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Hi zusammen,
letztens habe ich einen Bericht über eine Person gesehen der Fahrräder repariert und zwar in einem umgebauten UPS Lieferfahrzeug. Er sagte ausdrücklich, dass bei mobiler Ausübung (was ja definitiv zutrifft in dem Fall) die Meisterpflicht entfällt.
Nehmen wir mal an man würde einen Vor Ort Service im Bereich Fahrradreparaturen anbieten fällt das dann auch unter mobile Ausübung?
Die zweite Frage wäre ob man ohne Ausbildung in diesem Bereich (nach Gewerbeanmeldung, bzw ob diese gestattet wird) Gebrauchträder verkaufen darf?
Gruß
Stefan
letztens habe ich einen Bericht über eine Person gesehen der Fahrräder repariert und zwar in einem umgebauten UPS Lieferfahrzeug. Er sagte ausdrücklich, dass bei mobiler Ausübung (was ja definitiv zutrifft in dem Fall) die Meisterpflicht entfällt.
Nehmen wir mal an man würde einen Vor Ort Service im Bereich Fahrradreparaturen anbieten fällt das dann auch unter mobile Ausübung?
Die zweite Frage wäre ob man ohne Ausbildung in diesem Bereich (nach Gewerbeanmeldung, bzw ob diese gestattet wird) Gebrauchträder verkaufen darf?
Gruß
Stefan