Pumptrack bei einer Firma Grundstück

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Hallo zusammen,
Ich stelle mir kurz vor: Arthur 25jahre alt, und ich komme aus Frankreich. Ich arbeite aber in Deutschland.
Bei uns in der Firma haben wir einen schönen Grundstück um einen Pumptrack zu bauen. Da viele Mitarbeiter Bock zu biken haben wollen wir etwas sauber bauen. :bier:
Der einzige Problem liegt an wer ist für was verantwortlich. ich habe schon mir ein bisschen informiert (hier zB)
Der Grundstück ist komplett offen, das heisst es gibt kein Zaun oder so, und theoretisch könnte jeder dort biken wenn die Firma zu ist. Die Firma möchte nicht die Verantwortung tragen fals irgenjemand sich verletzt usw. Manche Kolleguen sind der Meinung mit einen Schild könnte es reichen, so dass alles wissen "OK auf eigene Gefahr". Viele anderen sind mehr die Meinung dass wir alles mit einen Zaun schliessen müssen. Ein Zaun zu bezahlen wäre leider uns zu teuer. Ein dritte Lösung wäre eine Verein gründen und quasi durch diese Verein die Verantwortlichkeit geben. Aber am Ende die Leute in der Verein werden auch die Mitarbeiter also die Mitarbeiter werden dann auch verantwortlich... o_O

Da meine Kenntniss in Deutsch Rechte mehr als gering ist, frag ich euch was am einfachste wäre. In Frankreich wäre ja klar, ein Schild mit "auf eigene Gefahr" und würde alles erledigt.

Vielen Vielen Dank für die Antworte,
Arthur
 
Hallo Arthur,
in Deutschland ist das leider nicht so einfach ;)

Grundsätzlich ist ja der Eigentümer des Grundstücks für die Verkehrssicherungspflicht zuständig, d.h. wenn er dort Wege anlegt ist er dafür zuständig das sich dort niemand wegen Mängel ( Stolperkante, Schlaglöcher usw. ) auf die Nuss legt. Alleine durch das Schild wird er wahrscheinlich aus der Nummer nicht rauskommen. In deinem Fall wäre das die Firma in der du arbeitest. Diese könnte, wie ihr Euch schon überlegt habt, die "Betreiberverantwortung" des Pumptracks an einen Verein übergeben, damit wäre die Firma aus der Verantwortung wäre aber immer noch Besitzer des Grundstücks. Das ist das was man meines wissens nach machen könnte, bin aber jetzt auch nicht der Experte
 
Grundsätzlich ist es in Dt. so, dass ein Grundeigentümer dafür sorgen muss, dass niemand auf seinem Grundstück zu Schaden kommt. Im Gegenzug muss sich ein Besucher aber umsichtig verhalten. Es gibt kein konkretes Gesetz, aus welchem sich diese so genannte „Verkehrssicherungspflicht“ ergibt. Sie hat sich aus der Rechtsprechung heraus entwickelt und wird in vielen Einzelfällen entschieden.

Die Firma haftet also schon heute, wenn sich jemand auf dem Grundstück verletzt und man der Firma ein Verschulden zurechnen kann. Ein typischer Fall wäre Schneeglätte. Für diese Fälle hat die Firma eine „Grundeigentümerhaftpflicht“, welche die Schäden übernimmt.

Bei einem Pumptrack wäre es so, dass der Grundeigentümer dafür sorgen muss, dass dieser verkehrssicher ist.

Das bedeutet, bei einem Fahrfehler ist der Biker selbst schuld und niemand haftet.. Dies kann man mit Schildern „auf eigene Gefahr“ bzw. dem Aufstellen von „Nutzungsregel“ weiter festlegen, wie die Anlage benutzt werden darf (z.B. Helm, sicheres Rad, usw). Da es sich um ein Privatgelände handelt, kann die Firma Fremden auch die Nutzung verbieten.

Trotzdem muss die Firma damit rechnen, dass sich Nutzer (egal ob erlaubt oder nicht erlaubt) auf der Strecke verletzen können und ein Verschulden bei der Firma gesehen wird, weil die Anlage in einem nicht verkehrssicherem Zustand war. Bei einem Pumptrack ist das allerdings schwer vorstellbar, weil der Nutzer ja jederzeit erkennt, wie die Strecke aussieht. Das sind ja nur Erdhügel. Theoretische Möglichkeiten wo ein Gericht ein Verschulden sehen könnten wären z.B. vergessene Drähte, Werkzeuge oder Scherben auf der Strecke. Oder Sturzräume, die mit gefährlichen Gegenständen vollliegen.

Das Risiko für die Firma wegen eines nicht verkehrssicheren Pumptrack in Haftung zu kommen ist also sehr gering. Die Firma sollte mit ihrer Grundeigentümerhaftpflicht einmal darüber reden, ob diese das Risiko der Anlage mitversichern würde und welche Auflagen es evtl. gibt. Das wäre der einfachste Weg. Ich könnte mir vorstellen, dass die Anlage kostenfrei mitversichert wird. Vielleicht wird auch eine Extraprämie um 100.-/pro Jahr fällig. Aber mehr dürfte das nicht sein.

Die Firma könnte aber auch die Haftung per „Gestattungsvertrag“ auf einen Dritten übertragen. Das wäre beispielsweise ein Verein. Der Verein müsste aber die Anlage in seine „Vereinshaftpflicht“ mit aufnehmen. Auch wenn das Risiko gering ist. Ohne eine Haftpflichtversicherung sollte ein Verein keine Anlage betreiben.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Firma bei der Gemeinde nachfragt, ob diese die Versicherung der Strecke übernehmen würde, wenn im Gegenzug der Pumptrack öffentlich zugänglich wäre. Gemeinden haben auch eine entsprechende Haftpflicht (für Strassen, Wege, Spielplätze etc) in welche sie die Anlage mit aufnehmen könnte.

PS. Auch wenn ein Zaun außen herum wäre, müsste die Firma dafür sorgen, dass der Pumptrack jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand ist, weil sich ja auch Mitarbeiter verletzen könnten. Da der Aufwand die Anlage verkehrssicher zu halten, im Prinzip der Gleiche ist, kann die Strecke eigentlich auch öffentlich zugänglich sein. Darüber muss letztlich aber auch der Versicherer mitentscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein Aspekt:
Grundsätzlich kann man mit einem Schild durchaus einiges erreichen.

Sobald aber Kinder ins Spiel kommen, die sich halt nicht an das Schild halten und sich auf der Strecke verletzen, wird es blöd für denjenigen, der die Verkehrssicherungspflicht hat.
 
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