Rechtslage / normale öffentliche Straßen

Brägel

Team Käsekuchen 5.2
Registriert
19. September 2002
Reaktionspunkte
7
Ort
München
habe mit Suchfunktion nichts wirklich erhellendes gefunden.

Meine Frage:

MTB erfüllen i.d.R. nicht die StVo. Welche Konsequenzen kann das haben?

Darf man eigentlich mit dem MTB keinen Meter auf ö. r. Straßen fahren?

Könnte man bei Zuwiderhandlung mit Bußgeld belegt werden?

Und eventuell bei widerholten Verstößen mit Eintrag in Flensburg (sofern man FS hat)?

Wie sieht es bei einem Unfall aus. Hat man auf jeden Fall eine Teilschuld?
Könnte sich die Versicherung des Gegners weigern zu zahlen?

Welche eigene Versicherung zahlt eigentlich (Haftpflicht?) und könnte sich diese weigern zu zahlen (immer mit der Begründung man dürtfe sowieso nicht am Straßenverkehr teilnehmen)

Und wie sieht es mit Radwegen aus. Braucht man da auch die Stvo-Ausstattung?

Habt ihr schon mal eine kontrolle/Belehrung o. ä. erlebt?


Viele Fragen in diesem zusammenhang. Vielleicht wisst ihr ja was. Irgendwie finde ich diesen recjtsunsicheren Zustand unbefriedigend.

Danke
 
Normalerweise kann kein Mensch etwas dagegen, wenn man mit dem MTB auf Straßen fährt, die zusätzlich mit Licht ausgestattet sind, selbst, wenn es sich nur um Batterie-/Akku-Leuchten handelt, also ohne Dynamo, wie es für Rennräder erlaubt ist.

§67 StVZO geht da weiter, aber Abs.9 ist dann schon etwas kurios. Er wurde eingeführt, wie man mir von Verkehrsministerium mal vor vielen Jahren sagte, damit jemand, der im Dunklen abhaut, nicht einfach das Rücklicht separat abschaltet und damit die Verfolgung erschwert........

Was Schutzbleche angeht, ist das Fehlen eher ein Problem bei Sauwetter, weil man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Radfahrer versauen kann und das dann gegen das Rücksichtnahmegebot verstieße.

Radwege gehören zur Straße wie idR auch Fußwege, Grünstreifen etc..
 
Ist eigentlich irgendwo festgelegt, was ein "Rennrad" ist? Wenn ich mit meinem MTB Rennen fahre, ist das doch auch ein "Rennrad" oder nicht?!?

Und weiss vielleicht auch jemand welche Vor und Nachteile die Radsportlizenz mit sich bringt? Einige meinen ja, dass man die immer dabei habe muss beim Radfahren...
 
@ Brägel

ich hatte schon das vergnügen eines unfalls mit meinem bike auf öffentlichen straßen. es waren auch alle dabei. mein unfallgegner ( der von mir geschädigte, ich hatte ihm die vorfahrt genommen ) - ein rechtsanwalt und die liebe polizei. meine versicherung machte keinerlei probleme ( priv. haftpflicht ). die grünen haben im protokoll auch nur von einem radfahrer gesprochen. also kein problem. eine STVO-ausrüstung hatte und habe ich nicht.

mfg

helgeg
 
oder es kommt auf den Füllungstand der Stadtkasse an.
In München hatte man in diesem Jahr wohl mal an einer Zufahrt zum englischen Garten, die Fahrräder ohne Speichenreflektoren abkassiert.

Zum Thema Beleuchtung gab es auch schon Urteile be den die Beleuchtung das Thema war. Lampe war vorhanden, Lanpe war eingeschaltet aber Lampe hatte nicht den STvZO Segen, sprich die Wellenlinie fehlte => Probleme für den Radler.
 
Zur Lizenzfrage: Wenn du eine Rennradlizenz dabei hast und ein mit einem Rennrad unter 11kg tainierst, darfst du überall auf der Straße fahren auch wenn dort ein Fahrradweg ist. (Außer Autostraßen(Autobahn...)):) Diese Regel kennt aber kaum ein Polizist, macht deshalb spaß sie zu provozieren und zu belehren.

Aber muss ich an meinem Rennrad (auch wenn ich nur Tags trainiere) reflektoren und ähnliche Häßlichkeiten anbauen.
Und muss ich meine Balterieleuchten immer angesteckt haben/ dabei haben?
Das ist dann nämlich immer die die Sache für die sie dich trotzdem anmachen können und sich dann freuen wie Scheekönige:mad:
 
Thema Licht:

Sowas hab ich an meinem Bike ja nicht (Wheeler DS, also Fun und Streetbike) und fahre eig. täglich damit im dunkeln! Mir sind so oft die Bullen begegnet, ohne was zu sagen! Und die haben mich gesehn! Hab denen ja Auge in Auge geschaut :D:D:D:lol:
Also ich denk ma, die ham ganz einfach besseres zu tun, also so blöde biker anzukacken ;)

Ma was anderes:
Wie sieht die Rechtslage beim streeten aus?
Darf man Treppen und Mauern droppen/springen oder muss man dick blechen, wenn man gekackt wird??? Das Interessiert mich ma...oder halt wenn man per manual/wheelie die strasse lang fährt...danke schonmal!
 
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