rollern = radfahren? Definition Radfahren

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Hatte gestern folgendes dummes Problem….

Bei mir ist es spät geworden und so musste ich mit meinem Rad ohne Licht ca. 5 km fahren. Prompt hat mich die Polizei angehalten und belehrt. Ich bin Ihren Anweisungen gefolgt und vom Rad abgestiegen.
Habe dann ein Stück Straße (Baustelle) auf dem linken Pedal stehen rollernd befahren (Schrittgeschwindigkeit). Es war mir die schnellste und sicherste Art den Baustellenbereich zu durchqueren. Ein Fußweg ist in der Baustelle nicht mehr vorhanden.
Die Polizei hat jedoch wieder auf mich gewartet und erneut angehalten. Nun kam es zur Anzeige, da ich Ihren Anweisungen nicht gefolgt sei. Jedoch sehe ich das anders, da ich mich in keinem Moment auf dem Rad befand. Ich stand nur mit dem rechten Bein auf der linken Pedale….
Für mich wäre es nun sehr interessant, ob das auch als Radfahren gilt.
Siehst du da irgendwo eine Möglichkeit, wo ich eine solche Auskunft erhalte? Die Polizei konnte es mir leider nicht sagen.

Danke Euch
 
Ich habe mal von einem Urteil gehört, in dem dieser Unterschied festgestellt wurde. Es ging damals aber um das Überqueren eines Zebrastreifens: radfahrenderweise ist es verboten, mit einem "Roller" ist es erlaubt. Soweit ich es noch weiss, wurde das Rollen auf dem Rad vom Gericht wie ein Roller eingestuft. Ich glaube aber kaum, dass dies ein "Präzedenzurteil" war.

Ich habs gefunden, stand bei Wikipedia und beim ADFC:
Als Fußgänger im Sinne des § 26 StVO gelten abgestiegene Radfahrer und laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin (DAR 04,699) eine Person, die ein Fahrrad „rollernd“ benutzt: Hierzu steigt der Fahrer zunächst ab, so dass er seitlich vom Rad steht. Befindet er sich z. B. links vom Rad stellt er nun den rechten Fuß auf das linke Pedal, damit er sich mit dem linken Fuß – wie auf einem Tretroller – abstoßen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sowohl Roller, als auch MTB fallen unter die Fahrradverordnung. Ich vermute, daß die Art, in der man sich mit dem Rad bewegt, ziemlich egal ist. Nur wer ein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger (gem. StVO § 65 (1)).
 
Sowohl Roller, als auch MTB fallen unter die Fahrradverordnung. Ich vermute, daß die Art, in der man sich mit dem Rad bewegt, ziemlich egal ist. Nur wer ein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger (gem. StVO § 65 (1)).

Deshalb müssen Roller auch Dynamo und Reflektoren haben;)

Nein, natürlich nicht, Flyingscot hat recht. Hier noch ein interessanter Link, §24 kann man auch leicht nachschlagen:
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-431!2000

Und da im Moment des "erwischt"-werdens das Rad als Roller genutzt wurde (rechter Fuß auf linkem Pedal ist wichtig, da so ein spontanes Aufsteigen nicht möglich ist!), würde ich einfach Einspruch gegen die Anzeige einlegen und ev. das Urteil beifügen. Dann klärt sich das von selbst (hoffentlich).

Bitte Rückmeldung, wie's augegangen ist!

Der Nikolauzi
 
Ich denke 2 Polizisten gegen einen Bürger...außer "Bürger" hätte noch 1-2 Zeugen und noch das Urteil...aber so, der Willkür der Staatsgewalt ausgeliefert.
 
Wie das Thema ausgeht würde mich sehr interessieren!

Als Radkurrier "roller" ich ab und an durch die für Fahrräder gesperrte Fußgängerzone. Ein Kollege durfte trotzdem zahlen.

Mfg Y1ng
 
Hallo Jungs, danke für Eure Hilfe. Bis jetzt kam noch kein Schreiben ins Haus. Werde mich melden, wenn ich genaueres weiß.
Gruß
 
Übereifrigen Polizisten reicht es schon wenn man in der Fussgängerzone auf dem Rad sitzt. Es könnte ja gleich gefahren werden.

Auslöser war der, das ich die Hände nicht frei hatte und auf mein Bike saß.
Hab in der Fussgängerzone reingeschoben, eine Eisbude aufgesucht und musste im Rucksack nach Geld suchen, da ich kein Ständer an mein Bike hab, hab ich mich draufgesetzt, was der Polizist, der mir entgegenkam, übel genommen hat.

Es gab eine Verwarnung.
 
hmm,..weils zum thema irgendwie passt.

hat wer ne ahnung ob es ein gesetz gibt welches rauchen (ich meine ne kippe)auf dem rad verbietet?.
ich wurde deswegen schon desöfteren von der rennleitung angeranzt und suche irgendwie nach ner passenden gesetzesgrundlage,finde aber keine.

hies immer nur "ist verboten" aber ein passendes gesetz kommt man mir nicht nennen.
 
hmm,..weils zum thema irgendwie passt.

hat wer ne ahnung ob es ein gesetz gibt welches rauchen (ich meine ne kippe)auf dem rad verbietet?.
ich wurde deswegen schon desöfteren von der rennleitung angeranzt und suche irgendwie nach ner passenden gesetzesgrundlage,finde aber keine.

hies immer nur "ist verboten" aber ein passendes gesetz kommt man mir nicht nennen.

Es gibt da was von wegen nicht freihändig fahren. Ob die Umkehrung allerdings heißt, beide Hände am Lenker haben zu müssen, halte ich für übertrieben;)

Was ist denn dann mit Richtung anzeigen? Das geht nur einarmig.
Hat die Rennleitung denn gesagt, worauf deren Meinung basiert?
Wenn die Dich "anranzen", müssen die ja auch sagen können, auf welcher Grundlage das stattfand.

Der Nikolauzi
 
Rauchen auf dem Bike . . . nee, das haben die nicht wirklich angemeckert, oder ?

War das am 1. April ??

Okay, rauch in den Augen brennt, aber auch den vielen Autofahrern, sehr merkwürdige Polizisten habt ihr in Berlin und ich denk, das es dafür überhaubt keine Gesetzesgrundlage gibt.
 
Vielleicht ist dem Ein oder Anderem das "Lexikon der Rechtsirrtümer" bekannt. Im 3. Band davon gibt es eine Interessante Sache, hat zwar nicht direkt mit dem Fahren ohne Licht zu tun, jedoch aber mit der Definition Radfahren. Ich Zitiere einfach mal den Interessanten Teil:

Fahrrad in der Gußgängerzone

Irrtum:
Fahrräder in der Fußgängerzone muß man schieben.

Richtig ist:
Wenn man niemanden behindert, darf man das Rad auch wie einen Tretroller benutzen.

Mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren - das geht natürlich nicht...

Manche benutzen ihren Drahtesel in solchen Situationen wie einen Tretroller - indem sie ihren rechten Fuß auf das linke Pedal...

Ein gutes Gewissen haben sie dabei jedoch nicht. Und auch der eine oder andere Passant wird missmutig bemängeln, dass das Fahren in der Fußgängerzone verboten sei, egal ob man auf dem Rad sitze oder es "nur" als Roller benutze. Zu Unrecht, lautet die gute Nachricht für alle Fahrradfahrer! Denn Radfahrer, die ihr Rad als Tretroller benutzen, gelten Straßenverkehrsrechtlich als Fußgänger. So sehen es jedenfalls Oberlandesgericht Stuttgart und das Kammergericht Berlin für Radfahrer, die mit ihrem Rad über einen Zebrastreifen rollern. Nichts anderes kann in einer Fußgängerzone gelten. Schließlich dürfen dort auch gewöhnliche Tretroller - und zwar auch von Erwachsenen - als Fortbewegungsmittel benutzt werden. Sie gelten als nicht als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ob man das Rad nun schiebt oder darauf rollt, macht also keinen Unbterschied. Allerdings darf man maximal in Schrittgeschwindigkeit rollern und dabei natürlich auch die Fußgänger nicht behindern...

Bei Interesse siehe hierzu:
§ 24 StVO (Straßenverkehrsordnung), >>Besondere Fortbewegungsmittel<<

§ 25 Abs. 2 StVO, >>Fußgänger<<

§ 41 StVO, Zeichen 239, >>Vorschriftzeichen, Fußgänger<<

Puuh, soviel Schreiberei :D aber ich wollte es einfach nicht einscannen und hier einstellen, da es sonst sicher Probleme mit sich bringt.

IMHO warst Du zum Zeitpunkt also ein Fußgänger. Hättest Du Dein Fahrrad wirklich geschoben statt zu rollern, dann wären die netten Herren wohl nichtmehr weiter auf Dich aufmerksam geworden, doch so warst Du für sie ein Fahrradfahrer, zu UNRECHT!

Ich würde nun an Deiner Stelle mit Nachdruck verlangen, dass die Anzeige zurückgezogen wird. Nicht erst abwarten, bis da irgendwann was vom Staatsanwalt kommt, dass irgendwas eingestellt wurde!
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm,..weils zum thema irgendwie passt.

hat wer ne ahnung ob es ein gesetz gibt welches rauchen (ich meine ne kippe)auf dem rad verbietet?.
ich wurde deswegen schon desöfteren von der rennleitung angeranzt und suche irgendwie nach ner passenden gesetzesgrundlage,finde aber keine.

hies immer nur "ist verboten" aber ein passendes gesetz kommt man mir nicht nennen.


wo landet eigentlich die kippe, wenn du fertig geraucht hast?
 
Rauchen auf dem Bike . . . nee, das haben die nicht wirklich angemeckert, oder ?

War das am 1. April ??

nö,..normaler tag

wo landet eigentlich die kippe, wenn du fertig geraucht hast?

natürlich im aschenbecher welcher vorne fest an lenker montiert ist.

begründung gabs eigentlich keine,einmal kam sowas ähnliches das man die kippe ja auch mit den fingern halten muss und dann nicht bremsen kann.

dummerweise halte ich nicht die kippe mit den händen sondern mit der schnute.
wenn man die kippe wechballert,ordnungswidrigkeit wegen umweltverschmutzung,ok.

aber da wurde nix weggeworfen sondern es wurde geraucht.
 
So nun ist der Bescheid gekommen. Es sind 68Euro die das Land gern von mir hätte. Mal sehen wie mein Einspruch aufgenommen wird.
Ist echt seltsam wie übertrieben manche Strafen bei uns sind. (ich bin ja nicht gefahren und war auch nicht unbeleuchtet auf einer Strasse unterwegs...)
 
So nun ist der Bescheid gekommen. Es sind 68Euro die das Land gern von mir hätte. Mal sehen wie mein Einspruch aufgenommen wird.
Ist echt seltsam wie übertrieben manche Strafen bei uns sind. (ich bin ja nicht gefahren und war auch nicht unbeleuchtet auf einer Strasse unterwegs...)

Hui, 68 Eur ist viel...das mit dem Einspruch hätte ich mir überlegt, da kommen noch mindestens 20,- Bearbeitungsgebühr dazu und eine wirklich realistische Chance da rauszukommen hast Du ohne Zeugen nicht. Von mir wollten sie mal 50,- wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anweisung haben, in meinem jugendlichen Leichtsinn habe ich natürlich Einspruch erhoben...kam aber zum Glück auch nichts weiter.
 
Das sind die Fälle, wo die Richter die Polizei zum Teufel wünschen, wei sie sich mit derlei Mist herumschlagen müssen. Ich würde den Einspruch aufrechterhalten.

Ich gehe mal davon aus, daß das Rollern im Tatvorwurf steht, so daß die Polizei da keinen Rückzieher machen kann. Bei OWi-Sachen wird da gerne geschlampt.

Du kannst das Ding ja mal hier für's Forum einscannen, wäre interessant.

Ich war mal im Offenburg auf einem DB-Bahnsteig per "Roller-Rad" unterwegs. Brüllte ein Bahnbeamter (damals waren die noch nicht privat), Radfahren sei verboten. Ich rief zurück, ich rollere doch nur. Darauf der Beamte "red' keinen dummen Dreck!" Ich "werden Sie bloß nicht frech!" Der Beamte drohte, die Bahnpolizei zu holen, was ich gut fand. Die Bahnpolizei kam und wir diskutierten, was mit dem lokalen Dialekt unter "dummem Dreck" zu verstehen sei. Als der Zug kam, rollerte ich nach vorne zum Packwagen (sowas gab es damals auch noch). Hinter mir hörte ich im lokalen Dialekt verfaßtes Gebrüll (irgendwas mit "Absteigen") vom Bahnbeamten.......
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sag mal so:
Wer im dunkeln ohne Licht unterwegs ist hat ne Strafe verdient !!!
Egal ob Fahrend oder Rollernd.

Ich hasse Biker ohne Licht !!!
Wer auch Auto Fährt und dem so ein Held schonmal fast auf der Haube gelegen hat weiß was ich meine.
 
Ich sag mal so:
Wer im dunkeln ohne Licht unterwegs ist hat ne Strafe verdient !!!
Egal ob Fahrend oder Rollernd.

Ich hasse Biker ohne Licht !!!
Wer auch Auto Fährt und dem so ein Held schonmal fast auf der Haube gelegen hat weiß was ich meine.


da hast du vollkommen recht. jedoch bin ich auf dem radweg, der 2 meter von der strasse entfernt ist unterwegs gewesen. würde nie ohne licht auf einer strasse fahren. will noch eine weile des lebens fröhnen. weiterhin bin ich vom rad abgestiegen. und der betrag ist meiner meinung nach einfach zu hoch. da ist schnell fahren per pkw in einer ortschaft günstiger..und das ist normal?
 
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