- Registriert
- 5. November 2006
- Reaktionspunkte
- 31
Hallo,
ich hab ein paar "Verständnisschwierigkeiten", vielleicht kann mir jemand fundiert weiterhelfen.
Wenn ich jemanden bei der Polizei wegen Betrug anzeige, kann ich dann nebenher noch einen Mahnbescheid erlassen über den Streitwert? Oder bedingt die eine Handlung die andere?
Mir ist nicht ganz klar, inwiefern die Dinge miteinander zutun haben.
Ein Mahnbescheid kann ja auch einfach verstreichen ohne Reaktion, das bedeutet ja längst nicht, dass ich an mein Geld komme, richtig? Daher würd ich gern direkt "dazu" ne Anzeige aufgeben wegen Betrug.
Danke und Gruß, S.
ich hab ein paar "Verständnisschwierigkeiten", vielleicht kann mir jemand fundiert weiterhelfen.
Wenn ich jemanden bei der Polizei wegen Betrug anzeige, kann ich dann nebenher noch einen Mahnbescheid erlassen über den Streitwert? Oder bedingt die eine Handlung die andere?
Mir ist nicht ganz klar, inwiefern die Dinge miteinander zutun haben.
Ein Mahnbescheid kann ja auch einfach verstreichen ohne Reaktion, das bedeutet ja längst nicht, dass ich an mein Geld komme, richtig? Daher würd ich gern direkt "dazu" ne Anzeige aufgeben wegen Betrug.
Danke und Gruß, S.