Mahnbescheid / Anzeige bei Polizei (Jura)

Registriert
5. November 2006
Reaktionspunkte
31
Hallo,


ich hab ein paar "Verständnisschwierigkeiten", vielleicht kann mir jemand fundiert weiterhelfen.

Wenn ich jemanden bei der Polizei wegen Betrug anzeige, kann ich dann nebenher noch einen Mahnbescheid erlassen über den Streitwert? Oder bedingt die eine Handlung die andere?
Mir ist nicht ganz klar, inwiefern die Dinge miteinander zutun haben.

Ein Mahnbescheid kann ja auch einfach verstreichen ohne Reaktion, das bedeutet ja längst nicht, dass ich an mein Geld komme, richtig? Daher würd ich gern direkt "dazu" ne Anzeige aufgeben wegen Betrug.

Danke und Gruß, S.
 
Die Anzeige bei der Polizei ist ja was strafrechtliches. Der Mahnbescheid was zivilrechtliches. Beides unterschiedliche Sachen.
 
Du musst sogar einen Mahnbescheid erlassen, um Dein Geld zurückzubekommen.

Dein Gegner kann dem Mahnbescheid widersprechen, dann musst Du klagen und es kommt gleich zu einer erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung.

Lässt Dein Gegner die Widerspruchsfrist des Mahnbescheids verstreichen, hast Du gute Karten. Dann kannst Du nämlich einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Sobald der stattgegeben wurde, kannst Du in per Gerichtsvollzieher pfänden lassen.

Der Ablauf im deutschen Mahnwesen ist klar festgelegt, im Netz findest Du mehr Informationen darüber.

Servus aus München,
Anselm
 
Okay, das mit dem Mahnbescheid und dem Vollstreckungsbescheid war mir recht klar.
Inwiefern haben denn hier Strafrecht und Zivilrecht miteinander zutun? Ergeben sich irgendwelche Vorteile für mich wenn ich nur den Mahnbescheid erlasse oder sollte ich mich um beides bemühen? Hat die strafrechtliche Anzeige irgendeine Bewandnis auf dem Weg zu meinem Recht zu kommen oder ist der Besuch bei Blau/Grün "verschwendete Zeit"?
 
Ich wollte einfach nur eine unverbindliche Auskunft. Teilweise wurde mir ja auch schon gut geholfen
xyxthumbs.gif
:lol::lol::lol::lol::lol:
dat wid lustich:lol::lol::lol:
 
zunächst ist JURIST kein geschützter berufstitel, wäre also da vorsichtig in deinem vertrauen.

für dich gibt es rechtsanwälte. die kosten ggf honorar, sind aber meist ihr geld wert.

Na..... da hab ich aber ne Menge anderer Erfahrung gemacht !

Ist einer der wenigen (wenn nicht sogar der einzige) Berufsstände die nicht nach Erfolg bezahlt werden, sondern immer ihr Honorar verlangen !

Und dann noch nach Streitwert bezahlt werden, was liegt also
näher, selbigen hoch zu treiben !


An den TE : mach am besten gleich Schluß hier, das wird nix !

Meld Dich bei ner (z.B.)Verbraucherschutzberatung, die können dir schon mal kostenlos weiter helfen !
Gruss
Wade
 
Es wurde ja schon das Wesentliche gesagt. Ich fasse nochmal kurz zusammen:

1. (Antrag auf) Mahnbescheid = Zivilrecht; Betrugsanzeige = Strafrecht. Beides ist nicht voneinander abhängig. Der Mahnbescheid soll zu einem Titel führen, mit dessen Hilfe du die Zwangsvollstreckung betreiben kannst. Die Strafanzeige führt hingegen gegebenfalls zu einer strafrechtlichen Sanktion des Beschuldigten, einen Titel wirst du daraus nicht erlangen. Du kannst, musst aber nicht Strafanzeige erstatten. Dein Geld erlangst du nur über den Zivilrechtsweg zurück.

[Adhäsionsverfahren etc. mal außen vor gelassen]

2. Ob ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist, oder nicht, musst du selbst entscheiden. Kosten und Aufwand sind erstmal gering. Außerdem brauchst du dafür keinen Anwalt. Im besten Fall erlangst du (über den Zwischenschritt Mahnbescheid) einen Vollstreckungsbescheid, mit dem du dann weiter dein Geld beitreiben kannst (Gerichtsvollzieher, Grundbuchamt, etc.). Der Titel hält 30 Jahre lang, insofern macht dies u.U. auch Sinn, wenn der Schuldner derzeit nicht zahlungsfähig ist. Im schlimmsten Fall widerspricht der Schuldner rechtzeitig und das Mahnverfahren kann in ein reguläres Klageverfahren übergeleitet werden.
 
Danke.
Die Kosten für den Mahnbescheid muss doch eh der Beschuldigte tragen, wenn ich im Recht bin, richtig? Der Streitwert beträgt 300€. Wie sich das für mich las, werden anfallende Kosten direkt auf den Streitwert aufgeschlagen vom zuständigen Gericht.

Sollte er Widerspruch einlegen muss ich mir einen Anwalt nehmen, oder?

Eigentlich geht es mir nur darum, zu meinem Recht zu kommen - andererseits bin ich natürlich in der Stimmung, alles auszunutzen, was so geht, schon allein für den Ärger, dass solche Schritte nun doch nötig sind.
 
Im gerichtlichen Mahnverfahren gibt es keinen "Beschuldigten".
Verfahrenskosten trägt derjenige, der den Rechtsstreit verliert.
Ob Du gewinnst, ist indes unsicher.
Außerdem ist ein gerichtliches Mahnverfahren nur sinnvoll, wenn der Schuldner sich nicht rührt und gar nichts tut.
Wenn er den Anspruch ohnehin bestreitet, ist eine Klageerhebung besser.
Bedenke auch: Du hast nach dem ersten Urteil des Zivilgerichts wegen des geringen Streitwerts keine Berufungsmöglichkeit, d.h. dann ist Ende !
Bevor Du also irgendetwas machst:
Investiere ein paar Euro und gehe zum Anwalt.
Von dem dann ersparten Geld gehst Du essen und hakst die Angelegenheit einfach ab.
 
Wenn er den Anspruch ohnehin bestreitet, ist eine Klageerhebung besser.


Er hat den Anspruch nicht bestritten, aber war der Meinung es sei reine Kulanz und er könne einen Preis weit unter Marktwert festlegen. Wenn der Motor eines gekauften Autos kaputt ist, kann man das nicht mit "hab ich nicht gesehen" abhaken und dann, bei einem aktuellen Marktwert des Motors von sagen wir 5.000€, aus angeblicher Kulanz :rolleyes: eine 4.000€ Rücküberweisung anbieten, wenn ich den kaputten Motor zurückschicke.
Denn davon krieg ich keinen "neuen" (gebrauchten) Motor, da zum aktuellen Marktwert einfach Geld fehlt.

Nach zig Mails meinerseits u.a. mit Gesetzestexten die haarklein auflisten, warum und weshalb ich im Recht bin (kein Fall von Kulanz, er verpflichtet, kann einwandfreie Ware oder Reparatur auf seine Kosten verlangen) ist nun einfach Funkstille.
Frist wurde gesetzt, erneuter Versuch eines Entgegenkommens (4900€ Rückzahlung, Differenz zahl ich dann selbst zum neuen Motor den ich mir selber besorge aus dem Netz) inkl. einer Ausführung was ihn erwartet (Motorkosten, Mahngebühren etc.) kommt einfach keine Reaktion mehr.

Habe es auf zig Wege probiert und nun die Schnauze einfach voll. Wer so überhaupt nicht einsichtig ist (Sehr schön auch das Argument, das Auto würde neu 100.000 kosten und ich hätte es eh für 40.000 gekauft, obwohl er laut seiner Rechnung die mir vorliegt selbst nur 50.000 bezahlt hat) wird dann eben auf offiziellem Wege gezwungen (hoffe ich).
Bin rechtsschutzversichert und werd mich dann wohl erstmal mit meiner Versicherung auseinandersetzen, wozu die mir raten.

Vielleicht hat trotzdem noch jemand den ein oder anderen Tipp, nachdem ich nun schon mit harter Story aufwarte. ;)
 
... Wer so überhaupt nicht einsichtig ist...wird dann eben auf offiziellem Wege gezwungen (hoffe ich).
Bin rechtsschutzversichert ...

(Zivil-)Gerichte sind keine Erziehungsanstalten.
Manchmal steht das, was am Ende rauskommt, in keinem Verhältnis zum Input.
Und Rechtsschutzversicherungsverträge beinhalten oft eine Selbstbeteiligung.
Regelmäßig werden auch nur die eigenen Kosten und nicht die des Anspruchsgegners übernommen.
Informiere Dich beim Fachmann, dem Du Deinen Fall schilderst, genauer.
Oder - das wäre meine Empfehlung - pfeif´ drauf.
Wenn Juristen erstmal anfangen, wird es kompliziert und teuer. Ich weiß, wovon ich rede. :D
 
Ich bin leider nicht in der finanziellen Lage nun auf dem Defekt sitzenzubleiben, da der Verkäufer sich ja einfach nicht mehr rührt. Wenn mich das finanziell nicht kratzen würde, hätte ich das alles längst abgehakt.
 
Betrachte es von der anderen Seite:
Bist Du in der Lage, einen ggf. längeren Rechtsstreit finanziell und nervlich durchzuhalten ? Bedenke: Du kannst den Prozeß auch verlieren.
Gerade, wer wenig Geld zur Verfügung hat, sollte abwägen, ob er sich es leisten kann, gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen.
Deshalb mein Rat: Gehe zum Anwalt für ein Erstgespräch und kläre vorher die Kostenfrage mit Deiner Versicherung.
 
Ich bin leider nicht in der finanziellen Lage nun auf dem Defekt sitzenzubleiben, da der Verkäufer sich ja einfach nicht mehr rührt. Wenn mich das finanziell nicht kratzen würde, hätte ich das alles längst abgehakt.

falls du keinen rechtschutz hast, der die kosten übernimmt, lass es sein. die 300 euros die du von dem typen willst, kommen schnell an kosten für dich zusammen. angeneommen er nimmt sich einen anwalt, dann brauchst du auch einen und wenn du evtl. kein recht bekommst, zahlste auch noch seine kosten. am besten frag beim verbraucherschutz nach, das kostet dich soweit ich weiß, erst mal nichts und da bekommst du sicher fundierte infos.
 
Noch ein paar "Tipps" aus eigener Erfahrung:

- hast du mal die Voraussetzungen des Betrugs angeprüft? Für mich liest sich das eher wie "normales" Mangelrecht/Schadensersatzrecht, also Zivilrecht. A hat nicht mangelfrei an B geliefert, B will Kompensation.

- das Mahnverfahren ist im Grunde ausschließlich für "eindeutige" Ansprüche, d.h. vor allem Primäransprüche aus Verträgen (Nichtzahlung auf Kaufvertrag u.ä.), gegen die der Gegner aller Voraussicht nach nichts einwenden wird.

- da das strafrechtliche Ermittlungsverfahren scheinbar noch nicht abgeschlossen ist, hast du faktisch keinen Beleg dafür, dass du tatsächlich betrogen worden bist (das Mahngericht prüft den Anspruch nicht!). Hier würde ich als Gegner immer widersprechen...(ganz davon ab sieht es die Rechtschutzversicherung auch gerne, wenn der Versicherungsnehmer was "offizielles" vorweisen kann)

- einen RA brauchst du bei dem Streitwert grundsätzlich nicht, allerdings wirst du selbst kaum Akteneinsicht bei der StA beantragen können. Auch im Falle des Widerspruchs kann der RA vor dem Streitgericht nur helfen.

PS: Manchmal lohnt sich auch ein Mahnbescheid "ins Blaue" hinein, wenn der Gegner z.B. strunzendumm oder kaum mal zu hause ist. Hatte schon einige Male den Vollstreckungsbescheid in der Hand, obwohl der Gegner normalerweise wohl widersprochen hätte...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Kosten ansich sind kein Problem, da ich versichert bin.

Ob der Tatbestand des Betrugs hier zutrifft weiß ich nicht genau. Immerhin stellt der Verkäufer mittlerweile auf Durchzug und reagiert überhaupt nicht mehr.

Da von ihm offensichtlich eh nichts mehr kommt werd ich erstmal einen Mahnbescheid erlassen und dann seh ich weiter.
 
Also die Kosten ansich sind kein Problem, da ich versichert bin.

Die Kosten können trotz Versicherung zum Problem werden, weil die meisten Versicherungsverträge eine Selbstbeteiligung vorsehen und regelmäßig nur die eigenen Kosten übernehmen. Wer also verliert, muß oft die Kosten des Gegners aus eigener Tasche bezahlen.

Ob der Tatbestand des Betrugs hier zutrifft weiß ich nicht genau. Immerhin stellt der Verkäufer mittlerweile auf Durchzug und reagiert überhaupt nicht mehr.

Wenn einer nicht reagiert, hat das mit Betrug gar nichts zu tun.
Es gibt einerseits in der "Laiensphäre" eine Vorstellung dessen, was Betrug zu sein scheint; andererseits gibt es die Rechtswirklichkeit. Der Betrug erfordert gem. § 263 StGB zunächst eine objektive Täuschungshandlung des Täters. Bereits daran wird es hier wahrscheinlich scheitern.
Laß mal die strafrechtliche Seite weg. Das ist Hühnerkram.

Da von ihm offensichtlich eh nichts mehr kommt werd ich erstmal einen Mahnbescheid erlassen und dann seh ich weiter.

Achte darauf, das Formular korrekt auszufüllen. Dafür gibt es bei Gericht Rechtspfleger, die oft behilflich sind.
 
Die Kosten können trotz Versicherung zum Problem werden, weil die meisten Versicherungsverträge eine Selbstbeteiligung vorsehen und regelmäßig nur die eigenen Kosten übernehmen. Wer also verliert, muß oft die Kosten des Gegners aus eigener Tasche bezahlen.

Die Lage ist absolut eindeutig, ich sehe da absolut keinen Spielraum dafür, das Ganze zu verlieren. Aber gut, wie das mit der Juristerei ist, weiß man ja.


Wenn einer nicht reagiert, hat das mit Betrug gar nichts zu tun.
Es gibt einerseits in der "Laiensphäre" eine Vorstellung dessen, was Betrug zu sein scheint; andererseits gibt es die Rechtswirklichkeit. Der Betrug erfordert gem. § 263 StGB zunächst eine objektive Täuschungshandlung des Täters.

Trifft hier zu, da er absichtlich einen Mangel verschwiegen hat und für ebenjenen nicht gerade steht. Aber egal, das ist nun Haarspalterei.

Laß mal die strafrechtliche Seite weg. Das ist Hühnerkram.

Besser ist es wohl.



Achte darauf, das Formular korrekt auszufüllen. Dafür gibt es bei Gericht Rechtspfleger, die oft behilflich sind.

Jop, dazu gibts ja auch im Netz genug Informationen.
Allerdings bin ich mir nicht ganz im Klaren darüber, wie genau ich den Streitwert festsetzen kann. Immerhin gibts im Gebrauchtmarkt den Motor je nach Verkäufer zu unterschiedlichen Preisen, der eine will 5k€, der andere 5,5k€. Darf ich da einfach 1-2 Angebote per Ausdruck als Grundlage nehmen oder ist das rechtlich nicht einwandfrei?
 
Zurück