legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

Es wird halt weiter im kreis gedreht.... Die gesamtstrategie für aut ist halt keine strategie sondern ein weiterschieben der verantwortung auf....

Ich seh das bei mir in der gegend, wenn man etwas den gemeinden/tourismusverbänden überlässt, passiert zuerst mal gar nix und dann noch
.
In welcher Gegend bist Du daheim?

Ganz naive Idee: Es sind garantiert nicht alle Waldstücke, die jemand besitzt, wirtschaftlich profitabel. Zum Beispiel nützen manche Eigentümer ihr Stück Wald nur zum Heizholz schlagen 1x im Jahr.
Wird ein Areal Wald (mehrere Eigentümer) mal unter der Kosten-Nutzen-Analyse betrachtet, ist es vielleicht kaum lukrativ oder es gibt eh wenig Vieh da, dann kann man den spot im Sinne des Volkes auf Basis der Toleranz und des Gemeinnutzens (wie Wanderwege eben auch) für's motorfreie Mountainbiken freigeben.
Wie gesagt: "Betreten, Befahren auf eigene Gefahr!"
Einfach bissel mehr miteinander... Die Natur hat keinen Besitzer. Der Baum links von der Zaungrenze beeinflußt den rechts davon genauso. Sie haben die gleiche Erde, ein vernetztes Wurzelwerk usw.
Aufgrund der körperlichen fitness, die es für's naturnahe biken braucht, ist die Gefahr einer "Invasion" doch echt gering.
Viele Wanderer schmeißen mehr Müll in den Wald oder defäkieren auf die Wege. Dennoch bleibt Wandern erlaubt.
 
Bin a süd/ost kärntner, grenznähe...
Deshalb hab ich halt meist nur den stress mit leuten die ich nicht kenn und die nicht aus der region sind, so wie heut, wo ich aufn weg von kärnten nach slo vom typischen jaga ( ohne ausweis name usw.) aufgehalten worden bin. Wollt das ich umdreh.... Passiert so 2x im jahr... Regt mich dann auf, aber ändert halt nix dran dass ich grundsätzlich in so nen fall in erklärungsnot bin.... Und das es in slo diese gespräche noch nie gab....

Dafür war dann der rest der tour umso schöner...
 
für mich stellt sich atm die frage: gibts irgendwo ne seite, wo genau erklärt ist, wer was darf und was nicht.

mir ist schon klar dass das befahren des waldes nicht erlaubt ist, und dass die meisten "offiziellen trails" angegebene benutzungszeiten haben und ausserhalb dieser das befahren auch untersagt ist.

aber hierbei handelt es sich ja nicht um eine straftat sondern um eine verwaltungsübertretung, und da kann mich ja nicht jeder hanswurst der meint der scherrif des ortes zu sein zurechtzuweisen...

mir ist schon klar dass der ton die musik macht und ich bin eigentlich umgänglich, nur manchmal will ich nicht diskutieren sondern einfach wissen bzw. vorher wissen dann brauch ich nciht diskutieren...

ich hab schonmal kurz mit einem naturfreundefunktionär darüber gesprochen der meinte:

imgrunde hat im wald ja nur der grundstücksbesitzer/wegegenossenschaft usw oder dessen erfüllungsgehilfen(förster) das recht dich anzuhalten (lt. forstgesetz)

in weiterer folge kann dann natürlich schon die polizei auch dir eine verwaltungsübertretung direkt abstrafen, aber die gefahr dass die mir hier am land im wald begegnet geht gegen null ....

beim grundstücksbesitzer/förster könnte es, wenn es hart auf hart kommt dann eben zur besitzstörungsklage kommen, aber gut....


was ich nicht gefunden hab, ist irgend ein recht des jägers, ausser dass er mir halt sagt dass das fahren da verboten sei, aber weder kann er von mir verlangen dass ich mich ausweise noch kann er mich festhalten... insofern kann ich seine anweisung oder dergleichen auch ignorieren ....

wie gesagt es betrifft mich grundsätzlich nicht und ich bin normalerweise umgänglich aber immer hab ich nicht lust über diverse banalitäten mit den dafür nichtmal zuständigen herren zu diskutieren ...

am leichtesten ist wenn mich ein auswärtiger drauf anspricht "hams a erlaubnis hier zu fahren" - "wenn i de net hätt tat i net fahrn",und tschüss ....

also hat da wer was wo das alles gut zusammengefasst ist und nicht bloss so halb aus hörensagen und selber tun sondern fundiert ?
 
für mich stellt sich atm die frage: gibts irgendwo ne seite, wo genau erklärt ist, wer was darf und was nicht.

mir ist schon klar dass das befahren des waldes nicht erlaubt ist, und dass die meisten "offiziellen trails" angegebene benutzungszeiten haben und ausserhalb dieser das befahren auch untersagt ist.

aber hierbei handelt es sich ja nicht um eine straftat sondern um eine verwaltungsübertretung, und da kann mich ja nicht jeder hanswurst der meint der scherrif des ortes zu sein zurechtzuweisen...

mir ist schon klar dass der ton die musik macht und ich bin eigentlich umgänglich, nur manchmal will ich nicht diskutieren sondern einfach wissen bzw. vorher wissen dann brauch ich nciht diskutieren...

ich hab schonmal kurz mit einem naturfreundefunktionär darüber gesprochen der meinte:

imgrunde hat im wald ja nur der grundstücksbesitzer/wegegenossenschaft usw oder dessen erfüllungsgehilfen(förster) das recht dich anzuhalten (lt. forstgesetz)

in weiterer folge kann dann natürlich schon die polizei auch dir eine verwaltungsübertretung direkt abstrafen, aber die gefahr dass die mir hier am land im wald begegnet geht gegen null ....

beim grundstücksbesitzer/förster könnte es, wenn es hart auf hart kommt dann eben zur besitzstörungsklage kommen, aber gut....


was ich nicht gefunden hab, ist irgend ein recht des jägers, ausser dass er mir halt sagt dass das fahren da verboten sei, aber weder kann er von mir verlangen dass ich mich ausweise noch kann er mich festhalten... insofern kann ich seine anweisung oder dergleichen auch ignorieren ....

wie gesagt es betrifft mich grundsätzlich nicht und ich bin normalerweise umgänglich aber immer hab ich nicht lust über diverse banalitäten mit den dafür nichtmal zuständigen herren zu diskutieren ...

am leichtesten ist wenn mich ein auswärtiger drauf anspricht "hams a erlaubnis hier zu fahren" - "wenn i de net hätt tat i net fahrn",und tschüss ....

also hat da wer was wo das alles gut zusammengefasst ist und nicht bloss so halb aus hörensagen und selber tun sondern fundiert ?
Bin ganz bei dir, das würd immens helfen. Ich bleibe auch stets freundlich, aber manchmal wär so ein Leitfaden, nur der (Selbst-)Sicherheit wegen, schon sehr hilfreich und beruhigend.
Ist ein Jagdpächter dann auch befugt? Solches und ähnliches!-)
Muß derjenige sich als befugtes Organ vorort auch ausweisen können? etc
 
Es gibt einen Leitfaden:

§ 80 StPO Anzeige- und Anhalterecht

(1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt. Einem Opfer (§ 65 Z 1), das Anzeige erstattet hat, ist eine schriftliche Bestätigung der Anzeige gebührenfrei auszufolgen.

(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.

https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/80


Sollten alle Grundwehrdiener Mal gehört haben.
 
Eigentlich ist es ja viel schlimmer, es gibt 9 "Leitfäden", in die einzelnen Landesjagdgesetze gegossen:

Z.b. §35 in Tirol:
Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach jagdrechtlichen Vorschriften auf frischer Tat betreten, festzunehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorzuführen, wenn
  • der Betretene dem Jagdschutzorgan unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist,
  • begründeter Verdacht besteht, dass sich der Betretene der Strafverfolgung entziehen werde, oder
  • der Betretene trotz Abmahnung die strafbare Handlung fortsetzt oder versucht, sie zu wiederholen;

In Kärnten z.B. ist eine Festnahme oder Durchsuchung durch den Jäger mMn. nicht möglich.
Aber auch hier würdest du dich eventuell der Staatsgewalt entziehen (Widerstand gegen die Staatsgewalt) wenn du die Anhaltung des Jägers ignorierst. Sie dürfen dir dann auch außerhalb des Waldes folgen (d.h. mit dem Auto nach Hause nachfahren).

Patentrezept bei einer Anhaltung gibt es keines, oft hilft es den Wind aus den Segeln zu nehmen wenn man sich einsichtig zeigt und erklärt weiterzuschieben. Wenn jemand bei einer Anhaltung im Wald den Ausweis haben will immer die Polizei hinzuziehen, dann klärt sich idR automatisch ob das Gegenüber dazu im Sinne des Jagdgesetzes befugt ist. Oft kann man sich dann auch darauf einigen es dabei zu belassen und jeder geht (oder schiebt) - angesichts der drohenden Dauer des Unterfangens und der Unsicherheit ob die Polizei überhaupt jemals in den Wald kommt - seiner Wege.

Unverhältnismäßig ist sicher wenn der Jäger mit gezogener Waffe jemandem daran hindern will der Festnahme zu entziehen. Man macht sich aber trotzdem eventuell des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig wenn man weiterfährt.

Also: Immer wenn man als Radfahrer aufgefordert wird einem Jäger trotz Deeskalation den Ausweis zu zeigen, im Gegensatz den Ausweis fordern und die Polizei verständigen. Weil zumindest schlimmer als die eventuelle Verwaltungsstrafe kann es dann nicht mehr werden.
 
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was ich nicht gefunden hab, ist irgend ein recht des jägers, ausser dass er mir halt sagt dass das fahren da verboten sei, aber weder kann er von mir verlangen dass ich mich ausweise noch kann er mich festhalten... insofern kann ich seine anweisung oder dergleichen auch ignorieren ....
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also hat da wer was wo das alles gut zusammengefasst ist und nicht bloss so halb aus hörensagen und selber tun sondern fundiert ?
Gesammelte Werke zum biken in AT-Wäldern habe ich auch nicht, nur ein weiteres Regel-Fundstück:

Als oÖler fühle ich mich gleich wieder eingeschränkt und ungleich behandelt. Schade! Weil ich die Logik und Zusammenhänge der Regeln nicht checke. Was ist der tiefere Zweck dahinter, wenn ein Bundesland etwas sperrt und das andere dasselbe zulässt?
 

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Das alles ist Herumdoktern an Symptomen - und mit der neuen Mountainbike-Strategie wird es nicht besser. Es kommen evtl. ein paar neue Strecken hinzu, das Verhältnis in der Gesellschaft zum Mountainbiken außerhalb der bezahlten Routen wird dadurch vermutlich eher noch schlechter, weil jetzt hat man ja etwas für die Mountainbiker getan. Trotzdem ist man weiter von Besitzstandsstörungsklagen bedroht.
 
Eigentlich ist es ja viel schlimmer, es gibt 9 "Leitfäden", in die einzelnen Landesjagdgesetze gegossen:

Z.b. §35 in Tirol: Personen, die sie bei der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach jagdrechtlichen Vorschriften auf frischer Tat betreten
Fällt das Radeln im Wald in Österreich (bzw. Kärnten, Tirol, ...) unters Jagdrecht? Das der Jäger schon mal Jagd auf Radler macht, ist hier mal nicht gemeint.
 
Nein, Forstgesetz, aber ich bin auch kein Jurist. Das Anhalten kann unters Jagdgesetz fallen.
 
Eigentlich ist es ja viel schlimmer, es gibt 9 "Leitfäden", in die einzelnen Landesjagdgesetze gegossen:

Z.b. §35 in Tirol:


In Kärnten z.B. ist eine Festnahme oder Durchsuchung durch den Jäger mMn. nicht möglich.
Aber auch hier würdest du dich eventuell der Staatsgewalt entziehen (Widerstand gegen die Staatsgewalt) wenn du die Anhaltung des Jägers ignorierst. Sie dürfen dir dann auch außerhalb des Waldes folgen (d.h. mit dem Auto nach Hause nachfahren).

Patentrezept bei einer Anhaltung gibt es keines, oft hilft es den Wind aus den Segeln zu nehmen wenn man sich einsichtig zeigt und erklärt weiterzuschieben. Wenn jemand bei einer Anhaltung im Wald den Ausweis haben will immer die Polizei hinzuziehen, dann klärt sich idR automatisch ob das Gegenüber dazu im Sinne des Jagdgesetzes befugt ist. Oft kann man sich dann auch darauf einigen es dabei zu belassen und jeder geht (oder schiebt) - angesichts der drohenden Dauer des Unterfangens und der Unsicherheit ob die Polizei überhaupt jemals in den Wald kommt - seiner Wege.

Unverhältnismäßig ist sicher wenn der Jäger mit gezogener Waffe jemandem daran hindern will der Festnahme zu entziehen. Man macht sich aber trotzdem eventuell des Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig wenn man weiterfährt.

Also: Immer wenn man als Radfahrer aufgefordert wird einem Jäger trotz Deeskalation den Ausweis zu zeigen, im Gegensatz den Ausweis fordern und die Polizei verständigen. Weil zumindest schlimmer als die eventuelle Verwaltungsstrafe kann es dann nicht mehr werden.

na so ungefähr handhabe ich das ja mit meinen laienwissen jetzt eh schon die ganze zeit....

solang sich mein gegenüber nicht ausweist und legitimiert, gibts von mir sowieso keinen ausweis.
und wenns ein jäger ist, bleibts bei keinen ausweis....

ein jäger hat zumindest laut kärntner jagdgesetz hierbei keine besonderen befugnisse bzw rechte.

so wie ich es verstanden habe, ist eine verwaltungsübertretung keine strafttat, und deshalb kein grund wo mich eine person ohne besondere befugnisse (so wie es eben im bundesheerparagraph weiter oben beschrieben) festhalten darf.

er darf mir aber natürlich folgen, und meine verwaltungsübertretung anzeigen, und die polizei wird die dann, sofern sie meine identität feststellen kann, aufnehmen und an die verwaltungsbehörde weiterleiten...


6)Jagdschutzorgane sind verpflichtet, Verwaltungsübertretungen nach diesem Gesetz der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Von der Erstattung einer Anzeige darf jedoch abgesehen werden, wenn das Verschulden des Beanstandeten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung gemessen an der Bedeutung des gesetzlich geschützten Rechtsgutes unbedeutend sind. In einem solchen Fall hat das Jagdschutzorgan den Beanstandeten in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam zu machen und hiervon den Bezirksjägermeister in Kenntnis zu setzen.

ist natürlich auch ein superparagraph, einerseits muss(soll) er dich als radfahrer anzipfen, andererseits hat er eh keine befugnis, und du kannst ihn auch die lange nase zeigen und einfach weiter gehen....
 
Nein, Forstgesetz, aber ich bin auch kein Jurist. Das Anhalten kann unters Jagdgesetz fallen.
So wie ich den Gesetzesausschnitt lese, darf der Jäger erst dann Anhalten, wenn ein Verstoß gegens Jagdgesetz vor- bzw. nahe liegt. Wenn du "nur" gegen das Fortgesetz verstoßen hast, darf der Jäger nix, sondern wie oben schon geschrieben nur der Grundbesitzer oder der Förster aktiv werden. Und das ist wohl wie oben auch schon gesagt nur eine Verwaltungsübertretung (entspricht einer Ordnungswidrigkeit in Deutschland?) und keine Straftat. Aber ob man mit einem Jäger mit dem Gewehr "im Anschlag" da wirklich diskutieren möchte ... Ist halt ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Ist übrigens in Deutschland ähnlich: Der Jäger darf nur dann aktiv werden, wenn jagdliche Belange betroffen sind. Sonst ist im Wald der Revierförster, das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig (auch nicht der Grundbesitzer, dem Waldgesetz sei Dank). Wenn der Jäger einen trotzdem anhält, könnte man ihn hierzulande wegen Nötigung anzeigen.
 
Ja eh, wenn alles Deeskalieren nichts bringt und man einen Ausweis vorzeigen soll dann wurde zu 99% der Entschluß innerlich bereits gefasst, dass das Treffen Konsequenzen nach welchem Paragraph auch immer haben soll. Die Frage ist nur ob durch das Warten auf die Polizei hoch oben am Berg, tief im Wald nicht doch noch ein Sinneswandel stattfindet, das ist dann doch dem einen oder anderen schon zu aufwändig. Noch dazu wo nicht jeder Polizist vor Ort gleich eskalieren und eine Anzeige schreiben will, vor allem wenn man selbst korrekt, vernünftig und deeskalierend bleibt. Den unsicheren Ausgang kennen auch die meisten Anzeigewilligen.

Hilft natürlich nur wenig wenn der Graf selbst mit dem Anwalt auf gerade mit der G-Klasse am Weg zum Hochsitz ist ...
 
Mit der Folge zu fast 4000,- Strafe oder 2 Wochen Häfn. - So ein Wissen hält mich schon ab da zu biken, wo "er" ist. Machst Du Dir da nix sraus?
wo hast denn de summe her ?
€ ok habs gefunden ... also "bis zu" 3,6k aber das entscheidet ja dann die BH und nicht der kollege im wald....

warten würde ich sowieso nicht, und den fall dass das gegenüber mit der waffe zu hantieren beginnt hab ich gott sei dank noch nicht erlebt, würde glaub ich auch einen "normalen jäger/menschen" auch nicht in den sinn kommen.....

prizipiell hab ich meine wege wo ich zu 99% durchkomm ohne feindeskontakt, aber solang ich mtb geh werde ich diese verwaltungsübertretungen begehen, und ich muss damit leben dass mich deswegen wer anzipfen will ....

wie eh schon oben erwähnt wirds mit der "kanalisierung" und den insellösungen eher schwieriger weil "da habts aber eh schon bekommen was ihr wollt und reicht noch immer nicht" mentalität aufkommen könnte ...
 
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