Seh das genauso wie Hellspawn und Geisterfahrer.
- Gewährleistung - gesetzliche Pflicht - Dauer: 2 Jahre ab Kaufdatum, Beweislastumkehr: nach 6 Monaten
Wenn seit Kauf 6 Monate verstrichen sind, ist der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Das gestaltet sich leider problematisch, aufwendig und auch nicht billig (Sachverständige etc.). Keine Sache von Kurzfristigkeit.
- Garantie - freiwillige Leistung des Herstellers
Wenn SUNN Frankreich Dir bei der jetzigen Situation nen Tausch gegen 40,- Versandkosten angeboten hat, würd ich nicht nein sagen. Geht vermutlich am unproblematischsten und schnellsten.