Fahrrad vom Schrottplatz!

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Habe mir letzten Herbst ein Fahrrad vom Schrottplatz geholt:
vom Chef verkauft bekommen, der hatte es für mich zur seite gelegt (ist ein Bekannter)
Dann hab ichs fit gemacht und bin durchn winter damit gefahren. Da es sich um ein schrottiges altes klapprad handelte hielt ich es nicht für notwendig es zu registrieren.

Nun hat mir eine Person in der Fahrradselbsthilfewerkstadt wo ich regelmäßig arbeite, ein Foto aus der Zeit vor dem Kauf gezeigt wo eben dieses (kein zweifel selbe kratzer etc) Klapprad drauf zu sehen ist. Nun einigte ich mich darauf das der Kunde zum schrottplatz geht und fragt ob ich es rechtmäßig gekauft habe. Wir einigten uns drauf, dass ich es dann behalten dürfte.
Jetzt habe ich heute die Person erneut getroffen und diese meinte sie würde das Rad jetzt mitnehmen da es ja Ihm gehöre, ich verweigerte und er drohte mir mit der Polizei und einem Strafverfahren wegen helerei.

Jetzt frage ich was auf mich zukommen kann? Ich habe das Fahrrad komplett restauriert , der schrottplatzkollege kann zweifelsfrei beweisen das ich es rechtmäßig gekauft habe und auf dem Foto von dem typen steht das Klapprad direkt vor der Tür des schrottplatzes und zwar angeschlossen.

Mit Grüßen
FF2
 
Jetzt frage ich was auf mich zukommen kann? Ich habe das Fahrrad komplett restauriert , der schrottplatzkollege kann zweifelsfrei beweisen das ich es rechtmäßig gekauft habe und auf dem Foto von dem typen steht das Klapprad direkt vor der Tür des schrottplatzes und zwar angeschlossen.

Dumm gelaufen, wenn es dem anderen gehört dann hast Du Pech. Die Frag eist wie ist es den auf den Schrottplatz gekommen?
 
Sieht denk ich schlecht für dich aus, wenn er beweisen kann, dass es sein ist und es als gestohlen gemeldet hat.

Ich würde das aber so sehen, dass er SEINE Sachen dann mitnehmen kann und du DEINE Sachen behalten darfst.
 
der schrottplatzkollege kann zweifelsfrei beweisen das ich es rechtmäßig gekauft habe und auf dem Foto von dem typen steht das Klapprad direkt vor der Tür des schrottplatzes und zwar angeschlossen.

Das beweist das der Schrottplatzkollege ein Hehler ist und du Hehlerware erworben hast. Beides ist verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.
Da kannst du wohl nix machen. Gib ihm das Rad zurück.
 
was ist denn auf dem foto zu sehen? nur das angeschlossene fahrrad? dann geh ich demnächst mal durch die stadt, fotografiere alle bikes und halte bei gelegenheit die besitzer an.
hat der werte herr keinen brauchbareren beweis als das foto? besonders dieses hektische "ich nehm's jetzt doch mal schnell mit" ist schon etwas komisch...
 
Unterstellt, alle Behauptungen sind wahr (der andere war Eigentümer, das Ding ist geklaut, Du hast es gutgläubig gekauft, und Du hast Geld reingesteckt), sieht die Sache zivilrechtlich so aus:

Der Eigentümer kann die Herausgabe der Sache verlangen, unter anderem aus § 985 BGB.
Du kannst dem nicht entgegenhalten, dass Du das Rad "rechtmäßig gekauft" hast, da bei abhandengekommenen (insbesondere: gestohlenen) Sachen kein gutgläubiger Erwerb möglich ist, § 935 BGB.

Aber: Du hast wohl einen Verwendungsersatzanspruch aus § 994 bzw. 996 BGB (Geldersatz).

Der führt auch dazu, dass Du die Herausgabe des Rades gemäß § 1000 BGB verweigern kannst, bis Du nicht Ersatz für diese Verwendungen bekommst.
 
Ist es denn wirklich zwingend Diebesgut?

Eine Möglichkeit sehe ich auch noch:
Das Ding war total heruntergekommen und in seinen Augen nicht mehr zu retten. Also hat er es entsorgt. Als er es so hergerichtet gesehen hat, kam der Neidfaktor. Jetzt besteht er plötzlich darauf, dass das Rad ja schließlich ihm gehört. Weil: In dem Zustand hätte er es sicher gerne behalten.

Klar kann es wirklich geklaut sein. Aber diese Möglichkeit sollte man vielleicht doch in Erwägung ziehen, bevor man den Schrotthändler gleich als Hehler bezeichnet.
 
Also auf dem Foto steht das fahrrad wirklich nur angeschlossen da, naja, zm schrottplatz werden sehr viele Fahrräder gebracht, teils von werkstädten die keine verwendung haben, teils von wohnungsauflösungen. Der angebl. ehem. besitzer meinte er wolle seinen vermieter anzeigen weil der den keller entrümpelt hat.
Ich muss noch herausfinden ob er das fahrrad bei der Polizei angemeldet hat, falls ja, werde ich versuchen das Fahrrad für eine gebühr an ihm zurückzugeben. Falls er damit nicht einverstanden ist baue ich meine Teile ab und überlasse ihm es.
Dann kann ich es wol in 3 tagen wieder vom schrottplatz abholen..

Danke für die meinungen und Informationen!
 
Zeig doch ma das Foto vor der Restaurierung
wink.gif
Naja rahmen ist gleich geblieben nur:
neue Griffe
Duomatik nabe
Innenlager
Licht
Sattelstange + Sattel
sind neu dran:
Summiert sich schon so zu 60/70€
 
Die Frage, die sich mir stellt - wurde denn "damals" eine Anzeige wegen Diebstahls erstattet ? Ich verstehe da den Zusammenhang zwischen Selbsthilfewerkstatt - Bild und ehemaligen Kunden nicht so ganz. Wusste denn die Werkstatt, dass es dem Kunden geklaut wurde?
Ist alles etwas merkwürdig. Ein Bild ist kein absoluter Beweis.
 
Der angebl. ehem. besitzer meinte er wolle seinen vermieter anzeigen weil der den keller entrümpelt hat.

haha, das heisst bisher (fast 1 Jahr) hat er sich noch nicht beschwert? dann soll er doch erstmal den vermieter anzeigen. der wird ihm schon klarmachen, dass das ding weg ist. in der regel räumen ja hausverwaltungen solche keller mal leer. die sind ja auch nicht absolut dumm (müssten sonst wohl ordentlich geld auf der hohen kante haben), informeiren ordentlich etc. etc.

lass ihn erstmal den vermieter oder wen auch immer anzeigen.
erst ist das rad gestohlen, dann auf einmal vom vermieter entrümpelt.
//achso: ich habe eigtl noch gar nicht gelesen, dass es gestohlen sein soll. was hat er denn im ersten gespräch gesagt?


Diebesgut mann man nicht rechtmäßig kaufen.
rolleyes.gif

klar. der kaufvertrag gilt. kannst nur nicht eigentümer werden ;) der schrotthändler müsste im extremfall für ersatz sorgen... aber ich denke beim wert für ein schrott-klapprad dürfte da jetzt keine große sache draus werden...
 
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So ähnlich sehe ich das auch - zwischen Entrümpeln und geklaut sind doch paar Welten. Wenn er sich jetzt erst räuspert (weil er jetzt das restaurierte Rad sieht), von wegen wurde mir vor xx Jahren geklaut, stinkt das sehr gewaltig.
Wenn er bei der Entrümpelung sein Rad nicht eingefordert hat - Pech gehabt, dann wird's halt verschrottet (das steht ja auch im Anschlag). Wenn Du nun durch glückliche Fügung heran gekommen bist - Glück gehabt ;) . Hätte genausogut auch als ein Haufen Altmetall in der Schrottpresse oder im Shredder enden können.
 
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eigentlich solltest du keine propleme bekommen ich kenne ein fahrradladen der seine fahrräder nur vom schrotplatz bekommt
diese restauriert er und verkauft die denn ab dem moment wo er sie bekommt sind sie rechtmäßig seine
 
eigentlich solltest du keine propleme bekommen ich kenne ein fahrradladen der seine fahrräder nur vom schrotplatz bekommt
diese restauriert er und verkauft die denn ab dem moment wo er sie bekommt sind sie rechtmäßig seine

Obwohl solch ein "Re-cycling" begrüßenswert ist, kann der Händler aber auch der Käufer trotzdem Gefahr laufen geklaute Ware zu bekommen. Angenommen jemand klaut ein Rad, nutzt es entweder für sich selbst oder verkauft es. Irgendwann ist es mal Schrott, so dass der Dieb oder der Käufer das Ding entsorgt. Der Schrotthändler wird nun nicht jedes Fahrrad überprüfen. Ist logistisch gar nicht zu bewältigen. Nun legt der Schrotthändler das Rad für jemanden zur Seite. Derjenige welcher bekommt es nun vom Schrotthändler, restauriert es und fährt damit anschließend. Nun kommt er eines Tages in eine Polizeikontrolle, wo festgestellt wird, dass es mal geklaut wurde...
 
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Obwohl solch ein "Re-cycling" begrüßenswert ist, kann der Händler aber auch der Käufer trotzdem Gefahr laufen geklaute Ware zu bekommen. Angenommen jemand klaut ein Rad, nutzt es entweder für sich selbst oder verkauft es. Irgendwann ist es mal Schrott, so dass der Dieb oder der Käufer das Ding entsorgt. Der Schrotthändler wird nun nicht jedes Fahrrad überprüfen. Ist logistisch gar nicht zu bewältigen. Nun legt der Schrotthändler das Rad für jemanden zur Seite. Derjenige welcher bekommt es nun vom Schrotthändler, restauriert es und fährt damit anschließend. Nun kommt er eines Tages in eine Polizeikontrolle, wo festgestellt wird, dass es mal geklaut wurde...

Und was sagt dir, dass hier nicht dieselbe Regel greift, wie beim Fundbüro? 1 Jahr nicht abgeholt und es ist deines. Eventuell gibts da ja auch eine Ausnahme, wenns vom Schrott kommt.
 
auf dem Foto von dem typen steht das Klapprad direkt vor der Tür des schrottplatzes und zwar angeschlossen.

Der angebl. ehem. besitzer meinte er wolle seinen vermieter anzeigen weil der den keller entrümpelt hat.

Also hat der Vermieter den Keller entrümpelt und das Fahrrad an die Tür eines Schrottplatzes gekettet? Und der Besitzer des Rades ist hingegangen, hat ein Foto von seinem Fahrrad gemacht und ist wieder abgedampft, nur um ein Jahr später das Teil zurückhaben zu wollen?

Irgendwas daran ist komisch...

Naja, jedenfalls muss der Kerl natürlich sein Eigentum an der Sache auch belegen. Das bedeutet Rechnung mit Rahmennummer. Dann muss der Schrotthändler natürlich auch zeigen können, wo er es her hat. Was denn, wenn der Kerl das dem Schrotthändler gegeben hat, weil es Schrott war und es nun, weils fit ist, wieder haben möchte?

Sollte es jedoch "noch immer" sein rechtmäßiges Eigentum sein, darfst du natürlich alle deine reingesteckten Güter (=Teile, keine Ahnung, wie es mit der Zeit (Vergütung) aussieht) vor Herausgabe wieder ausfordern.

Aber wie gesagt klingt die Geschichte sehr unglaubwürdig und ohne original Rechnung würde ich da gar nix machen...

[EDIT]Ach ja, was mir noch einfällt:

Wir einigten uns drauf, dass ich es dann behalten dürfte.

Damit bist du eigentlich raus aus der Sache. Vertrag ist Vertrag...
 
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Ja. Ich halte den TE auch für absolut unglaubwürdig. "Ich hab das Rad vom Schrottplatz". Ja, isse klar, ne oder?! :lol: Also wenn ich der Richter wär, würde ich den mal locker zu 50 Sozialstunden verknacken. Das weisste daber! In anderen Ländern hätte man ihm vermutlich schon eine Hand abgehackt....
 
Ja. Ich halte den TE auch für absolut unglaubwürdig. "Ich hab das Rad vom Schrottplatz". Ja, isse klar, ne oder?! :lol: Also wenn ich der Richter wär, würde ich den mal locker zu 50 Sozialstunden verknacken. Das weisste daber! In anderen Ländern hätte man ihm vermutlich schon eine Hand abgehackt....

müsste man ja schon selten dämlich sein, nen altes schrottrad zu klauen und dann in aller öffentlichkeit (selbsthilfewerkstatt) dran rumzuschrauben und noch geld zu investieren. ich glaube eher dem TE. der alte besitzer soll den krempel mit seinem vermieter klären. wenn da 1 jahr keine anzeige erstattet wurde ist das doch schon alles ziemlich komisch.
 
Und was sagt dir, dass hier nicht dieselbe Regel greift, wie beim Fundbüro? 1 Jahr nicht abgeholt und es ist deines. Eventuell gibts da ja auch eine Ausnahme, wenns vom Schrott kommt.

Wenn es gestohlen ist, ist es in erster Linie Diebesgut und keine Fundsache. Ob der Schrotthändler berechtigt ist einen "neuen Eigentumsnachweis" wie das Fundbüro auszustellen, wage ich zu bezweifeln. Da müsste man die Juristen befragen, die sich mit Eigentumsrecht sehr gut auskennen.

Im Normalfall wäre das in etwa so:

- ich bring das Schrottrad zum Schrotthändler und gebe damit mein Eigentum an der Sache auf
- der Schrotthändler übernimmt das Rad und begründet damit neues Eigentum
- findet das Rad nun vor der Verschrottung einen neuen Interessenten, gibt der Schrotthändler sein Eigentum wieder auf
- der neue Interessent wird neuer Eigentümer am Schrottrad

Bei einem gestohlenen Fahrrad scheitert das ganze schon bei Punkt1, weil der rechtmäßige Eigentümer sein Eigentum ja nicht freiwillig aufgegeben hat.
 
Wenn es gestohlen ist, ist es in erster Linie Diebesgut und keine Fundsache. Ob der Schrotthändler berechtigt ist einen "neuen Eigentumsnachweis" wie das Fundbüro auszustellen, wage ich zu bezweifeln. Da müsste man die Juristen befragen, die sich mit Eigentumsrecht sehr gut auskennen.

Im Normalfall wäre das in etwa so:

- ich bring das Schrottrad zum Schrotthändler und gebe damit mein Eigentum an der Sache auf
- der Schrotthändler übernimmt das Rad und begründet damit neues Eigentum
- findet das Rad nun vor der Verschrottung einen neuen Interessenten, gibt der Schrotthändler sein Eigentum wieder auf
- der neue Interessent wird neuer Eigentümer am Schrottrad

Bei einem gestohlenen Fahrrad scheitert das ganze schon bei Punkt1, weil der rechtmäßige Eigentümer sein Eigentum ja nicht freiwillig aufgegeben hat.

Wenn der Vermieter ordentlich geräumt hat, dann hat der ehem. Eigentümer allerdings doch das Eigentum aufgegeben.
 
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