Da die Aussage jetzt ja schon vor über 2 Jahren getätigt wurde, wird ja sicher zz. ein Ergebnis vorliegen. Selbst der BDR sollte sowas in mehr als 2 Jahren schaffen.
Also mit der Aussage, es werde auf gegenseitige Sticheleien verzichtet, scheint es nicht sehr weit her zu sein. Ein wenig Gespür für das, was zwischen den Zeilen steht, reicht, um die eigentliche Aussage von juchhu zu lesen: "die DIMB bekommt es einfach nicht gebacken." Oder übst du Kritik am BDR? Immer noch sauer, dass ihr nicht "gelandet" seid, beim BDR?
Weder der eine, noch der andere Verband verschläft hier etwas. Richtig ist, dass der BDR für die Ausbildung eine solche Anerkennung anstreben muss. Allerdings - und da kann uns der vD ja einfach mal vormachen, wie es geht - ist der Weg ein gaaanz langer!
Zu Info:
Die Anerkennung der anbietenden Einrichtung sowie der einzelnen Maßnahme ist auf Landesebene zu regeln. Die Guide- und Trailscout-Ausbildungen sind aber bekanntermaßen über den Bundesverband DIMB in Kooperation mit dem BDR organisiert. Die Trainer-/Guide-Lizenzen vergibt der BDR.
Wie werden Bildungsurlaubsmaßnahmen anerkennungsfähig, ist aber die Frage gewesen bzw. ob die DIMB-Ausbildung anerkannt ist oder bald sein wird.
Hintergründe dazu z. B. im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes NRW:
§ 1
Grundsätze
(1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
(2) Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.
(3) Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungs-kompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können.
(4) Politische Arbeitnehmerweiterbildung verbessert das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge und fördert damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf.
http://www.verwaltung.uni-wuppertal.de/law/awbg.html#fn2
Schwieriger wird es dann allerdings bei den Voraussetzungen, als Weiterbildungsträger anerkannt zu werden:
§ 10 Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung
http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/index.php?mapid=weiterbildungsgesetz__wbg_
Der Hase im Pfeffer liegt dann nämlich hier:
§ 9
Anerkannte Bildungsveranstaltungen
Von der Anerkennung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die
der Erholung, ..., der sportlichen, ... Betätigung ... .
Ich hätte jetzt eigentlich von juchhu erwartet, der er uns diese Belege aus seinem Bundesland unter die Nase reibt. Ärgerlich, dass ich mich dazu von ihm provozieren lasse. Aber irgendwie macht's ja auch Spaß, so'n kleines Geplänkel, nicht?!
Danke für den Anstoß!

Habt ihr eigentlich solche Maßnahmen im Angebot?
Also für alle die, die noch Hoffnung haben: ich gehe mal nicht davon aus, dass es in Kürze was wird, mit dem Bildungsurlaub bei der DIMB.
Das was wir aber in unseren Kursen anbieten können -> viel neue Erfahrungen, Spaß auf dem Bike, nette Leute, die Lust aufs Lernen haben und ein intensiver Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten, die dem Biken noch mehr abgewinnen wollen und andere daran teilhaben lassen!
Grüße vom Ausbildungsteam der DIMB
Norm