Garantie/Gewährleistung nur für Erstbesitzer?

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Ist auch die gesetzliche Gewährleistung an den Erstbesitzer gebunden? Wenn ja, warum?

Finde es etwas fragwürdig, dass ein Gewährleistungsfall abgewiesen kann, weil ich nicht Erstkäufer bin. Immerhin hab ich einen Kaufbeleg und wo genau soll denn der Unterschied sein, ob ich nun selbst reklamiere oder ob ein anderer das macht?
Ist es rechtens, auch die Gewährleistung nicht übertragbar zu machen?

Dass das mit der Garantie geht, ist mir klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was in den AGBs steht ist im Gewährleistungsfall aber egal... die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und meines Wissen nicht an den Erstkäufer gebunden.

Aber der Händler kann die Gewährleistung natürlich trotzdem ablehnen und du darfst mit guten Aussichten auf Erfolg gegen ihn klagen...
 
Was in den AGBs steht ist im Gewährleistungsfall aber egal... die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und meines Wissen nicht an den Erstkäufer gebunden.

Aber der Händler kann die Gewährleistung natürlich trotzdem ablehnen und du darfst mit guten Aussichten auf Erfolg gegen ihn klagen...

Konkret geht es um einen im April gekauften Rahmen einer bekannten und beliebten Marke die mit S beginnt.
Hab das Ding bei Ebay gekauft und er hat "etwas" mehr Mängel als angegeben, vorallem ist eben der Hinterbau verzogen. Das ist mMn ein Problem ab Werk gewesen, was auch zu extremem Lagerverschleiss geführt hat und müsste somit in meinen Augen ein Fall von Gewährleistung sein, oder? Ist ja nichtmal ein Jahr alt.

Da der Rahmen günstig war, wollte ich probieren, bei S. anzufragen, ob die da aushelfen können, leider wurde ich schon beim Händler abgewiesen,da ich keine Erstkäuferquittung hab.

Klagen kommt nicht in Frage. Habe mein Problem nochmal an S geschickt per Mail, aber ich fürchte, da kommt nix mehr.
 
Ich habe nochmal kurz recherchiert: Es ist in der Tat so, dass die Gewährleistung nur dem (Erst-)Käufer zusteht, da es sich aus dem Kaufvertrag zwischen Käufer und Händler ergibt. Als Zweitkäufer hat man keine vertragliche Beziehnung zum Händler oder Hersteller, also per se auch keinen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch. Allerdings kann ein Hersteller durchaus auch die Garantie auf weiterverkaufte Produkte geben.
 
Warum fraegst du denn nicht den Erstkaeufer ober das fuer dich macht. Hat er etwa schon mal Garantie fuer diesen Rahmen beansprucht?

Koennte ja sein.
 
Warum fraegst du denn nicht den Erstkaeufer ober das fuer dich macht. Hat er etwa schon mal Garantie fuer diesen Rahmen beansprucht?

Koennte ja sein.

Der Erstkäufer sitzt in Rumänien (war per Ebay leider so nicht erkennbar, da Ebay Österreich angegeben war, weil der Verkäufer den Rahmen für einen Kumpel von sich eingestellt hat) und ich habe ja absolut keine Garantie, dass ich Rahmen/Kohle jemals wiedersehe, sobald die Frist von Paypal/Ebay abgelaufen ist (und das ist sie spätestens am 20.12.).
Und nehmen wir mal an, Spezi würde den Rahmen gegen einen nagelneuen 2011er Rahmen tauschen: Warum sollte er mir den zuschicken? Bei Geld hört die Freundschaft auf, hab seinen Rahmen immerhin recht günstig bekommen.

Das ist mir zu haarig..

Wird dann wohl - leider - auf Rückabwicklung hinauslaufen.
 
Gewährleistung: Käufer <-> Händler
Garantie: Käufer <-> Hersteller

Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufvertrag dem Käufer.
Diese Rechte sind nicht übertragbar. Wird der Rahmen an einen Dritten verkauft, besteht ein Vertrag zwischen Käufer und Drittem. Der Händler ist da nicht mehr inbegriffen.

Garantie das selbe. Manche Hersteller geben eine erweiterte Garantie welche übertragbar ist. Sollte man sich erkundigen.

Würde einfach mal freundlich bei Specialized anfragen. Vielleicht bekommst ja einen Hinterbau zu Selbstkosten. Ansprüche hast Du keine.

Ansprüche gegenüber dem eBay Verkäufer kannst auch vergessen. Du hast den Rahmen nun schon über ein halbes Jahr. Da müßtest Du einen Sachverständigen bemühen Dir ein Gutachten zu erstellen, dass der Rahmen bei Kauf Mängel aufwiese, die über normalen Verschleiß hinausgehen. -> Vergiss es

Was ist eingentlich Dein Problem mit dem Rahmen genau?
Ist er nur schief, oder verschleißen die Bushings und Lager zu schnell?
Vielleicht einfach mal anständige Lager verbauen, Achsen checken ob sie noch plan sind usw.
 
Ich lese das durch und fasse es nicht. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber überlegst du tatsächlich, wie du einen vor 8 Monaten schief gegangenen e-bay- Gebrauchtkauf aus Rumänien per Gewährleistung oder Garantie noch mal gerade biegen kannst? :lol:
 
ist jetzt noch immmer von dem Rahmen die Rede, den du im April gekauft hast?

geb ma bisschen was von deinen überpositiven vibes ab :lol::lol:

Hab ich das irgendwo geschrieben? Der Erstkäufer hat den Rahmen im April gekauft. Ich hab ihn jetzt von ihm gekauft. :rolleyes:


Okay, da auch Batman das so verstanden hat, hab ich mich falsch ausgedrückt: Der Käufer, bei dem ich gekauft hab, hat das Ding im April gekauft. Ich habs nun vor ein paar Wochen von ihm gekauft.

Was ist eingentlich Dein Problem mit dem Rahmen genau?
Ist er nur schief, oder verschleißen die Bushings und Lager zu schnell?
Vielleicht einfach mal anständige Lager verbauen, Achsen checken ob sie noch plan sind usw.

Knackt wie Sau, Lager sind teilweise komplett durch und ist eben offensichtlich verzogen, was man beim Zusammenbau bemerkt bzw. wenn man ihn zerlegt bemerkt man auch, dass da eigenartige Spannungen im Material sind.
Das ist eben mMn ein werksseitiges Problem und kann so - meinem Verständnis nach - nicht beim fahren passiert sein.
Daher hätte ich gern Speci draufschauen lassen, damit die das bewerten. Aber so weit komme ich ja nichtmal.

Gut, dann weiß ich Bescheid, danke für die Hilfe.
 
Hab ich das irgendwo geschrieben? Der Erstkäufer hat den Rahmen im April gekauft. Ich hab ihn jetzt von ihm gekauft. :rolleyes:


Okay, da auch Batman das so verstanden hat, hab ich mich falsch ausgedrückt: Der Käufer, bei dem ich gekauft hab, hat das Ding im April gekauft. Ich habs nun vor ein paar Wochen von ihm gekauft.



Knackt wie Sau, Lager sind teilweise komplett durch und ist eben offensichtlich verzogen, was man beim Zusammenbau bemerkt bzw. wenn man ihn zerlegt bemerkt man auch, dass da eigenartige Spannungen im Material sind.
Das ist eben mMn ein werksseitiges Problem und kann so - meinem Verständnis nach - nicht beim fahren passiert sein.
Daher hätte ich gern Speci draufschauen lassen, damit die das bewerten. Aber so weit komme ich ja nichtmal.

Gut, dann weiß ich Bescheid, danke für die Hilfe.


hab ich was anderes geschrieben? :rolleyes: :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Jetzt zu versuchen, einen Kauf zu wandeln, wegen einem Mangel, der seit Anfang besteht, du aber erst jetzt bemängelst....


ach, lass wir das :mad:
 
Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufvertrag dem Käufer.
Diese Rechte sind nicht übertragbar. Wird der Rahmen an einen Dritten verkauft, besteht ein Vertrag zwischen Käufer und Drittem. Der Händler ist da nicht mehr inbegriffen.


Wenn ich mir als Dritter nun jedoch die Rechte des Käufers auf Gewährleistung abtreten lasse? Bei Leasingverträgen ist das zum Beispiel usus.

Abgesehen davon ergibt sich der Anspruch auf Gewährleistung aus dem Gesetz...
 
Ich habe auch nicht gehofft, einen nagelneuen Rahmen hingestellt zu bekommen.
Aber ein neuer Hinterbau gegen realistische Zuzahlung wäre eben schön gewesen.

Ob dem Vorbesitzer nicht aufgefallen ist, dass der Hinterbau etwas verspannt ist, oder ob es ihm egal war, weil er in der Saison nichts reklamieren wollte, weiß ich natürlich nicht.
Man kann das Ding auch durchaus noch fahren, aber ich seh einfach keinen Sinn darin mit nem verspannten Rahmen rumzueiern, der Lager frisst. Manch einer mag das evtl pingelig nennen, aber mir gehts ums Prinzip.
 
Hab das Ding bei Ebay gekauft und er hat "etwas" mehr Mängel als angegeben, vorallem ist eben der Hinterbau verzogen. Das ist mMn ein Problem ab Werk gewesen, was auch zu extremem Lagerverschleiss geführt hat und müsste somit in meinen Augen ein Fall von Gewährleistung sein, oder? Ist ja nichtmal ein Jahr alt.
Hört sich genau nach dem Grund an, aus dem ich als juristischer Laie die Gewährleistung an den Erstbesitzer binden würde.
 
Ich habe auch nicht gehofft, einen nagelneuen Rahmen hingestellt zu bekommen.
Aber ein neuer Hinterbau gegen realistische Zuzahlung wäre eben schön gewesen.

Ob dem Vorbesitzer nicht aufgefallen ist, dass der Hinterbau etwas verspannt ist, oder ob es ihm egal war, weil er in der Saison nichts reklamieren wollte, weiß ich natürlich nicht.
Man kann das Ding auch durchaus noch fahren, aber ich seh einfach keinen Sinn darin mit nem verspannten Rahmen rumzueiern, der Lager frisst. Manch einer mag das evtl pingelig nennen, aber mir gehts ums Prinzip.

sorry, aber wen es Dir ums Prinzip geht, dann kauf einen Rahmen über einen Händler und nicht bei der Bucht zum Schnäppchenpreis. Gib ihn zurück und Ruhe ist.
 
Kennt sich jemand mit dem rumänischen Gewährleistungsrecht aus? Wenn die mitspielen, wäre das ja der Hammer. Ich würde mir sofort einen Rumänen suchen, der mir für seinen defekten Rahmen einen guten Preis macht. Damit gehe ich dann zu Spezi und reklamiere Garantie. Wenn die nicht mitspielen- Rückabwicklung. Hoffentlich spielt da dann der Rumäne auch noch mit...;)
 
Hört sich genau nach dem Grund an, aus dem ich als juristischer Laie die Gewährleistung an den Erstbesitzer binden würde.

Welchen Unterschied machts denn, ob ich das nun als Erstbesitzer reklamiere oder obs der macht, dem ich das Rad verkauft hab?

Nehmen wir mal an ich kauf mir für viel Geld ein nagelneues Demo.. merke, es passt mir nicht, nach 2-3 Fahrten und verkaufe es dann weiter - warum sollte der Käufer denn keine Gewährleistung haben, wenn ihm das Ding bspw. bricht?
Das ist doch Unsinn - oder nicht?

Oder mein Nachbar kauft sich ein Auto für 90k€, ich kaufe es ihm für etwas weniger ab, da er nach Australien zieht und nach den ersten 10km fliegt mir der Motor um die Ohren - warum hab ich da keine Gewährleistung?
Für mich klingt das unsinnig. Aber gut, wenn das Gesetz so ist, kann man daran wohl nix ändern.
 
Kennt sich jemand mit dem rumänischen Gewährleistungsrecht aus? Wenn die mitspielen, wäre das ja der Hammer. Ich würde mir sofort einen Rumänen suchen, der mir für seinen defekten Rahmen einen guten Preis macht. Damit gehe ich dann zu Spezi und reklamiere Garantie. Wenn die nicht mitspielen- Rückabwicklung. Hoffentlich spielt da dann der Rumäne auch noch mit...;)


Wunderbar solche Kommentare.. der Rahmen war als in sehr gutem Zustand angegeben. Ich habe nichts gekauft, was als defekt gekennzeichnet gewesen wäre, eine solche Dreistigkeit (das zu kaufen und dann zu reklamieren) wäre mir auch nicht eingefallen.
Aber schön, wenn es euch amüsiert, dass ich mit wenig Kohle auf einem Rad sitze, das nicht in Ordnung ist und mich darüber erkundige, wie die Rechtslage ist. :rolleyes:
 
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