Grauimport per Flieger USA - D: Erfahrungen?

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Wie geschroben: Wenn ich mich recht entsinne zahlt man das Doppelte der Abgaben, wenn man aus Versehen durchs grüne Törchen geht, obwohl man abgabenpflichtige Güter dabei hatte.
Weiß ich natürlich nicht aus Erfahrung...
 
Kalle Rummgenigge ist mit zwei neuen Rolexen beim Zoll erwischt worden. Wusste nicht, dass man Geschenke auch verzollen muss.

Klaro, der gute Mann ist ja zum ersten Mal im Ausland gewesen.

Doppelter Steuersatz liegste richtig, Matze.

Was is'n jetzt eigentlich, wenn man Legastitenasfbiuwertbvniker ist und auch noch ne rot/grün-Schwäche hat, dann konnte man ja gar nicht wissen, durch welches Tor man gehen muss (gibt's da auch'n Zonk?).
 
Hach, wie schön, dass sich die objektiven Statements dann gerade so doch noch die Waage halten mit den Polemikern.
Das Tolle an Internet-Foren ist ja, dass man die Kommentare, die sich in keinster Weise auf die objektiv und klar gestellten Fragen des TE beziehen, ganz einfach überlesen kann.
Alles andere wäre bei bisher schon mind. 2 Beleidigungen auch nicht vereinbar.

Ein Hoch auf das Internet!
Und - hey fans! - nochmals Danke an die Jungs und Mädels, die sich beherrschen und auf das eigentliche Thema beziehen konnten ohne Stammtisch-Fanfaren loszulassen.
Ich liebe Euch!
 
... die sich in keinster Weise auf die objektiv und klar gestellten Fragen des TE beziehen, ganz einfach überlesen kann.

Welche Reaktionen erwartest Du denn, wenn Du in aller Öffentlichkeit nach Tips zur Planung und Begehung einer Straftat fragst?

Wenn Du schon so etwas vorhast, dann bemühe gefälligst Deinen eigenen Verstand und stifte nicht noch andere zu dem selben Blödsinn an!
 
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Stop!

Ich habe sachlich nach Einschätzungen gefragt und niemals konkret geschrieben, dass ich ein solches Vorgehen beim Zoll auch umsetzen werde - geschweige denn "jemanden angestiftet".
Du verdrehst Tatsachen.

Es ist sehr schnell klargeworden -was ich im Übrigen auch selbst resümiert hatte-, dass "man" (!! und nicht ich direkt!) eben doch lieber alles offiziell einführt.
Die Fragestellung war nicht umsonst im Konjunktiv geschrieben und auf "Herr XY" bezogen.

Sieh diesen Thread doch einfach als deutliches Ausrufezeichen, dass man lieber doch kein Risiko bei einer solchen Aktion eingehen sollte.
Denn nichts anderes hatte ich auch von den Antworten erwartet.

Einen schönen Abend wünsche ich Dir!
 
Dabei hatten die Zöllner am Fraport schon Fahndungsfotos von Mac-Metal aus seinem Album in diesem Portal gezogen gehabt.
 
Pille-Palle!

Geschäftlich reise ich sowieso immer nur mit Verkleidung, um der Konkurrenz in meiner Branche keine Informationen über unsere internationalen dubiosen Tätigkeiten zu bieten.
Alles halb so wild...

 

Blablabla.

Was kommt als nächstes?

"Angenommen Herr XY hat Geldsorgen, eine Scheune in schlechtem Zustand, die hoch versichert ist und ist auf der Suche nach einer schlecht nachweisbaren Zündquelle..."

Die Anfrage war dummdreist und hat die richtigen Reaktionen bekommen.
 
Wenn Herr XY schlussendlich wirklich zu der Erkenntnis gelangt ist, es besser zu lassen, ist doch OK. Falls nicht, können wir ihn sicher nicht aufhalten!
Augenscheinlich findet man solche Aktionen vom heimischen Sofa aus sicher ganz dufte, man spart ja eine Menge Geld. Aber wenn man sich dann vor Augen führt, dass es teurer wird, wenn man es legal einführt oder man einen ziemlichen Aufwand betreiben muss, um es illegal hinzukriegen, merkt man doch recht schnell, dass der Aufwand den Nutzen ziemlich in Frage stellt.
 
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War schmuggeln über die Nord-Ost-Passage schon? Soll ja fast ganzjährig zu befahren sein, inzwischen. Einfach mal bei Ammundsen und Nansen nachschlagen.

Wenn man erstmal Nowaja Semjla erreicht hat, ist man ja schon fast in der EU, nur noch an den Samen und Lappen vorbeischleichen und schwupps ist man zollfrei angekommen.
 
Vielleicht interessant für Herrn XY:

§ 32 ZollVG:

Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, Erhebung eines Zuschlags

(1) Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 369, 377 der Abgabenordnung), die im grenzüberschreitenden Reiseverkehr begangen werden, werden als solche nicht verfolgt, wenn sich die Tat auf Waren bezieht, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und der verkürzte Einfuhrabgabenbetrag oder der Einfuhrabgabenbetrag, dessen Verkürzung versucht wurde, 130 Euro nicht übersteigt.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Täter
1. die Waren durch besonders angebrachte Vorrichtungen verheimlicht oder an schwer zugänglichen Stellen versteckt hält oder
2. durch die Tat den Tatbestand einer Steuerstraftat innerhalb von sechs Monaten zum wiederholten Male verwirklicht.
(3) Liegt eine im grenzüberschreitenden Reiseverkehr begangene Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit vor, kann in den Fällen einer Nichtverfolgung nach Absatz 1 oder einer Einstellung nach § 398 der Abgabenordnung ein Zuschlag bis zur Höhe der Einfuhrabgaben, höchstens jedoch bis zu 130 Euro erhoben werden."

"§ 370 AO Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.(2) Der Versuch ist strafbar.
..."

Der Drittlandszollsatz für Fahrräder mit Kugellager beträgt 14%
d.h. bei einem Bike für
1000,00€ x Zollsatz 14% = 140,00€ Zoll-betrag
ergibt einen EUStwert
1140,00€ x 19% EUSt = 216,60€ EUSt-betrag
Einfuhrabgaben gesamt: 356,60€ siehe Ausnahmeregelung des
§ 32(1) und (4) ZollVG
 
also angenommen, das rad / rahmen kostet um ca. 40 % weniger wie bei uns:

beispiel rahmen:

3000,- in deutschland
1800,- in den usa

jetzt kommen noch ca. 30 % abgaben bei der offiziellen einfuhr dazu. genaue zahlen über die zollabgaben weiß ich nicht - wenn es weniger ist, umso besser für mich. aber überschlagsmäßig bin ich dann bei knapp 2400,-. hab ich mir doch - ohne dem ganzen streß mit der illegalen aktion - 600,- erspart. alle beträge in euro.

warum ich also wegen 600,- mördermäßige troubles einkalkulieren sollte, ist mir schleierhaft ...

bei einem komplettrad ist die mögliche ersparnis zwar wesentlich höher. aber trotzdem noch in keinem verhältnis zum risiko!
 
Also, wem 35% Aufschlag nicht weh tun, der darf mir gerne ein wenig €s überweisen. Konto-Nr. gibts per PN.

Fahrradteile kommen übrigens günstiger weg als komplette Bikes.
 
oh Leute ihr seit sooo toll und bestimmt schummelt Ihr auch kein bischen bei der Steuer.
Bin also doch in einem Hobbypolizisten und Kackspiesser Forum unterwegs.


btt: Teile lohnen sich meiner Meinung in USA nicht , nur Rahmen.
 
Ab wann ist es denn alt und gebraucht? Sonst könnte er das Rad ja dort kaufne und eine gewisse Zeit immer dort fahren wenn er in Amerika ist. Irgendwann sollte es doch als gebraucht durch gehen ohne verzollung oder?

Sehe es NICHT als Straftat
 
Natürlich müssen auch gebrauchte Gegenstände verzollt werden wenn sie in die EU eingeführt werden. Natürlich dann mit einem geringeren wert. Darüber was da angemessen ist kann man sich mit den Herren und Damen in grün vermutlich trefflich streiten.
 
oh Leute ihr seit sooo toll und bestimmt schummelt Ihr auch kein bischen bei der Steuer.
Bin also doch in einem Hobbypolizisten und Kackspiesser Forum unterwegs.
Wenn es einer macht, dann teilt er es aber besimmt nicht in Foren mit wenn er etwas Hirn hat.
Oder glaubst du, dass der Hoeneß zuerst in Foren nachgefragt hat, wie man mit einem Schweizer Bankkonto "Steuern sparen" kann.
 
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