Darauf würde ich mich nicht verlassen. Ich habe mal eine Baustellenbeschilderung an einem Kreisverkehr gesehen, bei denen an allen möglichen Stellen (also sowohl die in den Kreis einfahrenden als auch im kreis befindlichen) ein "Vorfahrt"-Schild (also das gelb-weiße Quadrat auf der Spitze gestellt) war. Das war offensichtlich "rechtswidrig", und wenn man sich darauf verlassen hätte, wäre das in eine ordentliche Massenkarambolage ausgeartet.
In deinem Beispiel ist das Zauberwort "möglicherweise". In meinem Fall war es offensichtlich. Im Bikebereich, von dem wir reden, ist es aber weder "möglicherweise" noch "offensichtlich" rechtswidrig, wenigstens nicht für einen Juristen. Und genau das provoziert ja die Konflikte. Und ich behaupte mal, dass das einigen Verantwortlichen bewusst ist.