HESSEN: Biker und Reiter 'raus aus Feld und Flur?

Tilman

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Die Zulässigkeit des Radfahrens in Feld und Flur wie dort auch das Reiten muß von den Ländern geregelt werden (§59 Abs.2 BNatSchG), der Bund regelt nur das Betreten der Landschaft zu Fuß allgemein (dto. Abs.1).

Während Radfahrer und Reiter im Wald auf Wegen fahren dürfen, weil es im Bundeswaldgesetz steht, ist das in Feld und Flur eventuell anders, zumindest in zwei Bundesländern.

In Hessen und Rheinland Pfalz hat es Radfahren auf Wirtschaftswegen als "JedermannRecht" in mindestens den letzten 30 Jahren nicht gegeben.

In Hessen will man

  • das "JedermannRecht" für Radfahrer, auf Wirtschaftswegen fahren zu dürfen (ggf. auch ohne einwilligung der Eigentümer), nun auch künftig weglassen;

    der alten "Betretungsparagraph" §7 HENatG würde dabei ersatzlos gestrichen (vgl. nun §27 im Anhang).
    .
  • in einer entsprechenden Gesetzesnovelle (Entwurf) künftig auch zusätzlich das Reiten aus Feld und Flur (erlaubt bleibt das Reiten auf dem Amtsschimmel) gleich mit verbannen.
Sowohl Radfahren als auch Reiten wären dann nur noch im Einvernehmen mit dem Wegeeigentümer (v.a. also vss. auf einvernehmlich gekennzeichneten Wegen) möglich. Das macht die Sache vor allem bei Wegen riskant, die keiner Kommune gehören, weil die aus politschen Gründen nachdenken würde, ob sie die Radfahrer (Wähler) wirklich zu sehr ärgern will (und in Hessen ist im Frühjahr Kommunalwahl).

Die Eigentümer hätten künftig ein Recht, für das Befahren auch Geld zu kassieren. Das war bisher für gesetzlich erlaubte Benutzungen sogar gerichtlich mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das spezielle Betretungsrecht untersagt worden (siehe Anhang, Maut-Urteil). Ob eine Wucher-Maut (vgl. Graz) rechtlich haltbar wäre, ist sicher diskutabel.

Ich habe mit anderen Leuten lange darüber diskutiert, ob man die Maut-Frage in der Stellungnahme der DIMB erwähnen soll. Aber angesichts der jahrelangen Wald-Maut-Debatten in Hessen und des Anti-Maut Urteils gibt es zumindest in Hessen keine schlafenden Hunde mehr, die man aus Versehen wecken könnte und die dann auf "dumme Gedanken" kommen könnten. Die dummen Gedanken sind schon seit Jahren unterwegs.

In Österreich, wo das Radfahr-Verbot nicht in Feld und Flur, sondern im Wald gilt, zahlen Tourismusverbände dort stellenweise über 23 Cent pro lfd. Meter vertraglich freigegebener Forstwege, im Raum Graz waren jüngst extreme 50 Cent pro lf. Meter Vertragsstrecke im Gespräch (im Wienerwald sollen es tatsächliche 23 Cent sein, die der Tourismusverband NÖ zahlt).

Während bisher das Befahren der Wege "auf eigene Gefahr" erfolgte (vgl. auch §60 BNatSchG), die Wegeeigentümer also nicht durch Unterhaltungspflichten beschwert waren, kann sich auch das im Falle von Vertragsabschlüssen zu Lasten der Wegeeigentümer ändern. Denn es kommt dann die Betrachtung des Radfahrens als Verkehr iSd StVO in Frage und nicht (wie z.B. im Wald) als klassisches "Betreten auf eigene Gefahr".

Im Anhang Gesetzentwurf, verrückte Beispiele aus Österreich (Graz) und Eingabe der DIMB an das Fachministerium in Wiesbaden.

Es bedarf (fast) keiner Erwähnung, daß in den anderen Bundesländern das Radfahren nicht aus den Ländergesetzen zum BNatSchG eliminiert wird. Interessant wird es, wenn der anstehende Gesetzentwurf aus Rheinland Pfalz auf den Tisch kommt, weil dort wie in Hessen das Radfahren in Feld und Flur bisher nicht vorkommt und vorkam.
 
Zuletzt bearbeitet:
tja, die lieben landwirte sind wohl der auslöser dieser tollen pläne - zumindest wenn ich diverse zeitungsberichte richtig deute in letzter zeit. beschwert wird sich vor allem darüber, dass sie mit ihren traktoren nicht schnell genug fahren können, wenn die wege voll sind mit radfahrern und reitern und so wertvolle zeit verloren geht...

ich frage mich allerdings, warum man erstens mit um die 60km/h über landwirtschaftswege brettern muss und zweitens warum mittlerweile jeder landwirtschaftsweg auf unsere kosten geteert wird und so das traktorrace erst ermöglicht wird.
 
...und zweitens warum mittlerweile jeder landwirtschaftsweg auf unsere kosten geteert wird und so das traktorrace erst ermöglicht wird.
...ist das bei Euch auch so - hier wird es von der Gemeinde auch als große Errungenschaft verkauft, dass zunehmend Wirtschaftswege geteert werden. Hier sind es allerdings weniger die PS-starken Traktoren, die der Grund sein dürften, sondern die "Gütles"-Besitzer mit ihren nicht minder PS-starken Fahrgestellen.

Man kommt inzwischen fast nicht mehr auf "Nebenstrecken" zum Wald. :heul:
 
...ist das bei Euch auch so - hier wird es von der Gemeinde auch als große Errungenschaft verkauft, dass zunehmend Wirtschaftswege geteert werden. Hier sind es allerdings weniger die PS-starken Traktoren, die der Grund sein dürften, sondern die "Gütles"-Besitzer mit ihren nicht minder PS-starken Fahrgestellen.

Man kommt inzwischen fast nicht mehr auf "Nebenstrecken" zum Wald. :heul:

ist überall so. selbst in den alpen werden mehr und mehr wege asphaltiert - dem eu-förder-schwachsinn sei dank.
 
tja, die lieben landwirte sind wohl der auslöser dieser tollen pläne - zumindest wenn ich diverse zeitungsberichte richtig deute in letzter zeit. beschwert wird sich vor allem darüber, dass sie mit ihren traktoren nicht schnell genug fahren können, wenn die wege voll sind mit radfahrern und reitern und so wertvolle zeit verloren geht...

wenn ich nach feierabend noch mal schnell mit dem auto zum einkaufen fahren will, brauch ich an manchen tagen eine gute halbe stunde für die lausigen 2 km durch unser kaff, weil die straßen voll sind mit autos und LKWs. da geht mir auch wertvolle zeit verloren... und wann macht der hessische landtag endlich was dagegen? :rolleyes:
(jaja ist klar, benzinschleudern sind ja auch die guten, radler sind dagegen durch und durch schlecht und böse :lol:)
 
Wirklich unfassbar was da abgeht. Wer hat sich denn den Satz mit der Brennstoffzelle ausgedacht gehabt ? Irgendwie ist der etwas holprig.

EDIT: In der Stellungnahme lese ich 20 km/h, wo sollen die 25 km/h stehen ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wirklich unfassbar was da abgeht. Wer hat sich denn den Satz mit der Brennstoffzelle ausgedacht gehabt ? Irgendwie ist der etwas holprig.

EDIT: In der Stellungnahme lese ich 20 km/h, wo sollen die 25 km/h stehen ?

Die wurden, wie ich schon eingens schrieb, korrigiert. Die Mail dazu habe ich hier nicht auch noch gespeichert.
 
Ich finde es nicht gut, hier punktuell die e-Bikes "freizugeben":

e-Bikes sind Fahrrädern absolut gleichzusetzen.

Dass e-Bikes "Fahrräder" sind, das ist an anderer Stelle auf Bundesebene zu Regeln. Dies wird aber aufgrund des Wesens der e-Bikes wohl so schnell nicht nötig sein, da deren Stellung als Fahrräder klar sein dürfte.

Wenn aber hier in einem Gesetz explizit die Nutzung für e-Bikes geregelt wird, dann entsteht Unsicherheit dahingehend, dass z.B. das WaldG nicht explizit von e-Bikes spricht, diese mithin "ausgesperrt" werden könnten könnten (wenn z.B. die Förster sich auf den Wortlaut berufen).
Somit kann diese Eingabe schön zulasten der Nutzer der (unsportlicheren) e-Bikes gehen, die aber eben auch als Biker zu klassifizieren sind.

Die Stellungnahme sollte also nochmals zurück in die Überarbeitung...
 
Ich finde es nicht gut, hier punktuell die e-Bikes "freizugeben":

e-Bikes sind Fahrrädern absolut gleichzusetzen.

Dass e-Bikes "Fahrräder" sind, das ist an anderer Stelle auf Bundesebene zu Regeln. Dies wird aber aufgrund des Wesens der e-Bikes wohl so schnell nicht nötig sein, da deren Stellung als Fahrräder klar sein dürfte.

Wenn aber hier in einem Gesetz explizit die Nutzung für e-Bikes geregelt wird, dann entsteht Unsicherheit dahingehend, dass z.B. das WaldG nicht explizit von e-Bikes spricht, diese mithin "ausgesperrt" werden könnten könnten (wenn z.B. die Förster sich auf den Wortlaut berufen).
Somit kann diese Eingabe schön zulasten der Nutzer der (unsportlicheren) e-Bikes gehen, die aber eben auch als Biker zu klassifizieren sind.

Die Stellungnahme sollte also nochmals zurück in die Überarbeitung...

Die Frist für die Strellungnahme ist ´rum.

Eine Änderung ist nicht nötig, denn welche Eindrücke entstehen könnten, ist uninteressant. Für Unsicherheiten sehe ich keinen Grund. Es wird auch nichts freigegeben, sondern ein Nutzungsrecht definiert. Wir sind hier nicht im Waldgesetz, wo das Radfahren per se im Bundesrecht steht. Wir sind hier im Naturschutzrecht im Bereich des §59 Abs.2 Satz 2 BNatScHG, wo es erhebliche Widerstände in Hessen gegen eine fahrradtaugliche Umsetzung gibt. In Hessen gab es auch noch gar kein naturschutzrechtliches Fahrrad-Betretungsrecht, so daß sich schon deshalb die Frage nach dem e-Bike insoweit nicht stellte.

Daß e-Bikes und Fahrräder im betretungsrechtlichen Sinne nicht immer und schon gar nicht absolut dasselbe sind, zeigt sich am Betretungsrecht in Bayern.

Im übrigen können die Flächeneigentümer (Förster sind im Wald zuständig, hier geht es um Naturschutzrecht, s.o.) mit der rechtlich erforderlichen triftigen Begründung ohnehin Mobilitäten differenzierter ausschließen, als es die gesetzliche Klassifizierung "Pferd, Fahrrad,...." hergibt. Wie bei Sonderkonditionen für die Haltung eines Kampfhundes (Spezifizierung inerhalb der Art "Hund") wäre es z.B. auch möglich, im Wald, Feld oder Flur Pferde ab einem bestimmten Gewicht auszuschließen (Spezifizierung innerhalb der Art "Pferd") oder auch innerhalb der Fahrzeugart "Zweirad" das Zweirad mit Motorkraft (und dazu gehört auch das e-Bike). Da es sich um Beispiele handelt, lasse ich den Aspekt der jew. Sinnhaftigkeit beiseite.
 
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