Fahrrad bei Probefahrt beschädigt

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selassie

Guest
Moin, hab heute jemanden mein Rad probfahren lassen (Singlespeed Rennradrahmen)
und mir ist nachdem er probefahren ist und weg war aufgefallen, dass ich aufeinmal eine kleine Delle am Oberrohr habe sowie einiges an Lackabplatzern auf der Rechten Seite des Rahmens. Zusätzlich dreht das Vorderrad nicht mehr ganz rund (leicht schleifendes Geräusch).
Diese beschriebenen Mängel waren vorher zu 100% nicht am Fahrrad vorhanden. Kann ich den Typen, der probegefahren ist dafür haftbar machen? Infos diesbezüglich gibt es leider nur für gewerbliche Anbieter, von Privatpersonen, die verkaufen ist nicht die Rede.
Wie gesagt ich hab es erst bemerkt als er weg war, aber ich hab seinen Namen und seine Handynummer. Werde ich später noch kontaktieren.


Zur Klarstellung: Die von mir aufgezählten Mängel waren mit 100% Sicherheit vorher nicht am Rahmen. die Delle ist direkt neben dem Eingang der Innenzugverlegung am Oberrohr und die Stelle hatte ich mir kurz davor noch angeguckt und wäre mir sofort aufgefallen. Ich hab nicht gesehen, dass er gestürzt ist o.ä. aber das ist die einzige Möglichkeit.
 
Wenn jemand Dein Rad beschädigt, haftet er (hier wohl nach 598, 280 I, 241 II) - im Prinzip - selbstverständlich dafür, egal ob Du Privatmann oder Händler bist.

Das Problem wird nur sein, das durchzuziehen, wenn er sich streitig stellt. Dann müsstest Du Klage erheben und beweisen, dass die Schäden vorher noch nicht bestanden und auch nicht nachträglich entstanden sind, sondern genau in der Zeit, in der er das Rad hatte. Alleine, dass Du es weißt und mitteilst, reicht hierfür nicht aus. Wenn nicht etwa ein Zeuge dabei war, der bestätigen kann, dass die Schäden bei Übergabe noch nicht vorlagen, bei Rückgabe schon, wird das sehr schwierig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt wohl mehrere Möglichkeiten.
Entweder der Typ gibt es zu und es wird ein Versicherungsfall. Glaub ich aber fast nicht sonst hätte er vermutlich was gesagt.
Oder du bleibst drauf sitzen weil du es irgendwie beweisen musst. Dürfte schwierig werden.
 
Da Du Dein Rad quasi wissentlich verliehen hast, hast Du m.E. keine Ansprüche auf Schadenersatz.
Ist so ähnlich wie der Umzugshilfe-Fall. Hilft Dir jemand beim Umzug ist dieser nicht für Schäden haftbar zu machen, die er verursacht.
Und selbst wenn, dann zahlt seine Haftpflichtversicherung lediglich den Zeitwert der nach wenigen Jahren = 0 ist.
 
@LittleBoomer

Das ist so nicht richtig.
1. Die Probefahrt ist kein Leihe. Ich bin mir (fast) sicher, dass der TE und der Andere keinen Leihvertrag schließen wollten. Aber da ein Leihvertrag ein Schuldverhältnis begründet, könnte auch der Schaden geltend gemacht werden.
2. Sollte die Probefahrt im Rahmen eines möglichen Kaufes stattgefunden haben, stellt das ein vorvertragliches Schuldverhältnis im Sinne des § 311 II Nr. 2 BGB dar. Den Schaden kann er damit über § 280 I BGB geltend machen.
3. Es ist aber nahezu unmöglich dem Anderen nachzuweisen, dass er das Fahrrad beschädigt hat. Und diesen Nachweis musst man als Anspruchsteller erbringen. Solange der Andere also nicht zugibt, dass er das Fahrrad beschädigt hat, gibt es wahrscheinlich nichts zu holen.
 
Da Du Dein Rad quasi wissentlich verliehen hast, hast Du m.E. keine Ansprüche auf Schadenersatz.
Ist so ähnlich wie der Umzugshilfe-Fall. Hilft Dir jemand beim Umzug ist dieser nicht für Schäden haftbar zu machen, die er verursacht.
Und selbst wenn, dann zahlt seine Haftpflichtversicherung lediglich den Zeitwert der nach wenigen Jahren = 0 ist.
Das stimmt nicht so ganz. Beschädige ich die Sache eines anderen, bin ich natürlich zu Schadenersatz verpflichtet, nur zahlt bei einer Überlassung oder Gefälligkeitshandlung nicht (immer) die Haftpflicht. Kommt aber auf den Vertrag an. Das nur zur Richtigstellung, denn in diesem Fall fehlt wohl der Nachweis der Beschädigung.
Der Nikolauzi
 
Das stimmt nicht so ganz. Beschädige ich die Sache eines anderen, bin ich natürlich zu Schadenersatz verpflichtet, nur zahlt bei einer Überlassung oder Gefälligkeitshandlung nicht (immer) die Haftpflicht.

Da hast Du natürlich recht. Iwie gehen ich immer von Versicherungsfall aus wenn etwas kaputt geht.
Nur habe bisher schon einige wenige Male den Spruch der Versicherungen gehört, dass der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn er wissentlich eine Sache einem anderen überläßt und die sachgemäße (Be-)Nutzung nicht 'überwacht'. Daher zahlt auch nicht die Haftplicht. In einem Rechtfall würde der Geschädigte verlieren.

Es ist wohl vieles/alles eine Frage der Formulierung des Falles.
 
Das heisst wenn ich jemandem mein bike leihe (am trail ums zu testen oder weil er es mal en tag brauch) und er crasht damit zahlt seine privathaftpflicht u.u. garnicht??? Was is denn das fürne scheisse?!?
 
Das heisst wenn ich jemandem mein bike leihe (am trail ums zu testen oder weil er es mal en tag brauch) und er crasht damit zahlt seine privathaftpflicht u.u. garnicht??? Was is denn das fürne scheisse?!?
Wer zahlt denn, wenn Du mit Deinem Bike crashst? Richtig, auch nicht die Haftpflicht. Das Leben ist kein Ponyhof und Versicherungsbedingungen liest man, wie Haftungsauschlüsse und AGBs, immer gut durch;)
Das Rundumvölligsorglospaket gibt es nicht.

Der Nikolauzi
 
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