matou
easy-peasy
- Registriert
- 8. April 2002
- Reaktionspunkte
- 2.388
Hallo zusammen,
ich werde Anfang August für ein paar Tage zum biken in Grindelwald sein und habe mir auch schon einige Touren zusammen gesucht.
Nun stellt sich mir folgende Frage bei folgender Tourbeschreibung:
Genauso scheint der Trail vom Bachsee übers Faulhorn hinunter Richtung Interlaken auch mir einem Verbot belegt zu sein - auf der Singletrail Map jedoch als Biketrail ausgewiesen?
Wie ernst zunehmen ist so ein Verbot? Hier in Deutschland hab ich z.B. noch niemand getroffen den die 2Meter-Regel wirklich interessiert. Wie ist das in der Schweiz?
Danke und Gruss
René
ich werde Anfang August für ein paar Tage zum biken in Grindelwald sein und habe mir auch schon einige Touren zusammen gesucht.
Nun stellt sich mir folgende Frage bei folgender Tourbeschreibung:
zum Bachsee führt noch eine breite Schotterpiste, aber trotzdem ist der Weg mit einem Bikeverbot belegt. Grund ist wahrscheinlich der Single Trail vom Bachsee zurück auf der anderen Talseite, der allerdings gleichzeitig für Biker ein Traum-Trail ist - der Gewissenskonflikt ist also vorprogrammiert.
Genauso scheint der Trail vom Bachsee übers Faulhorn hinunter Richtung Interlaken auch mir einem Verbot belegt zu sein - auf der Singletrail Map jedoch als Biketrail ausgewiesen?
Wie ernst zunehmen ist so ein Verbot? Hier in Deutschland hab ich z.B. noch niemand getroffen den die 2Meter-Regel wirklich interessiert. Wie ist das in der Schweiz?
Danke und Gruss
René