Rat zum Rad-Verkauf

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Eisenach (Thü)
Hallo,

ich habe vor, mein Bergamont Enduro 7.9 (Rahmengröße 43cm) zu verkaufen. Vorab wollte ich mich erst einmal erkundigen, ob ihr mit Hinweise zum Verkaufen geben könnt.

Ich habe mit das Rad letztes Jahr (im Sommer 2011) neu gekauft und bin damit auch eine Weile gefahren (ca. 3/4 Monate bis kalt wurde ;-). Kam mit ihm auch relativ gut zurecht. Doch war es damals glaub schon recht grenzwertig was die Größe anbelangt. Jetzt nach dem Winter fühle ich mich nicht mehr recht wohl, ein bissle wie eingeengt und ziehe es daher in Betracht es zu verkaufen. Es hat natürlich einige Gebrauchsspuren, die aber nicht gravierend sind. Bin hauptsächlich mehrmals die Woche eine kleine Runde bei mir in der Nähe gefahren, also nicht andauernd durch schwieriges Gelände.
Da es mein erstes Rad dieser Preisordnung war und auch mein erstes Fully habe ich mich ersteinmal herangetastet an das neue Fahrgefühl mit so einem Bike. Daher nur ein paar Kratzer. War neulich zur Inspektion wie vorgeschrieben, Rechnung vorhanden. Nach Anfrage beim Verkäufer besteht kein Garantieanspruch bei Zweitbesitzern mehr, "In der Regel wird allerdings innerhalb der Garantiezeit ab Kaufdatum kulant agiert."
Ist ein Verkaufspreis um die 1100-1300€ eurer Meinung nach realistisch?

Edit (Danke an norman68):

Federgabel: Rock Shox Lyrik DRF U-Turn 115-160mm
Dämpfer: X-Fusion 02-PVA
Schaltwerk/Umwerfer: SRAM X-9
Bremsen: Avid Elixir R Durchmesser 203 vorne und hinten
Felgen: DT Swiss E540
Speichen: DT Swis Competition
18 Gänge



Hier ein Bild von letztem Sommer:

large_09102011037.jpg



Vielen Dank!

Grüße

SchwarzBerg
 
Zuletzt bearbeitet:
Übernimmt der Händler denn die Garantie von Zweitbesitzern? Würde mich schon etwas Wundern machen die aller wenigsten.
Du schreibst nix was für Teile verbaut sind, wie soll da einer einen Tip abgeben.
Setzt es mit deiner Preisvorstellung in den Bikemarkt oder Ebay und schau was dabei rauskommt. Ich schätze bei Ebay sollte mehr Geld rauskommen. Ob das aber so viel wird was du dir wünscht kann ich dir nicht sagen.
 
moin!
was der händler dir da wegen der garantie erzählt hat, is prinzipiell richtig. nur gibt es ja nicht nur die "freiwillige" garantie des herstellers auf ein produkt, sondern die in deutschland verpflichtende gewährleistung über 2 jahre, die über den händler läuft.
und diese gilt 2 jahre ab rechnungsdatum auf das gekaufte produkt, egal ob es einen oder 1000 besitzer hatte.
d.h. der HÄNDLER muss sich um defekte an dem rad kümmern, kann aber von dir verlangen (wenn das rad älter als 6 monate ist), dass man ihm beweist, dass der schaden nicht durch falsche behandlung zustande gekommen ist.

siehe dazu hier:
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=234014
 
Vielen Dank für die Auskunft! Ist natürlich gut für den Zweitbesitzer. Was den Nachweis angeht, sollte es ja klar sein, dass der Mangel am Rad vorliegt und nicht durch falsche Handhabung zustande kommt. Und der Nachweis für die geforderten Inspektionen (laut Handbuch dringend erforderlich für Gewährleistung der Garantie) kann bisher erbracht werden, musste ich ja nur einmal bisher.
 
laut Handbuch dringend erforderlich für Gewährleistung der Garantie

Das mußt du aber richtig stellen , denn das ist so wie du es schreibst ein Unsinn . Und der Nachweis über die Inspektionen kann ein Grund für den Händler sein die Gewährleistung nach 6 Monaten anzuzweifeln da das Rad bis dahin in Ordnung war und nicht immer schon einen Fehler hatte . ( Was für die Gewährleistung ausschlaggebend ist ) .

Mfg 35
 
Was ich damit meine, ist folgendes:
Das Rad muss in bestimmten Zeitintervallen bzw. nach bestimmter Laufleistung von jemand Fachkundigen geprüft und ggf. gewartet werden. Sollte ich das nicht tun, kann der Händler davon ausgehen, dass das Rad nicht fachkundig gepflegt und gewartet wurde (keine Bremsflüssigkeit erneuert, Dämpfer und Federgabel nie gereinigt, mit Hammer gegen Felge gehauen :D) und in Folge dessen ein Schaden entstanden ist. Dann entfällt wohl der Garantieanspruch. Sollte aber trotz dieser Inspektionen ein Schaden auftreten (bspw. Rahmenbruch uä.), kann das auf das Material zurück geführt werden und nicht zwangsläufig auf die Handhabung.
Ich stehe doch in der Nachweispflicht einer sachgemäßen Behandlung des Rads.

Außerdem würde ich mich auch über Antworten auf meine eigentliche Frage freuen, ob meine Preisvorstellung annähernd realistisch ist.

Dennoch Danke für Verbesserungsvorschläge der Beschreibung. Wird beim Verkauf helfen;-)

Grüße

Schwarzberg
 
Brauchst doch nur um deinen Preis inserieren ( Bikemarkt , E-Bay Kleianzeigen / Sofortkauf , ect. ) dann siehst du doch ob es jemand kauft oder nicht .

Mfg 35
 
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