Fremdverschuldeter Unfall! - Kleidungs-Schaden?

lelebebbel

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ich hatte heute nachmittag einen fremdverschuldeten radunfall hier in der innenstadt (fussgängerin hat mich nicht gesehen, ihr rad direkt vor mir mitten auf die strasse geschoben als ich kam... beim ausweichmanöver bin ich bäuchlings auf asphalt gestossen)

der körperliche schaden hält sich in grenzen, diverse schürfwunden halt, von einer gelangweilten arzthelferin verbunden als ob es schusswunden wären...

allerdings ist eine garnitur teure radklamotten (war auf dem weg zur arbeit) ziemlich zersiebt und das rad ebenfalls beschädigt.

die frau war geschockt und sehr kooperativ, ausserdem hat sie eine haftpflichtversicherung. ich hab ein paar zeugen (danke!) und ihre personalien.

so,
jetzt muss ich schätzungsweise aufschreiben was mir alles kaputtgegangen ist?
ich will meine windweste, trikot, funktionsunterhemd, hose, handschuhe, sowie meinen flite, rahmen, vorderrad, sks * schutzblech, kettenspannschaltwerk, lenker und evtl. pedale ersetzt bekommen.

aber ich hab eigentlich für kein einziges der teile eine rechnung oder kaufbeleg. für die kleidung schon garnicht. die entsprechenden artikel gibt es so auch zum teil nicht mehr.

1) muss ich vom damaligen kaufpreis ausgehen, oder such ich mir gleichwertigen ersatz und berechne diesen?

2) spielt das alter der kleidung eine wertmindernde rolle? ich hoffe doch nicht, sonst muss ich doch noch schmerzensgeld fordern, oder der unfall wird für mich teuer.

3) was ist mit teilen, die, wie die pedale oder die hose, "nur zerkratzt" sind?
wird voll erstattet, oder will die versicherung den beschädigten krempel da erst zugeschickt haben?



wer das karlsruhe/freiburg forum kennt, weiss vielleicht dass ich gerade eben mit der abwicklung eines anderen fremdverschuldeten unfalls fertig bin, bei dem ich mir die hand gebrochen hatte. irgendwas läuft dieses jahr verdammt falsch.
 
das kommt auf die versicherung an, wie sie das handhabt.
setzt dich mit dem vertreter der haftpflichtversicheurng in verbindung.
auf jeden fall nichts wegwerfen, verändern, reparieren oder neu beschaffen bevor die gegnerische versicherung reagiert hat.
kh-cap
 
mir ist sowas ähnliches mal passiert....war allerdings ein auto recht schnell was rückwärts aus ner ausfahrt kam...

ich hatte auch keine rechnungen mehr für die beschädigten teile....
war auch alles mal gebraucht gekauft worden.

ich hab damals von der versicherung des verursachers 70% vom neuwert bekommen und konnte mir so ein komplett neues bike zusammenbauen mit dem geld..
als ich da nachgefragt hab warum nur 70%, wurde mir mitgeteilt das es ohne rechnungen nur einen teil des neuwertes geben würde...
 
ouh man, hoffentlich hat die frau nicht die gleiche versicherung wie der typ von meinem letzten unfall, sonst steh ich gleich auf der schwarzen liste.

ich will ja eigentlich auch nicht, dass die arme frau draufzahlen muss - eigentlich. aber in erster linie will ich meinen kram ersetzt bekommen. inwiefern muss ich mich überhaupt mit der gegnerischen versicherung auseinandersetzen?

irgendwie fänd ich das ziemlich komisch, da anzurufen und zu fragen "wieviel zahlt ihr?" den unfall hat ja nicht der versicherungsvertreter verursacht..

also werd ich morgen nochmal bei der frau anrufen, und die instruieren dass sie sich bei ihrer versicherung erkundigen soll, was die alles wissen/haben wollen.
damit SIE den schadenersatz, den sie mir leisten muss, von ihrer versicherung reibungslos wiederbekommt - oder?
 
Mal ein verkehrsrechtlicher Aspekt: Kann es sein, dass wenn man sich beim Ausweichen, d.h. ohne Kontakt mit dem eigentlichen Verursacher, hinlegt, "selbst Schuld ist"? Ich dächte sowas mal im Bekanntenkreis mit motorisiertem Zweirad gehabt zu haben. Bin mir nicht sicher, aber evtl lohnt es sich für dich das rauszufinden.

Grüße,
Robert
 
das wäre die perversion schlechthin, denn hätte ich stattdessen versucht zu bremsen *, lägen die frau UND ich jetzt mit sicherheit im krankenhaus.

das ganze ist jetzt schon wieder so zum kotzen, langsam frag ich mich warum ich nicht jura studiert hab...

beim nächsten unfall stell ich mich solange tot bis einer die polizei ruft, dann wird hoffentlich der papierkrieg danach etwas einfacher. ich sollte für meine chemieklausur lernen, stattdessen hab ich kopfschmerzen und muss mich mit haftpflicht und schadensersatz rumschlagen. schonwieder. :kotz:

sorry falls ich hier irgendwie beleidigend wirke, das richtet sich sicher nicht gegen euch. meine nerven sind einfach verbraucht.
 
TheBrad schrieb:
Mal ein verkehrsrechtlicher Aspekt: Kann es sein, dass wenn man sich beim Ausweichen, d.h. ohne Kontakt mit dem eigentlichen Verursacher, hinlegt, "selbst Schuld ist"? Ich dächte sowas mal im Bekanntenkreis mit motorisiertem Zweirad gehabt zu haben. Bin mir nicht sicher, aber evtl lohnt es sich für dich das rauszufinden.

Grüße,
Robert

keine gefahr. wenn es sich so zugetragen hat wie lelebebbel es geschrieben hat, ist ihm kein vorwurf zu machen. ein sturz infolge eines ausweichmanövers ist ihm nicht anzulasten. anders wäre es, wenn er schwere taschen am lenker gehabt oder freihändig gefahren wäre. in solchen fällen ist eine teilschuld möglich.

@lelebebbel
du sollst nicht fragen was die zahlen. es ist einfach ein normaler akt. die frau meldet den schaden. du kannst natrülich warten, bis du einen brief bekommst oder wirst selbst aktiv und kürzt u.u. die wartezeit ab.
frag höflich an, wie du verfahren sollst (kleidung aufheben, kommt ein gutachter, sollst du zu einem gutachter deiner wahl gehen u.s.w.).
bevor du dich nun weiter aufregst wer was bezahlt, rede mit den beteiligten (frau und vertreter der versicherung). eventuell läuft es ja wie du möchtest und dann ist alle aufregung umsonst.
kh-cap
 
he, gerade gelesen das es auf dem weg zur arbeit war. also deinen chef informieren, das war ein versicherter wegeunfall, d.h. das du alle damit verbundenen kosten deinerseits von der steuer absetzten kannst. also auf jeden fall jeglichen schriftverkehr für das finanzamt aufheben.
kh-cap
 
ah, deshalb wollten die das mit dem weg zur arbeit alle wissen, wieder was gelernt :p

also danke schonmal für die antworten. morgen rufe ich als erstes nochmal die frau an. für heute bin ich bedient....
 
Hi, an deiner stelle würde ich nur noch mit vollprotection fahren.

Zu deiner frage:

Du bekommst für die kleidung lediglich den zeitwert ersetzt. sprich du musst dir einen abschlag gefallen lassen, der je nach alter der kleidung unterschiedlich ausfällt. wenn du keine rechnungen mehr hast suche vergleichbare kleidungsstücke und besorg dir die preise. bzw. geh zu deinem local händler und lass dir eine bestätigung austellen.

grundsätzlich bekommst du bei zerkratzen teilen natürlich nicht den neupreis. bist du allerdings auf den lenker gefallen rechtfertigt der sicherheitsaspekt einen austausch. auch hier kann es passieren, dass die versicherungen einen abzug neu für alt vornimmt.

ich würde das schmerzensgeld etwas höher ansetzen um so den anderen schaden vielleicht zu kompensieren. aber wie gesagt es kommt auf die zu regulierende versicherung an.

gute besserung s
 
Hi,

mir ist mal ein Hund (ohne Leine) plötzlich vor's Rad gelaufen. Ausweichmanöver, Bremsen *, in den Graben, über den Lenker abgestiegen... die Versicherung hat alles anstandslos bezahlt.
Schadenersatzpflichtig ist immer die Person, die den Schaden verursacht hat.
Wenn diese eine Haftpflicht hat ist es für sie besser.
Ansonsten ist das meiste schon gesagt worden.

@Strider
Bei einem selbstverschuldeten Sturz waren meine Klamoten an der Schulter und den Oberschenkel durchgescheuert! Auf Asphalt, bei weichem Waldboden passiert das nicht. So das auf meiner Haut fast keine Schramme war. Nur die Prellungen taten weh.
Wenn's im Sommer nicht so elend heiß wäre, würde ich immer mit langen Klamotten fahren. :D :D :D :D
 
zum unfall: das ganze fand auf einer strasse statt, nicht auf einem radweg. eine mitschuld befürchte ich nicht. eigentlich...

warum meine klamotten zerfetzt sind? weil ich nicht gerade schrittgeschwindigkeit gefahren bin, sondern etwas über 30km/h.

da rutscht man schon ein bisschen über den boden bevor man liegenbleibt.

ich fahr jetzt wieder zur arbeit und frag bei der gelegenheit mal den cheffe nach anwalt und sonstigen vorgehensweisen in dem zusammenhang...
 
Ok so "schnell" hat sich das in deinem Bericht nicht angehört. Dann haste ja echt glück gehabt das dir nichts passiert ist.
 
Hallo,
ich will hier keine doofe Frage stellen
ABER:

War das Rad StVO konform?

Ich nehmen an deine Bremsen * sind ok, aber hast du Katzenaugen, Klingel *, Reflektoren an den Pedalen? Ich nicht.
Beim Auto ist es doch so dass wenn man kein TÜV hat egal ob man Recht oder Unrecht hat immer Unrecht hat. Wie ist es beim Fahrrad?

Bist Du "angemessen" gefahren?

Ich fahre meistens so schnell es geht aber ein Fahrrad mit ~30km/h ist das nicht etwas "grob fahrlaessig"?

Bist Du mit Licht gefahren (wenn es dunkel war)?
Ist dein Licht auch zugelassen?


Wie gesagt diese Fragen koennte die Versicherung fragen.

Ich kenne die Antworten nicht und ich weiß auch nicht ob es was damit zu tun hat. Aber ich kann mir durchaus vorstellen dass die Versicherungen das fragen koennten.


Viele Gruesse,
yunim
 
Hallöchen zusammen! :D

Die rechtlichen Kenntnisse habe ich auch nur aus der Fahrschule, aber soweit ich weiß... :confused:
1. Muss nur der Wert der sachen ersetzt werden, den die sachen zu dem Zeitpunkt des Unfalls noch Wert waren.
2. kannst du dir die sache mit den Zerkratzten Pedalen glaube ich abschminken, die können vorher auch schon dran gewesen sein, wenn du dich aber trotzdem beklagst, achte darauf, dass du nicht die Kratzer an beiden Pedalen angibst, das Fahrrad kann nur auf einer Seite gerutscht sein(usw.), das kriegen die von der Versicherung noch spitz und dann bist du am Arsch . :mad:

Ansonsten noch viel Spass,
tobly flys
 
lelebebbel schrieb:
aber in erster linie will ich meinen kram ersetzt bekommen. inwiefern muss ich mich überhaupt mit der gegnerischen versicherung auseinandersetzen?

irgendwie fänd ich das ziemlich komisch, da anzurufen und zu fragen "wieviel zahlt ihr?" den unfall hat ja nicht der versicherungsvertreter verursacht..

QUOTE]
Moin,

mit der Versicherung mußt Du Dich überhaupt nicht auseinandersetzen. Dir als Geschädigter steht es frei sich auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt zu nehmen. Der wird dann auch von der Haftpflichtversicherung des Schädigers bezahlt. Mit dem Versicherungsvertreter der Versicherung würde ich mich nicht auseinandersetzen weil sich mir da der Verdacht aufdrängt dass der nicht ganz unabhängig ist. Laß Dich mal von einem fähigen Rechtsanwalt der sich mit Verkehrsrecht auskennt beraten. Als Privatperson bist Du nicht verpflicht irgendwelche Belege aufzuheben. Such einfach mal via Internet die Preise für Vergleichbare Produkte raus (diesmal aber von den teuersten Anbieter) von dem Shimano * Kram eventuell sogar die Horror Bruttopreislisten.
Ansonsten kann ich nur empfehlen alles Schriftlich zu machen einer mündlichen Aussage niiiiiiie zu vertrauen und gegenüber einer Versicherung sowieso immer ein gesundes Mißtrauen zu haben. Die Branche hat nicht umsonst einen schlechten Ruf.

Gruß k67
 
da wäre ich vorsichtig, direkt einen anwalt zu beauftragen.
es gibt in der zwischenzeit eindeutige urteile von olg`s, dass die kosten so gering wie möglich zu halten sind. wenn die versicherung die entstandenen kosten übernimmt, gibt es keinen grund einen rechtsanwalt einzuschalten.
und ein anruf bei der versicherung, ein fünf minuten gespräch ist wirklich nicht zuviel verlangt. wenn er nicht anrufen möchte, kann er ja auf die anfrage zum unfallhergang seitens der versicherung warten.
das ist so ein irrglaube wie die annahme, dass ich sofort in die werkstatt oder mir sofort einen gutachter besorgen kann. sowas kann für den geschädigten schnell sehr teuer werden.
kh-cap
 
1. Dein Anspruchsgegener ist der Unfallverusacher und nicht dessen Haftpflichtversicherung. die steht nur hinter ihm und wird die rugulierung übernehmen. wenn du rechtliche schritte in die wege leiten willst musst du den schädiger verklagen und nicht die haftpflicht.
2. logisch muss niemand belege aufheben, aber wie willst du ansonst beweisen was die hose xy zum zeitpunkt des kaufes gekostet hat. logisch kannst du dein freundin benennen die natürlich beim kauf anwesend war und sich logisch noch 100% * erinnert, was die hose gekostet hat. Lass dir von deinem local dealer eine bestätigung bezüglich der beschädigten sachen geben.
3. keine rechnungen von freunden vorlegen. wenn herauskommt, dass du rechnungen von nicht durch den unfall beschädigten kleidungsstücken vorlegst hast du noch ein verfahren wegen betrug am beim.
4. nimm dir einen anwalt. wenn dir kein mitverschulden anzulasten ist kommen auf dich auch keine kosten zu und erfahrungsgemäß schlägt der anwalt mehr raus als du erreichen kannst.
 
kh-cap schrieb:
das ist so ein irrglaube wie die annahme, dass ich sofort in die werkstatt oder mir sofort einen gutachter besorgen kann. sowas kann für den geschädigten schnell sehr teuer werden.
kh-cap

wenn der unfallschaden offensichtlich unter 500 € liegt bzw es sich um eine bagatelle handelt ist die inanspruchnahme eines sachverständigen unverhältnismäßig und verstöß gegen die schadensminderungspflicht. der geschädigte bleibt auf den sachverständigenkosten sitzen.

dies ist allerdings vorliegend nicht der fall zumal es vorliegend wohl auch noch um ein schmerzengeld geht.
 
Speedbullit schrieb:
dies ist allerdings vorliegend nicht der fall zumal es vorliegend wohl auch noch um ein schmerzengeld geht.

welche nicht stationär behandelt werden müssen. also werden sie zu 99,9% nach der aktuellen tabelle bemessen.
ich stehe auf dem standpunkt, dass es vollkommen ok ist, dass solche kosten in zukunft nicht mehr bezahlt werden. im endeffekt bezahlen wir die anwaltskosten alle. wenn die versicherung nicht zickt, warum soll man alles teuere machen?
kann es sein das du ra bist?
ach ja. die schadenshöhe ist auch nicht ausschlaggebend für die begutachtung. es ist nur dann der fall wenn
a) die versicherung des verursachers einen möchte
b) der geschädigte die höhe des schaden anzweifelt
kh-cap
 
kh-cap schrieb:
da wäre ich vorsichtig, direkt einen anwalt zu beauftragen.
es gibt in der zwischenzeit eindeutige urteile von olg`s, dass die kosten so gering wie möglich zu halten sind. wenn die versicherung die entstandenen kosten übernimmt, gibt es keinen grund einen rechtsanwalt einzuschalten.
und ein anruf bei der versicherung, ein fünf minuten gespräch ist wirklich nicht zuviel verlangt. wenn er nicht anrufen möchte, kann er ja auf die anfrage zum unfallhergang seitens der versicherung warten.
das ist so ein irrglaube wie die annahme, dass ich sofort in die werkstatt oder mir sofort einen gutachter besorgen kann. sowas kann für den geschädigten schnell sehr teuer werden.
kh-cap

Wegen den Anwaltskosten - dazu gibt's doch Rechtsschutzversicherungen. Ansonsten würd ich mich bei solchen Unfällen NIE allein mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Die Gefahr, dass Du über den Tisch gezogen werden kannst, ist viel zu groß. Das gleiche gilt natürlich für die Vertreter der gegnerischen Versicherung.
Btw., bei Unfällen mit Personenschäden (es reicht schon rein theoretisch ein Kratzer oder ein blauer Fleck aus) und Wegeunfällen (Arbeitsweg) sollte man auf jeden Fall die Polizei vor Ort rufen.
 


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