Hallo.
Ãber einen Bekannten, der Fahrradsachbearbeiter bei der Polizei ist, kam ich an eine interessante Information zur Erstattungspraxis von Fahrradversicherungen. Und zwar wird pro Jahr pauschal ein Wert von 15 % des Kaufpreises abgezogen - und zwar unabhängig vom Zustand des Rades! Ausnahme ist nur das erste Jahr - da werden 25 % Wertverlust angesetzt. Diese Werte sind nicht rechtsverbindlich, aber wohl bei den Versicherungen Grundlage zur Erstattung von Diebstahlsschäden.
Also werden bei einem Fahrrad mit Neuwert 1000 ⬠innerhalb des ersten Jahres 750 ⬠ersetzt, danach 640, 555, 475 usw.
Deckt sich das mit Euren eigenen Erfahrungen?
Ãber einen Bekannten, der Fahrradsachbearbeiter bei der Polizei ist, kam ich an eine interessante Information zur Erstattungspraxis von Fahrradversicherungen. Und zwar wird pro Jahr pauschal ein Wert von 15 % des Kaufpreises abgezogen - und zwar unabhängig vom Zustand des Rades! Ausnahme ist nur das erste Jahr - da werden 25 % Wertverlust angesetzt. Diese Werte sind nicht rechtsverbindlich, aber wohl bei den Versicherungen Grundlage zur Erstattung von Diebstahlsschäden.
Also werden bei einem Fahrrad mit Neuwert 1000 ⬠innerhalb des ersten Jahres 750 ⬠ersetzt, danach 640, 555, 475 usw.
Deckt sich das mit Euren eigenen Erfahrungen?