Preiseinschätzung Scott Genius 50 Bauj. 2010

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Hallo!

Ich hoffe hier richtig zu sein, um von Euch mal einen Eurer Meinung nach realistischen Preis für mein Scott Genius 50 von 2010 zu bekommen.
- Es sollte eigentlich noch als Reserverad dienen, doch fahre ich nur noch mit meinem neuen Bike und überlege nun, ob es sich noch "lohnt" das Rad zu verkaufen,..

Also zu den bekannten Daten des Scott Genius 50/2010 wurde der Dämpfer und Gabel ordnungsgemäß gewartet und funktionieren mittlerweile einwandfrei.
Hinten ist ein XT-Ritzel draufgekommen, das Tretlager, sowie alle Lager des Hinterbaus wurden gewechselt. Sattel ist nun ein Fizik Gobi drauf. Die Reifen sind nun 2.35´er.
Bis auf ein paar Kratzer von der Kette, die ein paar mal abgesprungen war, sind keine auffälligen Beschädigungen zu vermelden. - Also alles in allem guter Zustand.

Was meint ihr, wäre das Rädken noch wert!?

Danke!!!

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Was aber bei dem Teil echt ein KO Kriterium ist bei Preisverhandlungen für dich ist ist der Dämpfer. Ich kenne keinen der mit dem Equalizer je Problemfrei auf dauer geblieben ist. Da man dort aber nur diesen Einbauen kann wird es auch immer wieder zu Problemen kommen.
 
eek!!! Wie ist denn da die Rechtslage eigentlich?

Läuft die Reparatur nicht über Garantie? Oder ist es lediglich Kulanz von DT!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie NUR für den Erstbesitzer!
Nicht verwechseln mit der Gewährleistung (zwei Jahre ab Kaufdatum für alle Zweit-, Dritt-,... besitzer).
Das Wort "Kulanz" kennen die Schweizer nicht!
 
Nachtrag:

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen vom Hersteller. Er kann die Spielregeln selbst festlegen und ändern wann und wie er will.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Produkt zwei Jahre halten muss.

Kulanz hat DT Swiss nicht nötig.
 
Aaber hat man nicht nach jedem Dämpfer-Service einen Gewährleistungsanspruch auf die am Dämpfer verrichtete Arbeit? Also, wenn nach 11 Monaten der Kolben wieder rausschaut?
 
Das funktioniert auch nur zeitlich begrenzt. Die Garantie bezieht sich immer auf einen Zeitraum und die Gewährleistung auf einen Zeitpunkt (=Kauf).
Auf Garantieleistungen gibt es keine Gewährleistung (weil die Garantie eben freiwillig ist). Geht der Dämpfer nach der Reparatur wieder kaputt, geht die Reparatur erneut zu Lasten der Garantie.
Man könnte darauf pochen, eine Reparatur als Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Dann hätte man auch auf die Reparatur Gewährleistung. Da die Gewährleistung aber zeitpunktbezogen auf den Kauf bzw. die Reparatur ist, ist dieser Weg auch zeitlich begrenzt.
Beispiel:
- Gewährleistungsreparatur heute (20.07.13)
- In 5 Monaten geht er wieder kaputt
- Erneute Reparatur des Fehlers vom 20.07.13 (Nachbesserung, weil unterstellt wird, dass die Reparatur vom 20.07. fehlerhaft war)
- Nach weiteren zwei Monaten geht der Dämpfer wieder kaputt. Du musst beweisen, dass die Reparatur am 20.07. fehlerhaft war
- Nach weiteren 20 Monaten geht der Dämpfer wieder kaputt
--> Kein Gewährleistungsanspruch mehr, weil außerhalb der Frist.
 
Ok. Richtig, auf die Arbeit und die verwendeten Ersatzteile (Achtung: Verschleißteile, wie Öl, Dichtungen, Abstreifer..., ist die Gewährleistung ist auf 90 Tage begrenzt) ist dann die Gewährleistung theoretisch wieder 12 Monate. Aber nicht auf den kompletten "gebrauchten" Dämpfer! Auch wenn er innerhalb der Gewährleistung komplett gegen einen Neuen getauscht wird, verlängert sich die Gewährleistung NICHT wieder um zwei Jahre.
 
Nun, etwas ärgerlich ist das Ganze schon. :(

Ich denke aber, dass man im schlimmsten Fall eben die Revision des Dämpfers selbst bezahlt und sollte kurz drauf wieder ein Fehler auftreten ist es zwar unter Umständen vielleicht sogar sehr nervig für den Zweitbesitzer, aber sicher lässt DT in dem Fall auch mit sich reden und kommt einem da entgegen solange man vernünftig mit denen kommuniziert...
 
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