potsdamradler
Konsumterrorist
- Registriert
- 3. September 2011
- Reaktionspunkte
- 46
Also keine vorsätzliche Beamtenbeleidigung!
Beleidigungen sind immer zivilrechtlicher Natur...
1er jurist?!
Das ist ein zunehmend beliebteres Hobby, da relativ kostengünstig.... Da kommst du ja bald besser weg,wenn du jemanden in der U-Bahn zusammentrittst ...
Das ist ein zunehmend beliebteres Hobby, da relativ kostengünstig.
Das hat die Gemeinde Biebertal in Hessen auch gedacht, als sie einfach mal so ein generelles Radfahrverbot in ihren Wäldern verkündete. Nach dem die DIMB dagegen eine Klage eingereicht hatte, wurde sie vor dem VG Gießen und dem VGH Kassel wieder auf den "Pfad" (= Singletrail) der Tugend geführt und musste das Verbot zurück nehmen
alle im Knast oder Steinbruch!
...mit Beweisfoto... is ja krass... naja, immerhin sind die 25 Ören ein hangemessener Betrag für ne Ordnungswidrigkeit i. Vgl. zu den 400 die sie dem Fredöffner aufgepresst haben...
Ist Dir das passiert? Oder weißt wie das genau abgelaufen ist? Das Foto allein wird ja wohl kaum für die Datenermittlung ausgereicht haben *g* Oder wenden die inzwischen schon Geheimdienst-Methoden an ;-)
..au mann - auch noch auf Westweg... hab ich letztes Jahr gemacht und will ich eigentlich 2014 wieder in Angriff nehmen...
Danke für die Info auf jeden Fall
Ein Förster hat in diesem Fall das Recht die Personalien festzustellen.