Radweg endet an Fußgängerampel, wie weiter?

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Hi, mich interessiert mal, wie ich bei folgender Situation lt. Bild (Achtung selbst gemalt, nicht lachen) "richtig" fahre?

Der korrekte Radweg endet an einer Fußgängerampel (kein Radsymbol in der Ampel); die Straßen haben alle eine Verkehrsampel.

Wenn ich jetzt an der Kreuzung rechts abbiegen will oder geradeaus weiter, wie fahre ich denn da? vorher vom Radwge runter über den Bordstein? Über den Füßgängerüberweg? und dann nach rechts bzw. links einfädeln, wenn ich geradeaus fahre?

müsste man nicht bei eiem Fugängerüberweg sogar absteigen (alles jetzt mal nur rein juristisch korrekte)?
 

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Geht der Radweg eigentlich hinter der Ampel weiter wie vorher?

Also lt. den Fussgängersprüchen, guck ob keiner kommt und einfach rüberbüglen.
 
Ohne Witz, leite die Frage an den entsprechend zuständigen Kerl weiter der dafür zuständig ist. Mein Kumpel ist im 2ten Jahr in der Polizeiausbildung und meinte, da gibt es jmd der dafür zuständig ist. Leiter weiss ich die Stellenbezeichnung nicht mehr. Aber auf der Polizei kann man dir das sicherlich sagen :)
 
Geht der Radweg eigentlich hinter der Ampel weiter wie vorher?

Lt. seiner Zeichnung nicht sonst hätte er ja nicht gefragt!

Ich würde das Terrain (dort wo kein Radweg nicht ist) prüfen und dann die Richtige Reifenwahl sowie die passende Fahrwerksabstimmung treffen und Querfeldein weiterfahren!:daumen:
 
Ist der Radweg dort zu Ende, so fährst Du auf die Straße und dort gilt die normale Lichtzeichenanlage für Dich.
 
zur Konkretisierung:

- Radweg geht nach der Ampel nicht weiter

- einfach an der Autoampel auf die Straße geht mit einem "normalen" Rad baulich eigentlich nicht gut, da es hier einen hohen Bordstein hat. Faktisch ist der Radweg auch eigentlich erst nach der Verkehrsampel zu Ende


also Fahrmöglichkieten nutze ich bisher dort immer je nach Laune individuell, das ist nicht das Problem :D

dennoch würde es mich interessieren, wie man sich bei so einer merkwürdigen Verkehrsführung juristisch korrekt verhält...
 
Wo ist denn das "Fahrradweg-Ende" Zeichen? Wenn es keins gibt, ist der Fahrradweg vor dem Überweg zu Ende, da es laut Zeichnung nur eine Fußgängerampel und keine Fußgänger/Fahrradampel ist. D.h. diesen Überweg musst du mit dem Fahrrad sowieso schieben. Fahren darfst du nur auf dem Fahrbahn.
 
Auf kombinierten Fuß- und Radwegen (oder nebeneinander geführten) gilt im Zweifelsfall die Fußgängerampel auch für Radfahrer, da sie dort noch nicht auf der Straße sind, d.h. warten, bis Fußgängergrün ist, dann auf die Straße fahren.
Wenn der Radweg nicht benutzungspflichtig ist: generell die Straße benutzen!

Siehe:
http://lmgtfy.com/?q=radweg+fußgängerampel
 
Ohne Witz, leite die Frage an den entsprechend zuständigen Kerl weiter der dafür zuständig ist. Mein Kumpel ist im 2ten Jahr in der Polizeiausbildung und meinte, da gibt es jmd der dafür zuständig ist. Leiter weiss ich die Stellenbezeichnung nicht mehr. Aber auf der Polizei kann man dir das sicherlich sagen :)

Der Kerl heisst "Verkehrskoordinator" und sitzt in der Strassenverkehrsbehörde...
 
Hmm, also wenn da kein Ende-Schild ist und danach definitiv kein Radweg mehr vorhanden ist, würde ich im Zweifel vorher auf die Fahrbahn wechseln (also wenn ich die Kreuzung kenne). Hintergrund ist das Einfädeln in die Geradeausspur. Ein Autofahrer wird nicht unbedingt damit rechnen, dass plötzlich jemand von rechts (aus Richtung Fußgängerampel) auf die Geradeausspur einfädelt. Ist mir die Verkehrsführung nicht bekannt, dann halt mit den Fußgängern rüber und danach eben auf die Straße.
 
Hmm, also wenn da kein Ende-Schild ist und danach definitiv kein Radweg mehr vorhanden ist, würde ich im Zweifel vorher auf die Fahrbahn wechseln (also wenn ich die Kreuzung kenne). Hintergrund ist das Einfädeln in die Geradeausspur. Ein Autofahrer wird nicht unbedingt damit rechnen, dass plötzlich jemand von rechts (aus Richtung Fußgängerampel) auf die Geradeausspur einfädelt. Ist mir die Verkehrsführung nicht bekannt, dann halt mit den Fußgängern rüber und danach eben auf die Straße.

Mit den Fußgängern rüber aber nur zu Fuss. Könnte ja schon als Rotlichtverstoß gewertet werden, weil die für Fahrzeuge geltende Ampel eventuell Rot hat. Da kommt es wohl auch auf die Ampel an.
Grundsätzlich Gehwege usw. sind ja offiziell für Fußgänger nicht für Radfahrer.
Hat mir mal ein befreundeter Polizist erklärt...klingt eher nach Grauzone. Wäre mir nicht eindeutig genug.
 
...Könnte ja schon als Rotlichtverstoß gewertet werden, weil die für Fahrzeuge geltende Ampel eventuell Rot hat. Da kommt es wohl auch auf die Ampel an...
Wenn der Radweg doch rechts an der Ampel vorbei geführt wird, sollte diese doch keinen Einfluss haben. Also gilt wohl die Fußgängerampel.

Ich würde mich allerdings wie schon genannt im Vorfeld vom Radweg auf die Straße begeben. Und außerdem hat das vorhandensein von Radwegzeichen nicht unbedingt eine Benutzungspflicht zur Folge, Es gibt genug Wege die als Radwege ausgeschildert sind, mit den rechtlichen Voraussetzungen eines Radweges aber nicht viel zu tun haben.
 
...außerdem hat das vorhandensein von Radwegzeichen nicht unbedingt eine Benutzungspflicht zur Folge, Es gibt genug Wege die als Radwege ausgeschildert sind, mit den rechtlichen Voraussetzungen eines Radweges aber nicht viel zu tun haben.

In der Straßenverkehrsordnung steht das leider nicht so!!! Wenn das blaue runde Schild da steht, MUSST Du den Radweg benutzen....es sei denn, der Weg hat Schäden, aber dann ist man - wenn nicht ausgewiesen - in der Beweispflicht und muss ggf. gegen die erteilte OWI Widerspruch einlegen und uU Fotos + Beschreibung anfertigen...sehr mühsam. Ich war selber schon mal in so einer Situation.

Einzige Ausnahme ist ein Verband von mind. 15 Fahrrädern (egal ob Rennrad oder nicht). Die sind von der Radwegbenutzungspflicht befreit.
 
Das man über die Fusgängerampel schieben muss ist falsch. Bei rot freilich darf man sie nicht queren - egal ob schiebend oder fahrend.
Ist wie mit nem Fussgängerüberweg: die weitverbreitete Ansicht, das den ein Radfahrer nur schiebend überqueren darf ist schlicht falsch. Er hat aber nicht den Vorrang, den hier ein Fussgänger hat, sondern darf die Straße fahrend unter Beachtung des Verkehrs auf der Fahrbahn queren - wie an einer Stelle ohne Überwegzeichen.

Nun, ich würde die Sache pragmatisch angehen. Es gibt hier definitiv keine "Radwegeführung" über die Ampel. Diese aber wäre Vorraussetzung dafür, das die Radwegebenutzungspflicht auch bis zu der Ampel gilt. Man darf also sicherlich vorher auf die Straße wechseln ohne die Benutzungspflicht zu verletzen - natürlich nur unter Beachtung des Verkehrs auf der Fahrbahn (sich mit Schulterblick vergewissern, das der Wechsel möglich ist) - und natürlich auch nicht beliebig weit vor der Ampel - beispielsweise an einer geeigneten Stelle mit abgesenktem Bordstein (Ausfahrt). Eine weitergehende Auslegung der Nichtgeltung der Radwegebenutzungspflicht hiesse hier, das man den Radweg bereits ab der letzten vorherigen Kreuzung nicht mehr benutzen muß. Ob man damit juristisch durchkommt ist freilich eine andere Frage.

Die pragmatische Herangehensweise sagt natürlich auch, das dir ebenfalls die Möglichkeit bleibt, erst im Kreuzungsbereich auf die Fahrspur zu wechseln - natürlich nur dann, wenn die Verkehrssituation das zulässt.
 
In der Straßenverkehrsordnung steht das leider nicht so!!! Wenn das blaue runde Schild da steht, MUSST Du den Radweg benutzen....es sei denn, der Weg hat Schäden, aber dann ist man - wenn nicht ausgewiesen - in der Beweispflicht und muss ggf. gegen die erteilte OWI Widerspruch einlegen und uU Fotos + Beschreibung anfertigen...sehr mühsam. Ich war selber schon mal in so einer Situation.

Einzige Ausnahme ist ein Verband von mind. 15 Fahrrädern (egal ob Rennrad oder nicht). Die sind von der Radwegbenutzungspflicht befreit.

Mit oder ohne Erfolg?
Das man im Ernstfall in der Beweispflicht ist mag ja sein, Mindestbreiten und ähnliche Voraussetzungen für einen "regel konformen" Radweg sollten sich in der StVO aber wohl finden.

Vielleicht kommt man ja auch mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit weiter wenn man die Statistiken zu Unfallhäufigkeiten auf Radwegen und Straßen mit Beteiligung von Radfahrern vorlegt :lol:.
Leider ist es auf der Straße trotz aller genervten Autofahrer immer noch sicherer als auf einem Radweg. Sollte hier nicht das Grundrecht höher wiegen.

Über Sinn und Unsinn einzelner Verordnungen sollte man hier aber wohl besser nicht diskutieren, das wäre wohl ein Fass ohne Boden.

@Dark Green:
Fahrend darfst du einen Überweg (Zebrastreifen) nur dann benutzen, wenn du dadurch NIEMANDEN behinderst, ob das auch bei einer Fußgängerampel so ist mag ich jetzt nicht nachschlagen. Welchen Sinn würde in dem Falle dann ein zusätzliches Radsymbol machen?
 
Mit oder ohne Erfolg?
Das man im Ernstfall in der Beweispflicht ist mag ja sein, Mindestbreiten und ähnliche Voraussetzungen für einen "regel konformen" Radweg sollten sich in der StVO aber wohl finden.

Vielleicht kommt man ja auch mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit weiter wenn man die Statistiken zu Unfallhäufigkeiten auf Radwegen und Straßen mit Beteiligung von Radfahrern vorlegt :lol:.
Leider ist es auf der Straße trotz aller genervten Autofahrer immer noch sicherer als auf einem Radweg. Sollte hier nicht das Grundrecht höher wiegen.

Über Sinn und Unsinn einzelner Verordnungen sollte man hier aber wohl besser nicht diskutieren, das wäre wohl ein Fass ohne Boden.

Ich hatte Erfolg. Aber ich musste auch mit Kamera nochmal hinfahren, Fotos schiessen, einen Bericht schreiben, einschicken usw. Hat mich Zeit und Mühe gekostet.
Der Polizist, der mich angehalten hat, war übrigens berüchtigt. Er lauerte gerne Sonntagsmorgen an einer bestimmten Stelle auf und fischte sich die Radfahrer reihenweise von der Strasse (unter anderem mich).

Er stand kurz vor seiner Pensionierung und war einigermassen renitent gegen meine Argumente ob des schlechten und zu schmalen Radwegs.
Das mit der "Gefahrenquelle" Radweg hat ihn auch nicht interessiert.

Ich habe so etwas übrigens anfang letzten Jahres schon mal auf dem Land erlebt. Es blieb hier bei einer Verwarnung ohne Folgen, da es sich nur um eine "kurze Befahrung" der Strasse gehandelt hat.

Letztendlich ist es wohl oft Auslegungssache des jeweiligen Beamten. In der Regel habe ich aber eher gute Erfahrungen gemacht mit der Befahrung von Strassen.
 
Er stand kurz vor seiner Pensionierung und war einigermassen renitent gegen meine Argumente ob des schlechten und zu schmalen Radwegs.
Das mit der "Gefahrenquelle" Radweg hat ihn auch nicht interessiert.

Dass der da Sonntagmorgens steht hat ja wohl kaum mit seinen persönlichen Vorlieben zu tun. Oder dass er kurz vor Rente steht. :rolleyes:

war einigermassen renitent gegen meine Argumente ob des schlechten und zu schmalen Radwegs.
Das mit der "Gefahrenquelle" Radweg hat ihn auch nicht interessiert.

Wundert mich nicht. Als Polizist muss man sich ja ständig so einen bullshit anhören. "Herr Polizist, ich will da nicht fahren, weil der Radweg so schmal ist. Das ist mir zu gefährlich!". *prust* :lol::lol::lol: Bei mir würdest du bei so einem Spruch glatt noch einen Aufschlag wegen Vorsatz bekommen! Mal echt wahr! :rolleyes:
 
Dass der da Sonntagmorgens steht hat ja wohl kaum mit seinen persönlichen Vorlieben zu tun. Oder dass er kurz vor Rente steht. :rolleyes:



Wundert mich nicht. Als Polizist muss man sich ja ständig so einen bullshit anhören. "Herr Polizist, ich will da nicht fahren, weil der Radweg so schmal ist. Das ist mir zu gefährlich!". *prust* :lol::lol::lol: Bei mir würdest du bei so einem Spruch glatt noch einen Aufschlag wegen Vorsatz bekommen! Mal echt wahr! :rolleyes:

Doch, diese Vorliebe hatte nachgewiesenermassen mit seiner Abneigung gegen biker zu tun und das weiss ich aus erster Quelle (ich habe drei radelnde bikerpolizistenkumpels).

Du Vogel....offensichtlich ist Dir auch nicht bekannt, daß die Mindestbreite von Radwegen auch ausserhalb von Ortschaften 1,5m haben MUSS!!

Wenn dann zudem der Radweg in einem soo schlechten Zustand und mit Hindernissen (Bodenunebenheiten, Stromkästen) ausgestattet ist und diese Schwachpunkte NICHT mit einem Schild "Radweg hat Mängel" ausgewiesen sind, so kannst Du sehr wohl auf die Gefahrensituation hinweisen.

Und: Du darfst als mündiger Mensch entscheiden, daß Du auf die Strasse ausweichen möchtest. In meinem Fall war das Radwegeschild sogar durch Grün abgedeckt.

Für diesen Umstand muss die Polizei sogar normalerweise die Verkehrsbehörde hinweisen, um eine Gefahrensituation vorzubeugen.

Mit anderen Worten...wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal die F**** halten.
 
Doch, diese Vorliebe hatte nachgewiesenermassen mit seiner Abneigung gegen biker zu tun und das weiss ich aus erster Quelle (ich habe drei radelnde bikerpolizistenkumpels).

Du Vogel....offensichtlich ist Dir auch nicht bekannt, daß die Mindestbreite von Radwegen auch ausserhalb von Ortschaften 1,5m haben MUSS!!

Wenn dann zudem der Radweg in einem soo schlechten Zustand und mit Hindernissen (Bodenunebenheiten, Stromkästen) ausgestattet ist und diese Schwachpunkte NICHT mit einem Schild "Radweg hat Mängel" ausgewiesen sind, so kannst Du sehr wohl auf die Gefahrensituation hinweisen.

Und: Du darfst als mündiger Mensch entscheiden, daß Du auf die Strasse ausweichen möchtest. In meinem Fall war das Radwegeschild sogar durch Grün abgedeckt.

Für diesen Umstand muss die Polizei sogar normalerweise die Verkehrsbehörde hinweisen, um eine Gefahrensituation vorzubeugen.

Mit anderen Worten...wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal die F**** halten.

Das war ein Vorsatz von dir. So wie du dich aufführst, musst du dich nicht wundern, wenn dich die Polizisten auf dem Kicker haben. Wie man in den Wald hineinruft, kommt es zurück!
 
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