Leerer Fahrradträger permanent am Auto

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Salüt liebe Wissende und Halbwissende,

Habe mir kürzlich einen THULE 9105 Heckträger zugelegt und würde gerne wissen, inwiefern es erlaubt oder nicht erlaubt ist, mit dem Ding am Heck im hochgeklappten Zustand und mit eingefahrenen Schienen im Alltag leer rumzufahren. Quasi über die Sommermonate zur Arbeit etc., so dass unter der Woche abends für ne Feierabendrunde nur Rad drauf muss und gut. Das Auto ist n Golf 4.

Kennt sich damit jemand aus oder weiss, wo Konkretes steht? Laut Bedienungsanleitung müssen damit der TÜV glücklich ist nur Kennzeichen und Lichter frei sein. Da steht aber nix von beladen oder unbeladen.

Luftwiderstand von den Zipfel Rohr, was übers Dach übersteht (wobei die Autoantenne höher ist) und ggf. höherer Spritverbrauch sind mir recht egal, weil unter der Woche nur Stadtverkehr und bei 75 PS ist mehr als zugelassene 120 Stukis des Teils auch ohne Träger ne Qual. Das Auto steht in ner Garage, daher Diebstahl/Vandalismus auch zweitrangig.

Das ist das gute Stück:
http://www.thule.com/de-de/de/produ...bike-carriers/thule-clipon-high-9105-_-910501

Grüße
Der Unwissende
 
3. Bremsleuchte?
thule heckträger.PNG

http://cdn2.static-tgdp.com/assetloader.axd?pimid=910501&id=449879&brand=Thule&market=DE
 

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Was aber nicht heißt das du den Träger nicht leer in der Gegend spazieren fahren darfst das ist nur einen Empfehlung. Es ist egal ob beladen oder nicht. Wenn der Träger für dein Auto zugelassen ist kannst du den montiert haben solange du möchtest.
 
Gibt es nicht auch Einschränkungen, dass man bei einer abnehmbaren AHK eine Mitschuld bekommt, wenn man Sie aus Faulheit montiert lässt und es zum Schaden kommt, auch wenn man sonst schuldfrei wäre?
Meine diese Räuberpistole mal gehört zu haben.

Ansonsten so argumentieren, dass du gerade unterwegs bist zu Punkt B , wo du ein Rad aufladen willst.
 
"Wenn die AHK eine Betriebserlaubnis hat, dann kann man sie - auch wenn es eine abnehmbare oder schwenkbare Konstruktion ist - immer am Fahrzeug lassen.

Gleiches gilt auch für Dachgrundhalter/-gepäckträger & Radträger auf der AHK"

Quelle
 
danke fuer die muehen. offensichtlich gibt es doch in diesem deutschen lande ausnahmswiese mal keine klare regelwerks-aussage.

in dieser 0815 thule sicherheitsbroschuere fuer alle systeme steht im grunde auch nur drin, dass die dritte bremsleuchte, nummernschild, "normale" bremsleuchten sichtbar sein muessen... und auch dass windgeraeusche entstehen koennen... dass man das teil vor der autowaschanlage abnehmen und bestimmt auch dass man haustiere nicht in der mikrowelle trocknen soll. ;)

dieser melzer text ist interessant.
 
Gibt es nicht auch Einschränkungen, dass man bei einer abnehmbaren AHK eine Mitschuld bekommt, wenn man Sie aus Faulheit montiert lässt und es zum Schaden kommt, auch wenn man sonst schuldfrei wäre?
Meine diese Räuberpistole mal gehört zu haben.

Ansonsten so argumentieren, dass du gerade unterwegs bist zu Punkt B , wo du ein Rad aufladen willst.

Das ist nicht so, eine abnehmbare AHK muss bei Nichtgebrauch nur abgenommen werden, wenn das Kennzeichen (teilweise) durch den Kugelkopf verdeckt wird.
 
Das ist nicht so, eine abnehmbare AHK muss bei Nichtgebrauch nur abgenommen werden, wenn das Kennzeichen (teilweise) durch den Kugelkopf verdeckt wird.

Das ist richtig, sie MUSS nicht abgenommen werden.ABER:
Wenn es zu einem Auffahrunfall kommt, wird es gerne so ausgelegt dass derjenige der die Kupplung nicht abmontiert hat eine quasi Mitschuld bekommt, da der Schaden am auffahrenden Auto höher ist als in dem Falle dass die AHK abmontiert wurde. (Ich kenne da so ein paar Leute die können davon ein Lied singen)
Mindestens dieser Mehrschaden muss dann getragen werden.
Ob das jetzt gerecht ist oder nicht gehört denke ich nicht in diesen Thread, ich könnte mir allerdings vorstellen, dass eine ähnliche Handhabe mit den Fahrradträgern praktiziert wird, habe da allerdings keine "Erfahrungswerte"...
 
Aber der Fahrradträger wirkt doch eher wie ein zusätzlicher Stoßdämpfer. Im Gegensatz zur Anhängerkupplung, die wie ein Rammbock fungiert.
Vielleicht sollten alle, die keinen Fahrradträger(-Stoßdämpfer) haben eine Mitschuld bekommen? ^^
 
Schöne Diskussion über AAHK, dem TE geht es aber um einen Träger auf der Heckklappe und nicht auf der AHK. Und selbst wenn, wäre die AHK ja durch den darauf montierten Träger in Gebrauch.
 
So ein Träger kann permanent an der Heckklappe bleiben. Auch an Wohnmobilen verlangt niemand, daß die bei Nichtgebrauch abgenommen werden müssen.
Oftmals sind die Dinger ja nicht nur geklemmt, sondern fest verschraubt. Früher hatte ich an meinem Camping-Bus auch ein "Paulchen" permanent dran und es gab nie Gemecker, weder von Polizei noch von TÜV oder irgendwas.
 
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