Probefahrt geht schief

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Huhu,

Ich war letzte Woche ein gebrauchtes Rad anschauen und habe natürlich, wie hier im Forum geraten wird, eine Probefahrt gemacht...
Bei der Probefahrt wollte ich bei der Kurbel vom großen Kettenblatt auf das kleine wechseln, dabei ist die Kette nicht aufs kleine sondern hat sich auf der Kurbel aufgewickelt und letztenendes wurde die Kette zwischen Kettenstrebe und Kurbel eingeklemmt... Der Carbonrahmen wurde dadurch beschädigt. Wisst ihr ob mich da was erwartet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde erstmal sagen dass der VK da Pech hat. Es gibt ja keine verpflichtende Grundlage für dich, er hat dir das Rad ja freiwillig überlassen.
is genau das gleiche, als würdest du jmd. bitten dir beim umzug zu helfen und der schmeisst den fernseher runter. persönliches pech...
 
Huhu :)

ist imho net deine Schuld, oder gab es Nebenabreden? Aber auch wenn's so wäre.. , lass dich nicht einschüchtern- die Schuld liegt m.M. beim Verkäufer.
 
Solche Dinge regelt meine Haftpflichtversicherung.

Verursache ich einen Schaden, so bin ich haftbar. Andererseits müßte ich dem Verkäufer beweisen, das der Mangel vor Nutzung vorhanden und/ oder verschwiegen wurde, oder aber dieser Mangel ursächlich zum unvermeidbaren Schaden führte!

Ist der Rahmen so beschädigt, dass er als Totalschaden gilt, kann es nicht "Pech" des Verkäufers sein, wenn sich der "Potentielle Käufer" verschaltet und den Rahmen ruiniert. (ohne Wertung des Threadsetters zu sehen!)

Da würde ich gern mal die Augen derer Schreiber hier sehen, deren Drahtesel beim Verkaufsprobefahren mal eben geschrottet werden...:daumen:

Sollte dies wirklich Gang und Gäbe sein, das ein Käufer der während einer Probefahrt irgendetwas schrottet und dafür nicht haftbar ist, so sollten wir ab Freitag nur noch Probefahrten zu machen. :lol:
 
Ne irgendetwas ausgemacht haben wir nicht... Die Schaltung war leider nicht eingestellt. Aber ich denke auch, dass ich nichts dafür kann :eek:
 
Ich glaub, Connex8m hat das ganze n bissel falsch aufgefasst... a) ne Haftpflicht regelt sowas NICHT. bei geliehenen Dingen greifen die in der Regel nicht. Was anderes wäre es, wenn man etwas ohne Einverständnis des Eigentümers nutzen würde. Aber da der Eigentümer hier das Objekt verliehen hat & versäumt hat eine Überlassungsvereinbarung oder eine Probefahrtvereinbarung aufzusetzen, wird er im Zweifelsfall auf dem Schaden (den ich mir nur als Oberflächenkratzer vorstellen kann) sitzenbleiben.
b) wie kann man sich beim wechsel von Groß auf Klein "verschalten"?? :confused:
c) Klar wäre es "nett" vom Kaufinteressenten, eine finanzielle Entschädigung für die Wertminderung zu geben, dies ist aber nicht verpflichtend...
 
schwierige angelegenheit denk ich. zum einem sollte der verkäufer ein intaktes rad haben. sollte er dir bewusst verheimlicht haben das die schaltung nicht richtig funzt, würde ich ihm nichts zahlen. dennoch hätte ich persönlich den trigger nur langsam geschalten um zusehen ob es klappt und nicht bei 20-30 kmh. hätte aber auch gesagt das du drauf zuachten hast, da es nicht dein eigenes bike war/ist.
da hier aussage gegen aussage steht, müsst ihr euch außerhalb oder mit nem anwalt abklären. tendiere aber eher zum verkäufer. reines bauchgefühl.
kläre das mal mit deiner haftpflicht ab oder frag mal bei einem anwalt nach wie es bei dir aussehen könnte.
 
Ich glaub, Connex8m hat das ganze n bissel falsch aufgefasst... a) ne Haftpflicht regelt sowas NICHT. bei geliehenen Dingen greifen die in der Regel nicht. Was anderes wäre es, wenn man etwas ohne Einverständnis des Eigentümers nutzen würde. Aber da der Eigentümer hier das Objekt verliehen hat & versäumt hat eine Überlassungsvereinbarung oder eine Probefahrtvereinbarung aufzusetzen, wird er im Zweifelsfall auf dem Schaden (den ich mir nur als Oberflächenkratzer vorstellen kann) sitzenbleiben.
b) wie kann man sich beim wechsel von Groß auf Klein "verschalten"?? :confused:
c) Klar wäre es "nett" vom Kaufinteressenten, eine finanzielle Entschädigung für die Wertminderung zu geben, dies ist aber nicht verpflichtend...

Man kann doch hier in beiderseitigem Interesse die Haftpflicht einschalten.... mehr sag ich dzau mal nicht
b) Vorallem das die Kette sich rumwickelt da **** ?
c) Kommt mmn drauf an, normalerweise bist du sehr wohl haftbar wenn du was hinmachst....
lg
 
Aus persönlichen Umfeld kann ich dir folgenden Erfahrung schildern. Probefahrt mit einem Auto. Der Probefahrer hat sich wohl verschaltet. Daraus resultierte ein Motorschaden. Es war nichts schriftlich niedergelegt wer was im Falle eines Schaden übernimmt. Tja, mein Buddy blieb auf den Kosten sitzen. Seit dem nutzt er immer sowas:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Probefahrtvereinbarung_33253.pdf
 
Ich würde mich mal anwaltlich schlau machen, wie bei sowas die rechtliche Sache aussieht.
Rechtssachen sind dermaßen kompliziert, da blickt ein Laie eh nich mehr durch!
Kommt halt auch drauf an, wie hoch der Schaden ist.

Persönlich habe ich mal das Bike eines Freundes leicht bei ner Probefahrt beschädigt (Lagerschraube des Hinterbaus verloren, Lenker und Schaltanzeige verkratzt).

Ich hab ihm das einfach Bar bezahlt. Waren aber auch nur ca. 50,- Euro Wertminderungspauschale ;)
 
Rechtlich würde ich sagen, dass du ja nicht unsachgemäß gehandelt hast.

Wenn du schaltest, ist das ja sachgemäß und wenn dabei was kaputt geht, liegt das nicht an dir.
Zumal du keine absprachen getroffen hast mit dem verkäufer.

Aber das ist nur die Sicht eines Laien.... nen anwalt fragen kann nicht verkehrt sein

Vorallem ist die Frage wie groß der "Schaden" ist... ein kratzer am lack dürfte zu verschmerzen sein
 
Wenn du weisst dass die Schaltung nicht eingestellt war, darf man sich über ein Schaden ja nicht wundern.

Setz dich mit dem Verkäufer zusammen und red drüber was man am besten tun kann.
Falls du oder er versichert ist, freundlicherweise mal dort nachfragen ob die Versicherung was übernimmt.
 
ob du unsachgemäß gehandelt hast oder nicht spielt keine Rolle. Gemäß §823 BGB haftest du für den entstandenen Schaden.

Eigtl. greift hier tatsächlich die Haftpflichtversicherung. Bei geliehenen Dingen jedoch nicht. Du musst also selbst den Schaden zahlen, jedoch nur den zeitwert
 
ob du unsachgemäß gehandelt hast oder nicht spielt keine Rolle. Gemäß §823 BGB haftest du für den entstandenen Schaden.

Eigtl. greift hier tatsächlich die Haftpflichtversicherung. Bei geliehenen Dingen jedoch nicht. Du musst also selbst den Schaden zahlen, jedoch nur den zeitwert

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Einigt euch und wickelt es über die Haftpflicht...

Wenn der Verkäufer dich ohne Probefahrtsvereinbarung hat fahren lassen, war er wohl leichtsinning oder ein vertrauensseliger Kerl. Bist du ein *********, zahlst du ihm nichts. Bist du ein Mensch, einigt ihr euch vernünftig.

Gut das ich hier lese und weiß wie manch einer tickt. Wer was kaputt macht, muss es auch bezahlen. Scheinbar haben hier manche Leute ein verdrehtes Verständnis von Eigentum. Natürlich nur so lange es nicht ihr eigenes ist.
 
Danke für die Antwort,

ein Verschalten oder "verbotene Gänge" dürfen imho nicht zu einem Crash führen. Das gebrauchte Rad hatte sicherlich ein Vorleben :confused:
In Radmärkten kann man auch probefahren; falls dort mal per Schaltung gebremst wird- wer trägt die Schuld :rolleyes: :eek: :confused: :D

Von daher: FREISPRUCH, der TE ist unschuldig :daumen:

alles andere ist Spekulatius :D
 
Danke für die Antwort,

ein Verschalten oder "verbotene Gänge" dürfen imho nicht zu einem Crash führen. Das gebrauchte Rad hatte sicherlich ein Vorleben :confused:
In Radmärkten kann man auch probefahren; falls dort mal per Schaltung gebremst wird- wer trägt die Schuld :rolleyes: :eek: :confused: :D

Von daher: FREISPRUCH, der TE ist unschuldig :daumen:

alles andere ist Spekulatius :D

Das ist aber zwischen Privat und Geschäftlich. Hier ging es um Privat an Privat.
 


§ 823
Schadensersatzpflicht


(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html


Frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat,...


oder aber auch Sheldon: Bazinga!
 
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