- Registriert
- 24. Juli 2003
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- 1.209
Hatte gestern folgendes dummes Problem
.
Bei mir ist es spät geworden und so musste ich mit meinem Rad ohne Licht ca. 5 km fahren. Prompt hat mich die Polizei angehalten und belehrt. Ich bin Ihren Anweisungen gefolgt und vom Rad abgestiegen.
Habe dann ein Stück Straße (Baustelle) auf dem linken Pedal stehen rollernd befahren (Schrittgeschwindigkeit). Es war mir die schnellste und sicherste Art den Baustellenbereich zu durchqueren. Ein Fußweg ist in der Baustelle nicht mehr vorhanden.
Die Polizei hat jedoch wieder auf mich gewartet und erneut angehalten. Nun kam es zur Anzeige, da ich Ihren Anweisungen nicht gefolgt sei. Jedoch sehe ich das anders, da ich mich in keinem Moment auf dem Rad befand. Ich stand nur mit dem rechten Bein auf der linken Pedale .
Für mich wäre es nun sehr interessant, ob das auch als Radfahren gilt.
Siehst du da irgendwo eine Möglichkeit, wo ich eine solche Auskunft erhalte? Die Polizei konnte es mir leider nicht sagen.
Danke Euch
Bei mir ist es spät geworden und so musste ich mit meinem Rad ohne Licht ca. 5 km fahren. Prompt hat mich die Polizei angehalten und belehrt. Ich bin Ihren Anweisungen gefolgt und vom Rad abgestiegen.
Habe dann ein Stück Straße (Baustelle) auf dem linken Pedal stehen rollernd befahren (Schrittgeschwindigkeit). Es war mir die schnellste und sicherste Art den Baustellenbereich zu durchqueren. Ein Fußweg ist in der Baustelle nicht mehr vorhanden.
Die Polizei hat jedoch wieder auf mich gewartet und erneut angehalten. Nun kam es zur Anzeige, da ich Ihren Anweisungen nicht gefolgt sei. Jedoch sehe ich das anders, da ich mich in keinem Moment auf dem Rad befand. Ich stand nur mit dem rechten Bein auf der linken Pedale .
Für mich wäre es nun sehr interessant, ob das auch als Radfahren gilt.
Siehst du da irgendwo eine Möglichkeit, wo ich eine solche Auskunft erhalte? Die Polizei konnte es mir leider nicht sagen.
Danke Euch