@M00T und @epostampchamp:
Diese Beträge und Bedingungen gelten nur für den Fahrraddiebstahl!
Wenn das Rad aus der/dem eigenen/m verschlossen/m Keller, Garage, Wohnung entwendet wird, handelt es sich aber um Einbruchdiebstahl und da ist das Rad zu 100% abgedeckt. Dazu muss es nicht mal angeschlossen/abgeschlossen sein. Es müssen allerdings üblicherweise Einbruchspuren nachgewiesen werden...
In Gemeinschaftsräumen wie der allgemeine Fahrradkeller für mehrere Mietparteien z.B. gilt das aber normalerweise nicht! Nur für die eigenen, veschlossenen 4 Wände.