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Hallo zusammen,
ich benötige ein wenig Hilfe von Foristen die sich mit o.g. Sachen (rechtlich) ein bisschen auskennen
Der Fall ist folgender:
Ich hab mir im Februar 2012 über ebay bei einem Händler ein Paar Snowboardhandschuhe einer bekannten Marke gekauft (Neuwert 33).
Insgesamt hab ich die Handschuhe 4-5mal getragen und jetzt löst sich bereits die Naht zwischen Zeigefinger und Handfläche auf (Futter kommt raus). Ich vermute das kommt vom Snowboard-Tragen (sollte ein Snowboardhandschuh eigentlich für ausgelegt sein ;-) ).
Habe das Ganze telefonisch reklamiert (2 Jahre gesetzl. Gewährleistung).
Aussage vom Händler war (sinngemäß): "Schick uns am Besten eine Email mit Bildern davon, wir leiten das an den Hersteller weiter. Dieser entscheidet ob Gewährleistungsfall oder nicht."
Heute kam dann die Antwort vom Hersteller bzw. Weiterleitung vom Händler:
Jetz ist für mich die Frage ob es überhaupt noch Sinn macht denen weiter Dampf zu machen.
Ich weiß das ich nach einem halben Jahr als Kunde in der Pflicht bin den Mangel nachzuweisen. Trotzdem habe ich ja nicht gegenüber dem Hersteller, sondern dem Händler ein Gewährleistungsrecht welches ich in Anspruch nehmen will.
Auf einen Rechtsstreit werde ich es sicherlich nicht ankommen lassen (wegen 33 ;-) ) aber trotzdem finde ich insbesondere den letzten Hinweis ziemlich dreist, denn das sind immerhin knapp 20% des Neupreises die ich wegen eines Mangels selber berappen soll, bzw. noch mehr wenn ichs versenden wöllte.
ich benötige ein wenig Hilfe von Foristen die sich mit o.g. Sachen (rechtlich) ein bisschen auskennen

Der Fall ist folgender:
Ich hab mir im Februar 2012 über ebay bei einem Händler ein Paar Snowboardhandschuhe einer bekannten Marke gekauft (Neuwert 33).
Insgesamt hab ich die Handschuhe 4-5mal getragen und jetzt löst sich bereits die Naht zwischen Zeigefinger und Handfläche auf (Futter kommt raus). Ich vermute das kommt vom Snowboard-Tragen (sollte ein Snowboardhandschuh eigentlich für ausgelegt sein ;-) ).
Habe das Ganze telefonisch reklamiert (2 Jahre gesetzl. Gewährleistung).
Aussage vom Händler war (sinngemäß): "Schick uns am Besten eine Email mit Bildern davon, wir leiten das an den Hersteller weiter. Dieser entscheidet ob Gewährleistungsfall oder nicht."
Heute kam dann die Antwort vom Hersteller bzw. Weiterleitung vom Händler:
Hallo Herr ...,
lt. den Bildern sagt die Firma dass es keine Reklamation ist. Da ein
solches Loch auch durch selbstverschulden kommen kann.
Gerne können Sie die Handschuhe aber auf Ihre Kosten an uns senden und wir
werden diese nochmals an den Hersteller weiterleiten.
Sollte die Reklamation endgültig abgelehnt werden, müssten Sie nochmals für
die Portokosten für den Rückversand aufkommen.
Mfg
Micha
Kundenservice.
p.s. oft hilft es den Handschuh in einer Schneiderrei für 4-6 Euro nähen zu
lassen.
Jetz ist für mich die Frage ob es überhaupt noch Sinn macht denen weiter Dampf zu machen.
Ich weiß das ich nach einem halben Jahr als Kunde in der Pflicht bin den Mangel nachzuweisen. Trotzdem habe ich ja nicht gegenüber dem Hersteller, sondern dem Händler ein Gewährleistungsrecht welches ich in Anspruch nehmen will.
Auf einen Rechtsstreit werde ich es sicherlich nicht ankommen lassen (wegen 33 ;-) ) aber trotzdem finde ich insbesondere den letzten Hinweis ziemlich dreist, denn das sind immerhin knapp 20% des Neupreises die ich wegen eines Mangels selber berappen soll, bzw. noch mehr wenn ichs versenden wöllte.