=.cf.= marduk
collarbone-club
Vielleicht wäre es ja schonmal ein Anfang den Namen des Berges zu editieren... sonst schafft er es demnächst aus dem Lokal Forum auf die News Seite...
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Ich glaube FB ist stärker besucht und da wird nicht nur der Trail angeboten. Also bleib entspannt es weiß hier sowieso fast jeder wo der ist.Vielleicht wäre es ja schonmal ein Anfang den Namen des Berges zu editieren... sonst schafft er es demnächst aus dem Lokal Forum auf die News Seite...
Das Coronavirus tut der Natur derzeit natürlich auch viel Gutes...mal abgesehen von dem immer wieder gerne zitierten geringeren Reiseaufkommen und dem damit verbundenen Schadstoffausstoß, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es zum Beispiel auch die Alpen Fauna und Flora in so manchem Ski-Gebiet erfreut. Dafür ist eben auf unserem hier besagen Trail / Pfälzer Trails derzeit etwas mehr los.Jetzt ist es (sicher auch wegen Corona) zum Hotspot geworden.
Ich meinte damit die von @=.cf.= marduk angesprochenen Wanderwege (Rot/Weiß, Eselsweg). Der gebaute Trail ist natürlich illegal. Sorry, war missverständlich formuliert.Auf welcher Basis erfolgt deine Aussage?
Abgesehen von dem möglichen negativen Einfluss auf die Akzeptanz unseres Sportes ist für mich, gerade bei solchen Fällen wie dem angesprochenen, tatsächlich der Naturschutz ein Problem. Natürlich ist der negative Einfluss eines solchen Trails im Vergleich zur industriellen Land- und Forstwirtschaft, Straßenverkehr usw. nur sehr gering. Ich finde aber, dass wir als Biker eben unseren Teil dazu beitragen sollten, dass die Artenvielfalt nicht noch stärker schwindet und die wenigen Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben. Oft wird dabei nur an Rehwild etc. gedacht, die sich tatsächlich sehr schnell an die Anwesenheit von Menschen gewöhnen. Aber im Pfälzerwald gibt es auch sehr störungsempfindliche Arten, für die ein regelmäßig frequentierter Trail eben schon einen Lebensraumverlust bedeuten kann (z. B. in Kiefernwäldern die Nachtschwalbe aka der Ziegenmelker). Deshalb sehe ich eben gerade gebaute Trails in der Kernzone oder in NSGs sehr kritisch.Was ist unser Problem mit den besagten Trails?
inwieweit ist das klar definiert oder Auslegungsache je nach Interessengruppe?...die Natur soll sich selbst überlassen werden...
Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als
deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen
Vom 23. Juli 2020
§ 4
Schutzzweck
(1) Schutzzweck des Biosphärenreservats Pfälzerwald ist es, das Gebiet einheitlich so zu entwickeln und zu schützen, dass die biologische Vielfalt erhalten oder wiederhergestellt und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet wird. Dabei sind die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte zu berücksichtigen. Der Schutzzweck umfasst insbesondere
1.
die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Pfälzerwalds mit seinen ausgedehnten, unzerschnittenen und störungsarmen Räumen, Waldgebieten, Bergen, Wiesen- und Bachtälern, seinen Felsregionen, dem Wasgau, der Gebirgskette der Haardt, dem vorgelagerten Hügelland und den Weinbergslagen, mit seiner Biotop- und Artenvielfalt und seinem naturnahen Charakter sowie seinen Bestandteilen traditioneller Kulturlandschaften,
2.
die beispielhafte Entwicklung und Erprobung von besonders schonenden und dauerhaften Landnutzungen und Wirtschaftsweisen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftscharakters,
3.
die Herstellung und Erhaltung eines Beitrags zum landesweiten Biotopverbund,
4.
die Erhaltung und Entwicklung dieser Mittelgebirgslandschaft für die dortigen Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Erholung, das Naturerleben und einen nachhaltigen Tourismus,
5.
die Förderung der nachhaltigen Regionalentwicklung,
6.
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und
7.
die Erhaltung und Pflege dieser Landschaft als Bestandteil des Weltnetzes der Biosphärenreservate im Programm der UNESCO „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB-Programm), insbesondere zur Erprobung und Anwendung nachhaltiger Entwicklungen.
(2) Schutzzweck ist es auch, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der besonderen Schutzgebiete nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 LNatSchG und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 LNatSchG, die im Gebiet des Biosphärenreservats ganz oder teilweise liegen, zu erhalten oder wiederherzustellen.
(3) Besonderer Schutzzweck der Kernzonen ist es, einen vom Menschen weitestgehend unbeeinflussten Ablauf der natürlichen Prozesse zu gewährleisten und hierüber die Eigendynamik natürlicher oder naturnaher Ökosysteme einschließlich der Böden und Gesteine sowie der sich daraus ergebenden Vielfalt an Lebensräumen, Tieren und Pflanzen auf Dauer zu schützen.
(4) Besonderer Schutzzweck der Pflegezonen ist die Ergänzung, Pufferung und Vernetzung der Kernzonen und die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der nutzungs- oder pflegeabhängigen Teile der Landschaft, ihrer Arten und Lebensgemeinschaften, auch zur Bewahrung des typischen Charakters der Kulturlandschaft. Hierzu gehören naturschonende Wirtschaftsweisen, die die biologische Vielfalt und die Landschaft berücksichtigen.
(5) Besonderer Schutzzweck der Entwicklungszone ist es, modellhafte Projekte zur Nachhaltigkeit im Sinne des MAB-Programms der UNESCO insbesondere zur Schaffung von regionalen Wirtschaftskreisläufen, zur Energie- und Ressourceneffizienz, zur Vermarktung von regionalen Produkten und zur touristischen Entwicklung zu ermöglichen. Ziel ist es, eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung zu etablieren, die den Ansprüchen der Menschen generationen-übergreifend gerecht wird und gleichzeitig Natur und Umwelt schont.
(6) Besonderer Schutzzweck der Stillebereiche ist es, eine Erholung in der Stille zu ermöglichen.
(7) Das Biosphärenreservat dient, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Nach Deinen Quellen scheint da neben der Jagd noch einiges mehr erlaubt zu sein. Schließlich geht es ja neben den „ökologische auch um die ökonomischen und sozialen Aspekte“. Das ist eine interessante Übersicht. Daher: Vielen Dank für die Quellen.Soweit ich das überblicke, ist Jagd sogar erlaubt (wundert mich allerdings):
Nein, ich bin kein Biologe und habe professionell auch nichts mit Zoologie/Ornithologie zu tun. Diesbezüglich ist meine Aussage also nicht qualifiziert. Ich bin lediglich privat Naturinteressiert und biologisch interessiert, so wie ich am MTB interessiert bin aber auch nicht in der Branche arbeite oder ausgebildet wurde.Wie kommst Du zu dieser Einschätzung? Bist du Biologe? Hast Du Studien dazu?
Wie @stummerwinter schreibt ist das bei Schutzgebieten schon klar definiert und gilt grundsätzlich für alle Nutzergruppen, wobei je nach Schutzzweck bestimmte Nutzungen explizit erlaubt werden können. Die Jagd ist häufig ausgenommen, um dem Wilddruck entgegen zu wirken und z. B. den massiven Verbiss von Pflanzen zu vermeiden. Wahrscheinlich spielt dabei aber auch sie große Lobby der Jäger eine Rolle . Was ich persönlich auch nicht nachvollziehen kann, ist das explizite Verbot vom Biken auf bestehenden Wegen in einigen NSGs, während wandern weiterhin erlaubt ist. Ob nun ein Biker oder Wanderer den Weg nutzt ist aus Naturschutzsicht m. E. völlig egal, so lange sich die Leute anständig verhalten und eben auf den Wegen bleiben.inwieweit ist das klar definiert oder Auslegungsache je nach Interessengruppe?
Ja, wie oben schon geschrieben ist der Einfluss von illegalen Trails "überschaubar" aber eben nicht null. Um bei dem Beispiel SBerg und Ziegenmelker zu bleiben: Ob der Ziegenmelker genau dort vorkommt weiß ich auch nicht, aber der Pfälzerwald um Neustadt und Bad Dürkheim stellt laut "Die Vogelwelt von Rheinland-Pflaz" (DIETZEN et al. 2016) einen Verbreitungsschwerpunt in RLP dar. Hier werden laut dieser Quelle bevorzugt lichte Kiefernwälder auf Sandböden besiedelt. Das trifft auf die Umgebung des besagten Trails definitiv zu. In RLP gibt es insgesamt nur 250-300 Reviere des Ziegenmelkers und er hat den Rote Liste-Staus "vom Aussterben bedroht". Der Verlust eines potenziellen Reviers im Umfeld des Trails würde also bereits einen erheblichen Einfluss auf den Erhaltungszustand der Art in RLP haben. Zumal ich den Ziegenmelker ja nur stellvertretend für viele andere störungsempfindliche Arten angeführt habe.Das Quantum Stress mehr für die Tiere selbst für die Vögel halte ich ebenfalls für überschaubar, zumal die Spuren nicht ständig neu verlegt werden. Ob es den Ziegenmelker in dem Waldgebiet gibt weiß ich nicht. Allerdings bevorzugen diese Vögel eher trockene Freiflächen (bzw. mit wenig Kiefern) und keine geschlossenen Waldgebiete....könnte mir vorstellen, dass es den eher in Bad Dürkheim im Bruch gibt als da oben....
(4) In den Kernzonen sind alle Handlungen verboten, die diese Räume beschädigen, verändern oder den besonderen Schutzzweck gemäß § 4 Abs. 3 anderweitig beeinträchtigen können. Das Betreten, Reiten oder Befahren ist auf den gekennzeichneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt.
Genaues speziell zu diesem Gebiet habe ich nicht gefunden. Auf dieser Seite wird es aber benannt:Du darfst aber die Schutzzwecke unter §7 nicht außer acht lassen: Quelle
Nicht nur §8 anschauen....
Das Biken ist auf gekennzeichneten Wegen erlaubt:
Aber das ist genau das Problem...
Kann jemand sagen, ab wann da Kernzone ausgewiesen wurde? Ich weiss nur, dass dieses Jahr einige Bereiche dazu gekommen sind...
Die Ausweisung als Biosphärenreservat orientiert sich an der bisherigen Naturparkverordnung, hebt jedoch den Gedanken der einheitlichen Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung stärker hervor. Durch die Erhöhung des Flächenanteils der Kernzonen am gesamten Schutzgebiet auf rund 3% werden die MAB-Kriterien erfüllt und auch der Schutzgedanke weiter gestärkt. Die Kernzonen stellen zudem einen wichtigen Beitrag zu einem landesweiten Biotopverbund dar.
Diese Form der Unterschutzstellung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Biosphärenreservate eine eigenständige Schutzgebietskategorie nach § 25 BNatSchG darstellen, bei der im Gegensatz zu Naturparken der einheitliche Schutz und die einheitliche Entwicklung gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Also wenn ich die Karte vergrößere sehe ich den gesamten Berg in der grünen Zone. Und o.g. Trail ist definitiv im grünen Sektor.Wenn man sich die genaue Lage der Kernzonen anschaut, sieht man, dass da eigentlich nur ein sehr kleiner Teil sich wirklich in der Kernzone befindet.
https://map-final.rlp-umwelt.de/kartendienste/index.php?service=biosphaerenreservat_pfaelzerwald
+1Also wenn ich die Karte vergrößere sehe ich den gesamten Berg in der grünen Zone. Und o.g. Trail ist definitiv im grünen Sektor.
Genau der Stabenberg ist nur ein ganz kleiner Teil im großen Pfälzerwald, auf das befahren und anlegen neuer Spuren kann man dort verzichten.Ist nicht mein Revier, aber vll mal als Gedankenansatz:
Wenn es eh nur ein kleiner Teil ist, warum nicht darauf zu verzichten?
...
Das Verlassen der Wege zu diesem Zweck ist nämlich (glaube ich(?)) erlaubt....oder zumindest (...auch...) geduldet.
§ 9
Ordnungswidrig im Sinne des § 37 Abs. 1 Nr. 2 LNatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Ordnungswidrigkeiten
1.
ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde einen der Regeltatbestände erfüllt, die in § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 aufgeführt sind, und auf die weder § 8 Abs. 1 noch Abs. 2 zutrifft,
2.
in den Kernzonen
a)
die für das Betreten, Reiten oder Befahren entsprechend gekennzeichneten Wege verlässt,