- Registriert
- 5. November 2006
- Reaktionspunkte
- 31
Ist auch die gesetzliche Gewährleistung an den Erstbesitzer gebunden? Wenn ja, warum?
Finde es etwas fragwürdig, dass ein Gewährleistungsfall abgewiesen kann, weil ich nicht Erstkäufer bin. Immerhin hab ich einen Kaufbeleg und wo genau soll denn der Unterschied sein, ob ich nun selbst reklamiere oder ob ein anderer das macht?
Ist es rechtens, auch die Gewährleistung nicht übertragbar zu machen?
Dass das mit der Garantie geht, ist mir klar.
Finde es etwas fragwürdig, dass ein Gewährleistungsfall abgewiesen kann, weil ich nicht Erstkäufer bin. Immerhin hab ich einen Kaufbeleg und wo genau soll denn der Unterschied sein, ob ich nun selbst reklamiere oder ob ein anderer das macht?
Ist es rechtens, auch die Gewährleistung nicht übertragbar zu machen?
Dass das mit der Garantie geht, ist mir klar.
Zuletzt bearbeitet: