Darkmetal schrieb:
Falsch gesehen... solange ein Fahrradweg vorhanden ist musst du diesen benutzen es sei denn er ist durch Witterung oder Schäden unbefahrbar
Auch falsch gesehen. Richtig ist: Nur wenn ein
als benutzungspflichtig beschilderter Fahrradweg vorhanden ist (Zeichen 237, 240 oder 241), ...
- der benutzbar ist,
- dessen Benutzung zumutbar ist
- der straßenbegleitend ist
...muss dieser benutzt werden. (Wiederholung der Beschilderung nach jeder Einmündung ist erforderlich um die Benutzungspflicht aufrecht zu erhalten).
"Nicht benutzbar" ist ein Radweg z.B wenn ein Auto ihn zuparkt oder Mülltonnen drauf rumstehen.
"Nicht zumutbar" ist ein Radweg z.B wenn Schnee, Scherben, größere Fußgängergruppen oder Geisterradfahrer drauf vorhanden sind
"Nicht straßenbegleitend" ist ein Radweg dann, wenn er optisch nicht den Eindruck macht zur Straße zu gehören (einigermaßen parallel zur Fahrbahn der Straße zu laufen), die in die Richtung führt, in die man möchte.
Alles nur Beispiele ohne Gewähr. Letztlich entscheiden ob ein Weg nun benutzungspflichtig war oder nicht kann letztlich nur ein Gericht.
Ach ja: Will man demnächst links abbiegen und an der betreffenden Kreuzung existiert keine "gesonderte Radverkehrsführung für Linksabbieger" (was auch immer das ist, und woher soll man vorher wissen, ob es da sowas gibt?), so darf man zum Zweck des Linkseinordnens/-abbiegens auch einen benutzungspflichtigen Radweg "rechtzeitig" verlassen.
...
Mischiman schrieb:
Die Frage ist nicht: "Wer hat mehr Schuld, Autofahrer, Motorradfahrer oder Radfahrer?"
Auch wenn das nicht die Frage ist, will ich sie dennoch beantworten:
z.B in 1998 waren laut statistischem Bundesamt bundesweit nach Ersteinschätzung der die Unfälle aufnehmenden Polizisten in 70% aller Unfälle PKW vs. Fahrrad der PKW-Fahrer der Hauptverursacher. (
Quelle)
Mischiman schrieb:
Die Frage ist: "Wie kann ich mit geringstem Aufwand möglichst viele Unfälle verhindern?".
Ich würde sagen: In dem man als Radfahrer Radwege meidet.
Gruß,
Chris