Hallo,
auf unserer Webseite haben wir einige Informationen ganz unten zum Download:
https://www.dimb.de/fachberatung/fakten-und-konzepte/streckenbau/
Es gibt für den Bau von Bike- und Skateanlagen dieses Richtlinien Handbuch das mir vorliegt.
https://shop.fll.de/de/empfehlungen...ndhaltung-von-skate-und-bikeanlagen-2016.html
Aus diesen Leitlinien geht hervor, dass es bislang keine eigenen Normen für Bikeanlagen gibt. Aber die entsprechenden Normen aus dem Bau- und Sportstättenbau sind einzuhalten. Da geht es z.B. fachgerechte Ausführungen der Arbeiten und um sichere Sturzräume. Für die Sicherheitstechnischen Anforderungen wird auf DIN 14974 für Skateanlagen verwiesen, die mir aber selbst nicht vorliegt.
https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nasport/wdc-beuth:din21:256807190
Für Holzkonstruktionen ist ausgeführt dass die Unterkonstruktion aus witterungsbeständigen Harthölzern bestehen sollte. Die Oberfläche sollte rutschhemmend sein. Die Konstruktionen müssen fachgerecht gebaut sein.
Je nach Grösse der Anlage kann eine Baugenehmigung notwendig sein. Die genehmigungsfreien Vorhaben bestimmen sich nach der Landesbauordnung z.B. NRW.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=426786
Ggf. sollte man sich die Genehmigungsfreiheit von der Baubehörde im Vorfeld bestätigen lassen. Auch evtl. Lärmemissionen sollten berücksichtigt werden.
Bezgl. der Sicherheit wird eine Beschilderung mit einer Benutzerordnung vorgeschlagen. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit ist nach GUV-VA1, und bei Schulen nach der GUV-SI 8044, regelmässig zu kontrollieren.
In jedem solltet ihr die Anlage eurer Vereinshaftpflichtversicherung melden. Diese wird dann entsprechende Auflagen zur Kontrolle machen unter welchen sie die Haftung für die Anlage mit in die Versicherung einschliesst. Ohne Zusage der Haftpflichtversicherung solltet ihr die Anlage in keinem Fall betreiben.
Da die Anlage verkehrssicher sein muss, spielt es auch keine große Rolle ob das Gelände öffentlich zugänglich ist oder nur für Vereinsmitglieder. Denn wenn sich ein Vereinsmitglied verletzt wird die Verkehrssicherheit auch geprüft werden. Es gibt daher viele Dirtparks die öffentlich zugänglich sind. Evtl. sollte man aber überlegen die ganz schwierigen Elemente nur unter Aufsicht zu öffnen.
Da mir die weiterführenden entsprechenden Normen nicht vorliegen muss ich hier leider auf Fachfirmen verweisen, die solche Anlagen bauen. Da es sich um allgemeine Sportstättennormen handelt, sollten eigentlich alle Firmen die Sportstätten bauen hier Auskunft geben können. Es gibt aber auch Firmen welche speziell Dirtparks bauen. Evtl. wäre es sinnvoll mit so einer Firma zu kooperieren.