MTB und Fahrradprüfung an der Schule

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Hallo,

der nette Freund und Helfer meinte, dass das Fahrrad meiner Tochter so nicht zur Prüfung zugelassen wird.:(
Eine fest montierte Beleuchtungsanlage muss dran,...
wollte jetzt ein Laufrad in 26" mit Nabendynamo kaufen. Habt ihr einen Tipp
für ein Komplettset mit Beleuchtung für mich? Lass ich dann über den Winter dran, muss jetzt qualitativ nicht das beste sein.

Einen leichten einfachen Gepäckträger für das Rücklicht + Reflektor brauch ich auch. So was einfaches, an dem man nur einen Spanngurt befestigt.

Danke,
Gruss Roland
 
Die spinnen doch.

Ich würd mir einfach in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis für den Tag eine STVZO-Gurke ausleihen. Dann können sich die Sesselfurzer an den Reflektoren aufgeilen und die bleierne Spaßbremse mit Schrottparts, schwacher Funzel und miserablen Baumarkt-Bremsen * durch die Fahrradprüfung winken.

Danach, wie immer, aufs sachkundig Papa-getunte Mountainbike :D
 
Die spinnen doch.

Die Fahrradprüfung ist teil der Verkehrserziehung. Wie willst du den einem Kind Verkehrsregeln glaubhaft rüber bringen, wenn dann nicht StVO konforme Fahrräder zugelassen werden?

@willyweb

StVO konforme Batterieleuchte sollte gehen (einfach mal nachfragen), seitliche Reflektoren in den Speichen sollten kein Problem sein, die Pedale brauchen nach hinten auch Reflektoren, den hinteren Reflektor sowie die Rückleuchte kann man ggf. an der Sattelstütze befestigen, bin mir gerade aber nicht sicher, ob es da wegen der Höhe Vorschriften gibt. Ansonten gibt es MTB Gepäckträger, die am Sattelrohr befestigt werden.

Gerald
 
Also bei der Veranstaltung in der Schule habe ich mich mit dem Polizisten unterhalten und er meinte Batteriebetriebene Leuchten wären nicht erlaubt.

Habe jetzt auch kein Bock auf Diskussionen gehabt. Mein Tochter möchte auch mit ihrem eigenen Fahrrad fahren, sie liebt es und will damit auch zur weiterführenden Schule. Deshalb habe ich mich jetzt für ein Nabendynamo entschieden.
Denke im Gesamten ist es immer noch ein relativ leichtes Rad.
Gruss
 
Achtung, ich will nicht klugsch#####n, aber das ist leider die rechtliche Situation. Meine persönliche Meinung weicht deutlich davon ab!

Kurzfassung: Auch wenn es technisch überholt ist, rechtlich vorgeschrieben (http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html) ist eine (auch tagsüber) fest installierte Beleuchtungsanlage mit Dynamo, sowie diverse Reflektoren nach vorne, hinten, zur Seite und an den Pedalen (schon mal Klickies mit Reflektoren gesehen?).

Einzige Ausnahme: Rennräder, die nicht mehr als 11 KG wiegen, dürfen auch eine nicht fest installierte Batteriebeleuchtung haben, die ist übrigens auch tagsüber mitzuführen.

Bleibt die Frage, wie Rennrad definiert wird.
- Ist mein 10,99 KG Mountainbike mit Slicks auch ein Rennrad?
- Wenn noch der Dreck vom letzen Ausflug mit dranhängt, und es 11,1 Kg wiegt, nicht mehr?
- Was ist mit (sportlichen) Kinderrädern, es gibt ja auch richtige Kinderrennräder und -MTB's, die leichter als 11 KG sind?

STVZO-zugelassene Batteriefunzeln sind ausser für Rennräder im übrigen nur zur Unterstützung der fest angebrachten Beleuchtung zugelassen.

Quatsch, in der Regel werden auch StVZO-zugelassene Batterieleuchten anerkannt...
Frag über die Schule einfach mal nach.

Sorry, aber das ist Quatsch.
Das entscheidet nicht die Schule, sondern der nette Herr oder die nette Dame in Grün, der/die die Prüfung abnimmt. Wenn Batteriebeleuchtung anerkannt wird, dann wurde der Ermessensspielraum des Prüfers äußerst großzügig, möglicherweise sogar weiter als erlaubt, ausgenutzt. Schön, wenn es klappt, einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Das gilt im übrigen auch für Kontrollen. Die Erfahrung zeigt zwar, dass die Polizisten meist froh sind, überhaupt eine Beleuchtung in irgendeiner Art am Rad zu finden, auch wenn es hinten nur ein Froglight und vorne eine (billige) LED-Taschenlampe ist. Wenn sie keinen guten Tag haben, ist man aber mit 10 € Bußgeld dabei. Bei Unfällen bekommt man möglicherweise (Mit-)Schuld.

Vorteil feste Beleuchtungsanlage (Voraussetzung technisch in Ordnung):
- funktioniert immer
- kann man nicht "vergessen"
- wird nicht so schnell geklaut
Nachteil:
- schwer (schwerer als ohne, manche Batterielampen sind noch schwerer)
- kann man nicht mal ebenso abmachen, wenn es ins Gelände geht

Vorteil Batterie-/Akkubeleuchtung
- mehr oder weniger leicht (kommt darauf an, wieviele und welche Batterien)
- einfach zu entfernen
Nachteil
- ab und zu Batterie/Akku leer
- wird leicht verloren/geklaut
- wird öfter mal zu Hause vergessen/Ausflug länger wie gedacht

So, jetzt ist es doch noch eine Abhandlung geworden...

Ich weiß jetzt nicht, was für ein Rad deine Tochter hat, aber vielleicht kann man es über die Schiene Rennrad/Sportgerät versuchen mit Akkubleuchtung.
Sonst würde ich mir auch ein "richtiges" im Bekanntenkreis ausleihen.
 
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(schon mal Klickies mit Reflektoren gesehen?)
Diese aufklickbaren Aufsätze, um dann auf Klickies mit normalen Schuhen fahren zu können, hätten Reflektoren dran. Für die Vorführung geht das sicher durch. :) An manchen Klickpedalen mit festem Käfig sollten sich auch normale Reflektoren montieren lassen.

Ansonsten ist wohl genau der fehlende Reflektor am Klickpedal der Grund, warum die meisten Klickschuhe für MTB/Trekking/Stadt an der Ferse Reflexmaterial eingearbeitet haben. Ob das jetzt die Vorschriften der StVZO erfüllt, kann ich nicht sagen. Mir reicht das jedenfalls.
 
Hier im Verkehrsgarten fahren einfach alle zwangsweise auf dort vorhandenen Einheitsgurken. Begründung ist etwas sozalistisch, dass es kein Geprotze/Neid geben soll zwischen den Kindern mit Gurken und denen die radtechnisch luxuriös ausgestattet sind.

Eigentlich finde ich das nicht schlecht. Und es wird mir und anderen Eltern den Stress sparen, um den es hier im Thread geht.

Gruß
Chris
 
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Folgenden Satz habe ich noch im Wikipediaartikel gefunden, aber leider ohne Quellenangabe, deswegen weiß ich auch nicht, wie weit man sich darauf Berufen kann:
Bei Fahrrädern ohne Befestigungselemente am Rahmen ist eine Verwendung von abnehmbar aufgeklemmten Leuchten zulässig.
Und direkt danach:
Die verwendeten Leuchten müssen jedoch auch das Prüfzeichen tragen. Es hängt vom Ermessen des kontrollierenden Polizeibeamten ab, ob auch andere Leuchten ohne das Zulassungskennzeichen toleriert werden.

@triffi70
So einen aufklickbaren Käfig aus Plastik für SPD-Pedale habe ich auch noch irgendwo im Keller rumliegen. Ganz praktisch, wenn man mal mit normalen Schuhen fahren will, aber nix zum öfter wechseln. Weil das Ding aus Plastik ist, verschleißen die Befestigungsnasen sehr schnell, die sind dann ruckzuck abgenudelt und das Teil hält nicht mehr.

Hier im Verkehrsgarten fahren einfach alle zwangsweise auf dort vorhandenen Einheitsgurken

Erinner mich gerade an früher. War bei uns genauso, die Räder für die Prüfung wurden gestellt. Weil damals BMX-Räder in waren, hätte das sonst damals auch einige vor die gleichen Probleme wie beim Threadersteller gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde diese Infos gut: http://www.tomsbikecorner.de/fahrrad-tipps/fahrrad-stvo-tauglich-beleuchtung-ausruestung

Dass ein Fahrrad einen Dynamo haben muss, steht nirgends geschreiben, die Stromversurgung kann durchaus auch batteriebetrieben erfolgen (Wattstärken beachten).

Zudem: logisch ist ein MTB ein Rennrad - ist halt für Rennen im Gelände ausgelegt. Somit gelten (im Renneinsatz) auch die gleichen Regeln, d.h. es ist im Prinzip gar kein Licht nötig (zumindest nicht tagsüber bei halbwegs vernünftigen Sichtverhältnissen).

Ob das mit den 11 Kilo jetzt so genau genommen wird (die Tour-de-Irgendwas-Fahrer würden sich über 11 Kilo wohl nicht sonderlich freuen) wüd ich mal bezweifeln - das soll wohl eher eine Art Abgrenzung zu mit Schutzblechen und Körben ausgestattetten Stadt-Vehiklen sein.

Marc
P.S.: in der Schweiz wird die Fahrradprüfung in der 5. und 6. Klasse absolviert (in Ausnahmefällen auch in der 4.) - irgendwie stehen die komplett neben der Wirklichkeit (meine Jungs waren schon mit 4 Jahren auf der Strasse und der grössere darf jetzt in der 1. Klasse schon alleine, zumindest auf Nebenstrassen, rumfahren). Da frag ich mich ernsthaft, für was die Fahrradprüfung denn eigentlich noch gut sein soll :confused: (bzw. behaupte schlicht, dass die nichts bringt und deshalb keinen ausser eventuell die Schulleiter wegen allfälligen Haftungsansprüchen interessiert). Da unter 11 Kilo Fahrradgewicht, hat sich die Frage nach Licht denn auch erledigt :cool:
 
@Taurus1

Sorry, aber das ist Quatsch.
Das entscheidet nicht die Schule, sondern der nette Herr oder die nette Dame in Grün, der/die die Prüfung abnimmt. Wenn Batteriebeleuchtung anerkannt wird, dann wurde der Ermessensspielraum des Prüfers äußerst großzügig, möglicherweise sogar weiter als erlaubt, ausgenutzt. Schön, wenn es klappt, einen Anspruch darauf gibt es nicht.


Sorry, ich will jetzt keine Diskussion lostreten, nur ich habe zwei Kinder so durch die F-Prüfung gebracht.

Ich sagte nicht, die Schule legt das fest, sondern über die Schule nachfragen oder kennst du die Prüfungsbeamten alle persönlich?!
Schließlich legt die Schule die Termine für Verkehrserziehung und Prüfung in Absprache mit den Beamten fest!

Bei uns tragen die Pol.Beamten übrigens kein grün!

Du sagst es, Ermessensspielraum des Beamten!
Der wird sicher nicht überschritten beim Zulassen
von StVZO Beleuchtung.

Da ja sämtliche Arten von Fahrrädern in Deutschland benutzt werden,
alt neu Aldi Baumarkt Eigenbau, sollten sicherlich grundlegende Regeln wie Strahler vorn und hinten, seitlich und in den Pedalen, vernünftige Bremsen * und Reifen *, sowie Beleuchtung beachtet werden. Das ist unumstritten!

Da ist es doch schön, wenn die Prüfungsbeamten mit beiden Beinen im Leben stehen und vernünftige Entscheidungen, ganz im Gegensatz zum Gesetzgeber treffen!

Eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen sollte mal angestrebt werden,
da wir eigentlich Sportgeräte unter 11 kg bewegen, nur blöd, dass es damals noch keine MTBs dieser Gattung gab.

In einem gebe ich dir Recht, ein Rechtsanspruch auf Batteriebeleuchtung und bestehen der Prüfung gibt es nicht.

Gruß chowi
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Lichtmaschine heisst für mich, dass Strom vorhanden sein muss. Und der kann auch in einer Batterie sein. Bin kein Spezialist, würde es aber nicht hinnehmen, wenn jemand wegen eines kleinen technischen Mangles irgendwas rummeckert (z.B. fehlen schon nach wenigen Geländeeinsätzen die Rückstrahler an den Kinderbedalen - Bodenkontakt lässt sich bei der geringen Bodenfreiheit einfach nicht vermieden). Die Fahrradprüfung soll zeigen, dass sich die Kinder im Verkehr sicher bewegen können, wenn's zu einer Werbeveranstaltung von Fahrradläden verkommt oder zu einer Veranstaltung wo unbrauchbare Beamte sich mal an Kindern ausleben können um ihr Geltungsbedürnis zur Schau zu stellen, kann die ersatzlos gestrichen werden (was sie meiner Meinung nach sowieso kann weil sie viel zu spät stattfindet - aber das war nicht das Thema hier). Zudem ist es völlig daneben Kinder mit Schrott eine Prüfung abnehmen zu lassen, wenn im täglichen Leben MTB's und Rennräder gefahren werden welche in keinster Weise (gar keine Rückstrahler, geschweige denn Licht, keine Speichenreflektoren, keine Rückstrahler an Klickpedalen) den Strassenvorschriften entsprechen, nur weil es Broschüren gibt wo darauf hingeweisen wird, dass so was im Grunde sein müsste (wird ja schon bei der Theorieprüfung gefragt, jeder weiss, dass das bei allen sportlichen Varianten nicht umgesetzt wird). Zudem: was nützt eine Lichtmaschine, wenn sie gar nicht läuft? (muss ja tagsüber gar nicht eingeschalten werden und bringt im Stillstand auch nix) So gesehen ist es nicht nur zumutbar sondern muss schlicht verlangt werden, dass Batterieleuchten ohne wenn und aber akzeptiert werden.

Marc
 
Ich sagte nicht, die Schule legt das fest, sondern über die Schule nachfragen oder kennst du die Prüfungsbeamten alle persönlich?!
Schließlich legt die Schule die Termine für Verkehrserziehung und Prüfung in Absprache mit den Beamten fest!

Sorry, hab dich da falsch verstanden.

Bei uns tragen die Pol.Beamten übrigens kein grün!

aus Gewohnheit geschrieben, ich denke die Farbe ist egal;)

Du sagst es, Ermessensspielraum des Beamten!
Der wird sicher nicht überschritten beim Zulassen
von StVZO Beleuchtung.!

Der ist tatsächlich größer, als ich gedacht habe, habe ich aber schon weiter oben geschrieben. Manche nutzen ihn eben aus, manche nicht.

Da ist es doch schön, wenn die Prüfungsbeamten mit beiden Beinen im Leben stehen und vernünftige Entscheidungen, ganz im Gegensatz zum Gesetzgeber treffen!

Stimme Dir uneingeschränkt zu!

Eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen sollte mal angestrebt werden...

...ist aber leider im Sande verlaufen. Eine (offizielle) Neuregelung gibt es bis dato nicht.

von NoSaint
Zudem: was nützt eine Lichtmaschine, wenn sie gar nicht läuft?

Bei den moderneren Fahrradbeleuchtungen gibt es die Standlichtfunkion:
über den Dynamo wird ein kleiner Akku/Kondensator aufgeladen, der dann bei Unterschreiten einer Mindestspannung, z.B. beim Anhalten, für zumindest kurze Zeit in Scheinwerfer und Rücklicht eingebaute LED's mit Strom versorgt.
 
ach ich freue mich schon darauf wenn es bei uns so weit ist. Da ist der Stress schon vorprogrammiert. Ich mit meinem Dickkopf... na das wird heiter
 
Ja, ich freu mich auch schon. Viele Kinder in unserer Klasse haben überhaupt kein Rad. Und Fahrpraxis haben sie gleich gar nicht. Unsere schlaue Rektorin hat nämlich in einem Rundbrief „verboten“, dass die Kids mit dem Rad zur Schule zu kommen. Tägliches Üben ist ja auch nicht wichtig. Hauptsache Dynamo am Rad! Bin gespannt, was das für einen Zirkus gibt :D
 
Das ganze gezeddere bringt nichts, der Beamte legt die Spielregeln auch nicht fest, das macht die StVO und die Bestimmungen darin mögen etwas überholt sein aber im großen und ganzen sind diese doch sinnvoll. Die Reflektoren dienen der Sicherheit und Licht sollte man im Dunkeln auch haben.

Gespräch mit der Schule und/oder dem Beamten suchen und den möglichen Kompromiss ausloten. Denke eine StVO konforme Batterieleuchte wird da sicher durchgehen. Um die Reflektoren wird man wohl nicht drumrum kommen.

Eine Argumentation Richtung Sportgerät wird sicher nicht fliegen, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass die Prüfung nicht mit einem Sportgerät abgelegt werden kann.

Gerald
 
Das ganze gezeddere bringt nichts, der Beamte legt die Spielregeln auch nicht fest, das macht die StVO und die Bestimmungen darin mögen etwas überholt sein aber im großen und ganzen sind diese doch sinnvoll. Die Reflektoren dienen der Sicherheit und Licht sollte man im Dunkeln auch haben.

Gespräch mit der Schule und/oder dem Beamten suchen und den möglichen Kompromiss ausloten. Denke eine StVO konforme Batterieleuchte wird da sicher durchgehen. Um die Reflektoren wird man wohl nicht drumrum kommen.

Eine Argumentation Richtung Sportgerät wird sicher nicht fliegen, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass die Prüfung nicht mit einem Sportgerät abgelegt werden kann.

Gerald

Es ging hier um die StVZO.;)

Ist ein 9,3 kg MTB mit Vor-und Rückstrahler, Speichen- und Pedalreflektoren und StVZO Batteriebeleuchtung etwa kein Sportgerät oder doch eher ein verkehrssicheres Fahrrad oder vielleicht ein verkehrssicheres Sportgerät?
 
Wofür ist eine bestandene "Fahrradprüfung" gut?
Was darf man damit? Was darf ich nicht, wenn ich sie nicht bestehe?

In der Schule meiner Kinder ist die bestandene Fahrradprüfung die Voraussetzung für die Teilnahme an Fahrradausflügen, die die Schule organisiert - ist im Prinzip ähnlich wie mit dem Freischwimmer beim Schwimmbadbesuch mit der Schule ;)

Auch ich wage zu bezweifeln, dass das Bestehen oder das Nicht-Bestehen einer Fahrradprüfung sonderlich viel über die alltagstauglichen Fähigkeiten eines Kindes in Sachen Fahrrad aussagen, aber zumindest der Theorie-Teil hat meinen Kindern nicht geschadet :D
 
Die sind sehr gut, da 360° sichtbar, allerdings nur gesetzeskonform, wenn jede Speiche einen bekommt!

Korrekt, aber nach der Fahrradprüfung könnten ja ein paar Strahler abfallen... :D

An den Bikes meiner Kindern und auch an meinem eigenen Bike habe ich jede zweite Speiche bestückt und die Sichtbarkeit ist noch immer richtig gut.
 


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