good Old Germany, d. h. er kann die Sales-Tax rausrechnen und den Netto-Preis für das bike in Rechnung stellen. Dann kommt in der Regel eine Pauschale für Verpackung, Handling, Fracht bis Empfänger dazu. Welches Unternehmen den Transport durchführt ist egal, man fragt nach einer "Frei-Haus-Lieferung" (sog. "CIF" = "Costs, Insurance, Freight included").Dann macht der Händler ein Angebot mit allen Kosten bis vor die Haustür, nur Zoll und dt. Umsatzsteuer (ca. 30% vom Preis) muß ich dazurechnen. Diesen Preis bezahlt man normalerweise per Kreditkarte.
Die Verzollung übernimmt der vom Lieferanten beauftragte Unternehmer (UPS, Post, Spediteur, etc; hab ich nichts mit zu tun),das wird bei Anlieferung wie bei einem Nachnahme-Paket bezahlt.
Also lautet die Lösung auf die eingangs gestellte Frage:
CIF-Preis des Händlers(in Öro) + ca. 30% davon = Bike-Preis

Die ganzen anderen Vorschläge mit "Urlaubsmitbringsel" oder Geschenksendung hören sich zwar interessant und abenteuerlich an, aber wenn einen der Zöllner erwischt, heißt das:
Zoll und Umsatzsteuer nachzahlen;
Zollzuschlag zahlen (bis 100% * des Zollbetrags);
Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Die Steuerhinterziehung ist übrigens schon vollendet, wenn ich auf die Frage des Zöllners nach zollpflichtigen Waren mit "Nein" antworte oder den "grünen" Ausgang am Flughafen nehme und danach kontrolliert werde. Ein Auge zudrücken ist nicht, weil die Zöllner nach Aufgriffen beurteilt und befördert werden.Wenn einer erwischt wird, dient das der Karriere des Zöllners, also wird er einen erwischen.
Und ein Steuerstrafverfahren macht sich im pol. Führungszeugnis auch nicht gut. :heul:
 


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