habe mit Suchfunktion nichts wirklich erhellendes gefunden.
Meine Frage:
MTB erfüllen i.d.R. nicht die StVo. Welche Konsequenzen kann das haben?
Darf man eigentlich mit dem MTB keinen Meter auf ö. r. Straßen fahren?
Könnte man bei Zuwiderhandlung mit Bußgeld belegt werden?
Und eventuell bei widerholten Verstößen mit Eintrag in Flensburg (sofern man FS hat)?
Wie sieht es bei einem Unfall aus. Hat man auf jeden Fall eine Teilschuld?
Könnte sich die Versicherung des Gegners weigern zu zahlen?
Welche eigene Versicherung zahlt eigentlich (Haftpflicht?) und könnte sich diese weigern zu zahlen (immer mit der Begründung man dürtfe sowieso nicht am Straßenverkehr teilnehmen)
Und wie sieht es mit Radwegen aus. Braucht man da auch die Stvo-Ausstattung?
Habt ihr schon mal eine kontrolle/Belehrung o. ä. erlebt?
Viele Fragen in diesem zusammenhang. Vielleicht wisst ihr ja was. Irgendwie finde ich diesen recjtsunsicheren Zustand unbefriedigend.
Danke
Meine Frage:
MTB erfüllen i.d.R. nicht die StVo. Welche Konsequenzen kann das haben?
Darf man eigentlich mit dem MTB keinen Meter auf ö. r. Straßen fahren?
Könnte man bei Zuwiderhandlung mit Bußgeld belegt werden?
Und eventuell bei widerholten Verstößen mit Eintrag in Flensburg (sofern man FS hat)?
Wie sieht es bei einem Unfall aus. Hat man auf jeden Fall eine Teilschuld?
Könnte sich die Versicherung des Gegners weigern zu zahlen?
Welche eigene Versicherung zahlt eigentlich (Haftpflicht?) und könnte sich diese weigern zu zahlen (immer mit der Begründung man dürtfe sowieso nicht am Straßenverkehr teilnehmen)
Und wie sieht es mit Radwegen aus. Braucht man da auch die Stvo-Ausstattung?
Habt ihr schon mal eine kontrolle/Belehrung o. ä. erlebt?
Viele Fragen in diesem zusammenhang. Vielleicht wisst ihr ja was. Irgendwie finde ich diesen recjtsunsicheren Zustand unbefriedigend.
Danke