Mtb ohne Rechnung kaufen

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Hallo zusammen, ich habe ein gebrauchtes Mtb gefunden, aber leider kann der Verkäufer keine Rechnung mehr auftreiben. Als ich ihn fragte ob er beweisen kann, dass es sein Fahrrad ist, gab er mir einen Code für www.safecode.com durch. Natürlich habe ich diesen gleich geprüft. Nun stellt sich die Frage ob das auch sicher ist. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
MfG Offroadmaster
 
Also bei mir gibt es die Webseite nicht.

Und was soll dieser "Code" überhaupt aussagen :confused:

Edit:
Du meintest wohl www.safecode.de
Hab ich noch nie was von gehört, und hab auf die schnelle auch keine Berichte darüber gefunden.
Grundsätzlich scheint das ja eine gute Sache zu sein.
Es ist allerdings schon komisch das der Code, aber nicht die Rechnung da ist.

So wie ich das verstanden habt registriert ja der Händler das Rad bei Safecode, vielleicht kann man Kontakt zu dem Händler aufnehmen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei mir gibt es die Webseite nicht.

Und was soll dieser "Code" überhaupt aussagen :confused:

Edit:
Du meintest wohl www.safecode.de
Hab ich noch nie was von gehört, und hab auf die schnelle auch keine Berichte darüber gefunden.
Grundsätzlich scheint das ja eine gute Sache zu sein.
Es ist allerdings schon komisch das der Code, aber nicht die Rechnung da ist.

So wie ich das verstanden habt registriert ja der Händler das Rad bei Safecode, vielleicht kann man Kontakt zu dem Händler aufnehmen?
Also soll ich beim Händler nach einer Rechnung fragen?
 
Muss der Händler Dir nicht ohnehin eine Rechnung ausstellen und auch Gewährleistung anbieten? Es ist eigentlich unerheblich, ob die Original-Rechnung vorhanden ist.
 
Der Händler hat normalerweise überhaupt keine Verpflichtungen gegenüber dem 2. Besitzer.
Selbst Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche gelten meistens nur für den 1. Käufer.

Aber man kann ja mal freundlich anfragen.

Finde die ganze Sache trotzdem komisch.
 
Der Händler hat normalerweise überhaupt keine Verpflichtungen gegenüber dem 2. Besitzer.

Wenn ein gewerblicher Händler einem Privatmann etwas verkauft, ist er zu Gewährleistung verpflichtet. Die dafür vorgesehene Dauer von 24 Monaten kann durch den Händler auf 12 Monate verkürzt werden. Nach 6 Monaten geht die Beweislast von Händler auf den Kunden über.

Wenn der Händler ohne Rechnung verkauft oder „als Privatmann“, will er Steuern hinterziehen und/oder sich aus der Verantwortung stehlen.

Wohlgemerkt: Wir reden nicht von der Garantie, die der Hersteller dem Erstbesitzer gewährt.

Aber - wenn ich das richtig verstehe möchte der TE ausschließen, dass er Hehlerware kauft und das ist schwierig. Denn auch der Händler kann beim Ankauf getäuscht sein worden. Wenn‘s rauskommt, ist das Fahrrad leider weg und der Käufer müsste auf dem Rechtsweg versuchen, Schadenersatz vom Händler zu bekommen.
 
Wenn ein gewerblicher Händler einem Privatmann etwas verkauft, ist er zu Gewährleistung verpflichtet.

Du hast da einen Denkfehler ... So wie es scheint, ist der VK privat und hat halt keine Rechnung mehr ...
Aber auch hier wäre der private VK dann, wenn es Hehlerware wäre zu Schadensersatz verpflichtet, ob aber da etwas rüberkommen würde wäre denn fraglich ...
 
Wo steht denn, dass der TE beim Händler kaufen will? :ka:
Wenn jetzt jemand von mir mein 1,5 Jahre altes Rad kauft, welches ich neu mit Rechnung gekauft habe, könnte ich auch keine Rechnung vorweisen.
Habe die Rechnung schlicht nicht mehr. Ist doch bestimmt bei einer Menge älterer Räder so.
 
Naja, Denkfehler ist ein hartes Wort - „Verkäufer“ lässt beide Interpretationen zu ;)

Vielleicht kann TE ja die Rahmennummer bekommen und eine Anfrage bei der Polizei machen, ob als gestohlen gemeldet. Weiß nicht, ob das geht und mehr bringt, als ein gutes Gefühl.

Gewährleistung gibt es bei Privatpersonen nicht und Garantie ist nicht übertragbar.
 
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