Der Fall: Roseversand hatte für die Wintersaison 2004/2005 einen brauchbaren Winterschuh im Katalog. Eine Bikerin, die bei
Rose seit längerem Kundin war, bestellte den Schuh, und zwar rechtzeitig vor Winterbeginn im November 2004. Roseversand schickte ihr einen anderen als den bestellten Schuh, weil der bestellte Schuh angeblich nicht mehr lieferbar war. Die Kundin war verärgert, das ganze sah ihr nach der verbraucherrechtlich unzulässigen Lockvogelpraktik aus: man kobert den Kunden mit einem hochwertigen Artikel und schickt dann weniger wertige Ware an den Kunden. Sie schickte also die Ware unverzüglich zurück.
Damit begann der Ãrger:
Rose schickte die retournierte Ware seinerseits postwendend an die Kundin zurück mit der Behauptung, die Ware lasse âGebrauchsspurenâ erkennen und eine Rücknahme sei deshalb nicht möglich (offenbar ein Versuch, das 14tägige Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht auszuhebeln, worüber im Forum unter âGebrauchsspurentrickâ berichtet wurde).
In der Folgezeit wurde die Bikerin mit einer Fülle von Einschüchterungspost durch ein von
Rose beauftragtes Inkassobüro beharkt nach dem Motto âletzte Gelegenheitâ und Schreiben mit dem Sprachduktus des Unterschichtsfernsehens. Als Gipfel der Belästigung lieÃ
Rose âPrüfungen vornehmen, ob die Beklagte die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurdeâ und stellte ihr hierfür Kosten in Rechnung. Das ist natürlich im Hinblick auf Schufa und die Praktiken des Bankgewerbes ein starkes Stück. Weniger gefestigte Naturen hätten wohl an dieser Stelle - Recht hin oder her - aus Angst bezahlt.
AnschlieÃend wurde prozessiert. Zunächst klagten die
Rose-Anwälte vor dem örtlich unzuständigen Amtsgericht Bocholt, entweder aus Dummheit oder wiederum zur Einschüchterung der Beklagten. Zunächst klagte
Rose mit der lügenhaften Behauptung in der Klagschrift: â Auch wurde an die Klägerin , die ihren Kunden ein vierzehntägiges Umtauschrecht einräumt, bis zum heutigen Tage keines der an die Beklagte gelieferten Stücke zurück geliefertâ. Diese Behauptung mussten die Anwälte später zurücknehmen.
Nach siebenmonatiger Prozessdauer endete der Rechtstreit am 8.5.2006 mit einer schallenden Ohrfeige für
Rose. Das Amtsgericht Marburg (Az.: 9 C 157/06 (81)) hat die Klage von
Rose vollen Umfangs abgewiesen und der Bikerin Recht gegeben. Dabei wurden den Roseanwälten ihre Schriftsätze mit richterlichen Kraftausdrücken wie âBehauptungen ins Blaue hineinâ, âvöllig unsubstantiiertâ, âin keinster Weise schlüssigâ um die Ohren gehauen.
Was ist in dem
Rose-Laden los? Es ging um noch nicht einmal 120,- Euro und
Rose ist dauerhaft mehrere Kunden los und hat mehr Kosten als das ganze Wert war. Selbst wenn die Bikerin klein beigegeben hätte hätte es sich für
Rose nicht gerechnet. Vielleicht sollte man ihm eine Pistole leihen damit er sich ins Knie schieÃen kann?!