gemäsß § 3 abs 1 bauGB ist die öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen ziele und zwecke einer planung öffentlich zu unterrichten. dabei sind sich wesentlich unterscheidende lösungen die für die neugestaltung oder entwicklung eines gebietes in betracht kommen und die voraussichtlichen auswirkungen einer planung darzulegen der öffentlichkeit ist gelegenheit zur äußerung und erörterung zu geben ziel des bebauungsplans mountainbike park muhlhuf ist die schaffung der planungsrechtlichen voraussetzungen zum bau eines mtb parks das ergebnis der frühzeitigen beteiligung der öffentlichkeit ist im weiteren planaufstellungsverfahren zu beachten bzw von den beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen hiermit wird bekannt gemacht das dass im rahmen der frühzeitigen beteiligung der öffentlichkeit §gemabs 1 bauGB der vorläufige entwurf desbebauungsplans vom 11.5.2015 bis 11.6.15 zu den üblichen stunden im rathaus der gemeinde überherrn rathausstr 101 zimmer 107 zu jedermanns einsicht öffentlich ausliegt weiß jemand was da drüber ich geh mir das nächste woche mal anschauen aber am muhlhuf ist nur flachland