Rotlichtverstoss an T-Kreuzung:wer kennt sich aus?

BurnInHell

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Berlin
Hi,
ich hab mal ne Frage. Zuerst erkläre ich kurz die betreffende Situation:
Auf meinem Arbeitsweg machte ich folgendes bisher andauernd:
Ich Fahre auf dem Radweg (hier in Berlin meist Teil des Bürgersteiges) parallel zur Straße und komme an eine T-Kreuzung, dh eine Straße von links kommend ist adjazent zu meiner; ich will weiter geradeaus. An der Stelle ist eine Ampel für die Autos (meist rot). Ich will also geradeaus weiter und nicht an der Ampel stehen, weil sie mich de facto nicht betrifft. (Mein Weg wird ja nicht gekreuzt, ich bin weder Gefahr noch gefährde ich mich.) "Zur Sicherheit" mache ich dann vor der Ampel einen Schlenker vom Radweg auf den Fußweg und danach wieder zurück. Ich wurde nun wegen eines Rotlichtverstosses angehalten - ich wollte angeblich eine für micht Rot geltende Ampel umfahren (stimmt schon).

Nun die Frage: Wenn ich nun bei dieser roten Ampel absteige, das Rad auf dem Fußweg an der Ampel vorbeischiebe und dann wieder aufsteige und auf dem radweg weiterfahre, wird mir dann die Polizei immer noch etwas vorwerfen?
Nach meinem verständnis hätte ich mich dann total legal verhalten. Meine Anschlußfrage ist: Selbst wenn dies legal ist, weiß das auch die Polizei?
 
Also diesmal wars so eine Großaktion mit 20 Polizisten, als ich die gesehen hab wars schon zu spät. Ausserdem dachte ich, ich werde mal wieder angehalten weil ich kein Licht am Rad habe. Angehalten wurde ich weit hinter der beschriebenen Stelle und der Polzist wurde über Funk informiert was ich gemacht habe. Abgesehen davon bin ich ein Schisser, dh ich halte auch wenn mich EIN Polizist anhält. Für mich sind Polizisten und Hunde beim Radfahren die einzige Unbekannte in der Gleichung-man weiß nie wie sie sich verhalten und ich bin froh, wenn ich der Situation mit dem Leben entkommen bin. Da bin ich grundsätzlich sehr vorsichtig.
 
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Nun die Frage: Wenn ich nun bei dieser roten Ampel absteige, das Rad auf dem Fußweg an der Ampel vorbeischiebe und dann wieder aufsteige und auf dem radweg weiterfahre, wird mir dann die Polizei immer noch etwas vorwerfen?
Nach meinem verständnis hätte ich mich dann total legal verhalten. Meine Anschlußfrage ist: Selbst wenn dies legal ist, weiß das auch die Polizei?

du hast schon einen konfliktpunkt mit der kreuzenden straße, zb fahrradfahrer, die auf den radweg einbiegen. deshalb würde ich nicht sagen, dass dich die kreuzung nix angeht. wie schauts da mit einer fußgängerampel aus?


das absteigen und über den fußweg gehen, sollte rechtens sein.

auf der ludwigstaße gibts hier auch so ne ampel, man sollte nur nicht zu viele fußgänger erschrecken, beim schlenker um die ampel ;)
 
Ja, man muss das immer auf die Situation anpassen. Ich denke ich bin schon ein recht gesetztestreuer Radfahrer, aber offensichtlich lag ich da um mindestens 100€ falsch. Auf der betreffenden Strecke bin ich praktisch immer der einzige Radfahrer, es gibt keine Fußgänger und auch keine Fußgängerampeln-ist mehr eine Autogegend. Mir gehts einfach darum möglichst wenig Stress zu haben. Wenn ich das erreichen kann indem ich das Rad an jeder Amopel vorbeischiebe, dann ist das für mich OK. Doof wirds nur wenn ich dann immer noch angehlten werde und es heisst: Sie umgehen da gerade ein rote Ampel:Rotlichtverstoß!
 
Rad an jeder Amopel vorbeischiebe, dann ist das für mich OK. Doof wirds nur wenn ich dann immer noch angehlten werde und es heisst: Sie umgehen da gerade ein rote Ampel:Rotlichtverstoß!

wenn da keine fussgängerampel ist welche auf rot steht,kann dir keiner was.
und wenn du das rad schiebst,biste wieder ein fussgänger,also safe.

denn als radfahrer darfste nicht auf dem fussweg fahren wenn kein ausgeschilderter radweg vorhanden ist.
ist ein radweg vorhanden und du machst den "schlenker",isses ein rotlichtverstoss

klingt blöd,ist aber so.
 
War das zufällig am Nahmitzer Damm? :D

Einfach den Bußgeldbescheid abwarten und Widerspruch einlegen. Bin mir jetzt nicht sicher, aber das ist kein Rotlichtverstoß. Bist halt nur unerlaubterweise auf dem Gehweg gefahren - und das ist im Bereich Verwarnungsgeld (unter 35 €). Lass es einfach drauf ankommen.
 
Einfach den Bußgeldbescheid abwarten und Widerspruch einlegen. Bin mir jetzt nicht sicher, aber das ist kein Rotlichtverstoß. Bist halt nur unerlaubterweise auf dem Gehweg gefahren - und das ist im Bereich Verwarnungsgeld (unter 35 €). Lass es einfach drauf ankommen.

Ich hab in das natürlich auch beim Polizisten angesprochen, obwohl es natürlich überhaupt keinen Sinn hat mit denen zu diskutieren. Der meinte das "auf den Gehweg fahren" entspricht dem "umfahren einer roten Ampel" ist also der Rotlichtverstoß. So eine Regelung kenne ich auch bei PKWs:

Wenn man zB an einer Kreuzung rechts abbiegen will, es ist rot und man Fährt über eine Tankstelle die sich genau an dieser Ecke befindet, dann ist es ein Rotlichtverstoß, wenn man einfach drüberfährt ohne zu tanken. Mich hat da auch mal ein Polizist angehalten, der war aber nett und hat nur informiert. Maßgeblich ist hier ob man sich durch die Abkürzung einen zeitlichen Vorteil verschafft hat - und genau dabei gehts mir ja: Ich will nicht an einer Ampel stehen, die mich nach meiner Auffassung nicht betrifft. Wenn ich zu Fuß dran vorbeilaufe, dann bin ich "gefühlt unschuldig", hab mir aber diesen zeitlichen Vorteil verschafft und damit wieder den Rotlichtverstoß. Dieses Verhalten das bei Autos verboten ist, ist das bei Fahrrädern erlaubt?
 
Das ist immer eine Einzelfallentscheidung!
Begründe einfach, dass du ein Stückchen auf dem Gehweg weiter gefahren bist, weil... bessere Wegstrecke, ebener etc... dann hast du die Ampel nicht bei Rot überquert. Könnt wetten dieses kleine, aber wichtige Detail (unmittelbar) hat der Kollege nicht vermerkt :D
Wie gesagt, lass es drauf ankommen. Die Bußgeldhöhe ändert sich trotzdem nicht, bei Ablehnung.
 
Was man dir anhängen könnte, wäre ein unerlaubtes Schieben eines Fahrzeuges auf dem Gehweg.
Wenn du dein Fahrrad schiebst, bist du <Fußgänger, der ein Fahrzeug schiebt>. Das ist solange erlaubt, wie du keine <Fußgänger ohne Fahrzeug> behinderst. Ist dies nicht zu vermeiden, musst du dein Fahrzeug auf der Straße schieben ^^
So blöd es klingt, sobald die netten Herren in Grün wieder kontrollieren und der erste Polizist steht evtl auf genau diesem Gehweg, dann könnte er sagen, er wurde durch dich und dein Fahrzeug behindert und kann dich wieder abzocken ;)

EDIT:
Begründe einfach, dass du ein Stückchen auf dem Gehweg weiter gefahren bist, weil...
Das wird so nicht funktionieren, denn das Fahren auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten! Wenn der benutzungspflichtige Radweg unzumutbar ist (wegen schlechter Fahrbahn, gefährliche Engstellen, parkende Autos, etc), dann darfst du die Fahrbahn benutzen. Aber nie den Gehweg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gehwegbenutzung kann er eh nicht mehr abstreiten und der Verstoß wird auch geahndet. Aber so ist das Umfahren der Ampel ausgeräumt, kein Bußgeld-kein Eintrag und nur ein Taschengeld Strafe. Warum er auf dem Gehweg gefahren ist, ist Nebensache. Wichtig ist, dass er auf dem Weg weitergefahren ist und nicht direkt wieder auf den Radweg.
 
Ich glaube ja, ich hätte auch auf der Milchstraße fahren können-wenn ich schneller an der Ampel vorbeikomme als vom Staat gewollt, ist es ein Rotlichtverstoss. Ich habe dafür noch ein Beispiel aus der PKW Welt:

Angenommen man steht an einer Kreuzung und will links abbiegen (es gibt nur allgemeingültige Ampeln, keine gesonderte Linksabbieger-LSA). In der Grünphase kommen dort aber nur 3 Autos durch, weil die den Gegenverkehr durchlassen müssen. Der ortskundige biegt an dieser Kreuzung einfach rechts ab, wendet dann möglichst schnell und fährt dann geradeaus über die Kreuzung-unter Umständen mehrere Ampelphasen bevor der reguläre Linksabbieger dort ist.

Die einzelenen Aktionen an sich sind im Straßenverkehr natürlich erlaubt, aber in dieser Kombination verschafft man sich einen zeitlichen Vorteil obwohl man nie über eine rote Ampel fährt (ich hab mal gesehen wie die Polizei reihenweise an einer bekannten Stelle die Leute eingesammelt hat, die so gefahren sind).

Was ist denn wenn ich wirklich erst nach rechts zum Bäcker will, mir aber dann einfällt "ich hab ja noch Brot zuhause" umdrehe und weiter heimfahre. Hab ich dann Pech gehabt weil ich dadurch schneller war?

Ich kann ja auch argumentieren, dass ich mein Rad generell an Ampeln vorbeitrage anstatt zu fahren, weil dort immer soviele Glassplitter herumliegen. Ich fahre also an die rote Ampel heran. Werde zum Fußgänger, trage mein Rad 5 Meter, entscheide mich dann das rad zu benutzen und fahre weiter. Bin damit nirgends über eine rote Ampel gefahren. Nur glaubt das dann der Polizist/Richter?
 
Das mit dem Fußweg bringt nichts, denn die Fahrradampel gilt für Radfahrer, und auch wenn Du auf der Straße fährst, bleibst Du Radfahrer! Auf dem Gehweg sowieso... D.h. es ist keine Radwegampel!
Fährst Du auf der Straße weil der Radweg eingesaut ist, Autos haben grün, Radfahrer haben rot, darfst Du trotzdem nicht fahren, sondern mußt den Verkehr behindern und warten, bis Radfahrergrün ist. ("Ja, ja, Meister", wie Werner so schön sagt.)
Klingt dämlich, is aber so...

Ein möglicher Weg ohne Absteigen:
Rollern, d.h. rechtes Bein über den Sattel nach links schwingen, auf den Fußweg und ab geht's. Ich meine, da gab's mal ein Urteil, daß es sich rechtlich dann um einen Roller handelt, ergo Du dann auch auf dem Fußweg fahren, äh, rollern darfst;)
Habe das Urteil gerade nicht gefunden, mußt Du mal suchen.

Der Nikolauzi
 
ich fahre an vergleichbaren Kreuzungen auch manchmal so....

Folgendes: Man macht Dir vor Ort einen Tatvorwurf, der in diesem Falle "Rotlicht" hieß. Nun kann man nicht einfach so den Tatvorwurf ändern, weil es den bearbeitenden Beamten einfach so in den Kram paßt. Wenn Du AUF DEM RADWEG geblieben wärst, dann kann man Dir "Rotlicht" vorwerfen, wenn Du aber auf dem Gehweg gefahren bist, dann ist das unerlaubtes Befahren des Gehweges. "Rotlicht" gilt nur dann, wenn Du auch bei Rot gefahren bist, und die Radwegeampel gilt für den Radweg! Ich würde an Deiner Stelle rechtliche Beratung einholen, denn es sind nicht nur die hundert Euronen, sondern dazu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg.
Ich habe früher auch derartige Kontrollen gemacht und mußte auch öfter als Zeuge vor Gericht aussagen, weil der Betroffene Widerspruch einlegte und dessen Anwalt jede Möglichkeit suchte, aus der Nummer rauszukommen. Deshalb mußte ich bei einer solchen Kontrolle genauestens handeln, und der Unterschied von vielleicht 50cm zwischen Rad-und Gehweg kann da entscheidend sein.
 
Hm, vor Polizisten muss man keine Angst haben. Ich bin oft in Mannheim unterwegs, dort kontrollieren sie häufiger in der Fußgängerzone... Man kann getrost weiterfahren ohne auf die Polizisten zu hören.
 
Habe ich das richtig verstanden, du bist mit dem bike auf dem Fußgängerweg gefahren, wenn auch nur ein klitzekleines Stückchen? Na da haste schlechte Karten.Denn das befahren des Fußweges gilt nur für Kinder bis zu 7 Jahren.Ich weiß ja nicht ob du nen Führerschein hast, aber wenn dann haste noch schlechtere Karten, dann könnte es sein das man dir im Falle eines Bußgeldes noch ein Pünktchen kassierst.Hat man deine Personalien festgehalten? Nur dann kann man dir ja nen Verweis schicken.
 
Ernst -Reuter -Platz scheint ja zu florieren: da hat meine Frau auch mal gezahlt. Auf dem Platz hält sich ab-so-lut kein fahrrad an die Autoampel (was es müsste) und die Wache ist 50m entfernt: eine Goldgrube!

Naja, ich werde versuchen zu widersprechen, auch wenn mir der passende Rechtsbeistand fehlt. Wenn ich widerspreche, wird dann gleich ein Verfahren mit noch höheren Gebühren daraus (@karsten: weil du ja meintest, du hättest als Zeuge aussagen müssen)?
 
...Wenn Du AUF DEM RADWEG geblieben wärst, dann kann man Dir "Rotlicht" vorwerfen, wenn Du aber auf dem Gehweg gefahren bist, dann ist das unerlaubtes Befahren des Gehweges. "Rotlicht" gilt nur dann, wenn Du auch bei Rot gefahren bist, und die Radwegeampel gilt für den Radweg! ...
Hast Du dafür ein Urteil? Ich kenne nur gegenteilige, z.B.:
"Einen Rotlichtverstoß begeht ein Radfahrer, der außerhalb des Radwegs und der durch Rotlicht gesperrten Radfahrerfurt bei Grün für den Fahrbahnverkehr die Kreuzung überquert, da sich der Schutzbereich einer Verkehrsampel für Radfahrer auf die gesamte durch Lichtzeichenanlage gesicherte Kreuzung erstreckt (OLG Celle, Az. 2 Ss Owi 70/84)"
D.h. es ist keine Radwegampel, sondern eine Radfahrerampel.

Der Nikolauzi
 
Ist auf dem Radweg ein weisser Haltestreifen oder nicht?

Ich weiß nicht genau, aber ich denke schon. Nochmal an meine Frage erinnernd:
Mir ist schon klar, dass das was ich gemacht habe ein Rotlichtverstoß ist (den ich persönlich nicht für moralisch schlimm erachte).
Die Frage war, ob das "Rad an der roten Ampel vorbeischieben, wie ich es nun mache, mich vor weiteren Belästigungen schützt, oder das an der Situation nix ändert. (Ein Auto darf ich ja auch nicht guten Gewissens über eine rote Ampel schieben und dann weiterfahren...)
Sicher ist: als Fußgänger in der Situation darf man vorbei spazieren. Wenn ich das Rad trage/schiebe bin ich Fußgänger. Also darf ich das? Its hier eine Transitivität erlaubt?
Es wäre toll, wenn jemand der etwas weiß seine Aussage besonders markiert, denn eine Meinung bzw Glauben hat fast jeder zu dem Thema, aber das hilft am Ende ja doch nicht weiter.
 
Widerspruch kannst du einfach einlegen und deine Schilderung der Tatsachen widergeben. Der Zuständige Sachbearbeiter der Bussgeldstelle vergleicht die Aussage mit der Anzeige des Polizisten und kann entscheiden, ob der Bussgeldbescheid schlüssig ist. Das Resultat bekommst du dann mit der Zeugenaussage des Polizisten zugeschickt. Falls der Bescheid gültig bleibt kannst du deinen Widerspruch widerrufen (=zahlen) oder das Verfahren wird an das zuständige Amtsgericht weitergereicht.
Du kannst die Anzeige des Polizisten bei der Bussgeldstelle auch einsehen und dann deinen Widerspruch formulieren. Falls du sofort den Rechtsweg beschreiten möchtest kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und für dich die Angelegenheit übernehmen - imho nur mit Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
Sollte sich auf dem Radweg keine Haltelinie befunden haben und auch keine Fußgängerampel den Radweg kreuzen solltest du auf jeden Fall widersprechen! Die Gültigkeit einer Ampel für Radfahrer hängt, wenn nicht sowieso explizit gekennzeichnet (Haltelinie) davon ab, ob sie verkehrsrelevant ist. Es gibt hierzu verschiedene Gerichtsurteile bei denen das Gericht prüft, ob eben eine Relevanz besteht. Das könnte allerdings auch eine Absenkung sein, falls z.B. Radfahrer auf der Strasse von links auf diesen Radweg gelangen müssten. Aber auch in diesem Fall würde ich auf jeden Fall widersprechen, da das nicht unbedingt über eine Ampel geregelt werden müsste. Das Umfahren über den Bürgersteig spielt keine Rolle, bzw. sollte unerwähnt bleiben - falls die Ampel gilt, gilt sie überall.
Allerdings sind die 100€ alleine schon ein Grund für einen Widerspruch, für Radfahrer gilt nicht der PKW-Katalog. Rotlicht für Radfahrer ohne Gefährdung Anderer sollte eigentlich 45€ + 1 Punkt sein - zuzüglich Bearbeitungsgebühr... 20-30€).
Bin grad in der Materie, weil ich meinen Bussgeldbescheid vom 3.2. neben mir habe - leider aussichtslos, da der Beamte zwar korrekt angibt, dass ich die rote PKW-Ampel auf dem Bürgersteig umfahren habe - das ich an der Fussgängerampel gewartet und über grün gefahren bin hat er allerdings wohl vergessen und in rot geändert, nachdem wir vor Ort noch über das Umfahren diskutiert hatten.. tja, und ein Polizist als einziger Zeuge hat leider immer Recht (Niiiicht!). Mein Anwalt hat mir fürs nächste Mal empfohlen - selbst wenn der Beamte behauptet ich habe ihn oder seinen Hund gebissen: Papiere nicht dabei, entschuldigen und Polizist für seine Arbeit loben, versuchen über Geld zu regeln ;-) also: "bitte, bitte, reicht nicht eine Verwarnung (max 25€).
Oder aber in Ruhe wieder aufs Rad und abdüsen, sofern Polizist allein und zu Fuß (in meinem Fall)...
Wünsch dir viel Erfolg, lass dich nicht kampflos in die Pfanne hauen.
Grüße,
Christoph
 
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