Auf Thema antworten

@M00T und @epostampchamp:


Diese Beträge und Bedingungen gelten nur für den Fahrraddiebstahl!


Wenn das Rad aus der/dem eigenen/m verschlossen/m Keller, Garage, Wohnung entwendet wird, handelt es sich aber um Einbruchdiebstahl und da ist das Rad zu 100% abgedeckt. Dazu muss es nicht mal angeschlossen/abgeschlossen sein. Es müssen allerdings üblicherweise Einbruchspuren nachgewiesen werden...


In Gemeinschaftsräumen wie der allgemeine Fahrradkeller für mehrere Mietparteien z.B. gilt das aber normalerweise nicht! Nur für die eigenen, veschlossenen 4 Wände.


Geben Sie die Zahl dreizehntausenddreihundertachtundsechzig in Ziffern ein:
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